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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.01.2006, 18:19 Uhr

zu: Wann wollen die erste Hilfe sehen?

Nach dem Wortlaut des § 21 FEV muss die 1-Hilfe-Bescheinigung bereits dem Antrag beigefügt werden. Bei allen mir bekannten Führerscheinstellen wird es aber so gehandhabt, dass man auch ohne den Nachweis eines 1.-Hilfe-Kurses den Antrag stellen und auch die Prüfung machen kann. Spätestens bei der Erteilung der Fahrerlaubnis (also bei der Aushändigung des Führerscheins) muss der Zettel aber vorliegen. Du kannst also die Prüfung machen, bekommst den Führerschein aber erst, wenn du die 1.-Hilfe-Bescheinigung vorlegen kannst.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B

Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen

Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114 / 3 Fehlerpunkte

Wer darf auf dieser Straße mit einem Kraftfahrzeug fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114

Wer Waren liefern muss

Wer jemanden besuchen will

Wer etwas einkaufen will