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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hamer
14.11.2005, 19:56 Uhr

eBay - Fahrschule

http://cgi.ebay.de/Fahrschule-Fuehrerschein-Gutschein-Kl-B-PKW_W0QQitemZ7196523575QQcategoryZ40909QQrdZ1QQcmdZViewItem

Kann das was "Gescheites" sein?

Ich hab zwar meinen Schein schon, würde aber auch auf das Angebot bei eBay nicht eingehen.

Was meint ihr dazu?!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
14.11.2005, 20:03 Uhr

zu: eBay - Fahrschule

Naja, man könnte ja vor dem Ersteigern erstmal zu der Fahrschule hinfahren (gehen :-p) und sich Räume, Fahrlehrer und Autos anschauen. Und wenn alles passt: Warum nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.11.2005, 01:05 Uhr

zu: eBay - Fahrschule

@ sonhol:

»die preise für fahrstunden etc. dürfen nur den in der fahrschule aushängenden preisen entsprechen.

eindeutiger verstoss gegen das fahrlehergesetz.«


Wo steht denn das? Manchmal habe ich das Gefühl, dass du aus komplexen Sachverhalten, über die sich selbst Juristen nicht einig sind, gerne "eindeutige" Sachen machst. Ich kann hier keinen "eindeutigen Verstoß" gegen das FahrlG erkennen.

Die Bestimmungen über die Preise sind in § 19 FahrlG geregelt. Dabei ist insbesondere das Gebot der Preisklarheit und der Preiswahrheit zu beachten, d.h. der Kunde darf nicht über die Preise getäuscht werden.

Ein Pauschalpreis liegt bei dem Ebay-Angebot nicht vor, weil es nur die Grundgebühr und die Sonderfahrten umfasst, nicht jedoch die normalen Übungsstunden. Insofern könntest du für deine Fahrschule einfach mal die Grundgebühr und 12 mal Sonderfahrten addieren, dann hast du einen ähnlichen "Paketpreis".

Ich kann daher an dem Ebay-Angebot nichts Verwerfliches erkennen. Ob es sich für einen Interessenten lohnen würde, dort mitzubieten, hängt natürlich von den anderen Preisen ab, also der Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung und dem Preis für eine Übungsstunde. Darüber sollte man sich vor der Abgabe eines Angebots informieren, wozu man ja entweder das Ebay-System oder die im Text angegebene Telefonnummer benutzen kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffif
15.11.2005, 10:27 Uhr

zu: eBay - Fahrschule

also wenn ich nicht schon die fahrschule begonnen hätte, hätt ich da mitgeboten!!!

warum denn nicht, klingt doch ganz gut

lg steffi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.11.2005, 16:10 Uhr

zu: eBay - Fahrschule

Ich stimme BS01 insofern zu, dass man die Sache eindeutiger machen könnte, indem man alle Preisbestandteile angibt, die auch tatsächlich entstehen, allerdings ...

»das angebot bei e.bay ist nicht der preis, der in der fahrschule aushängt, weil er durch weitere bieter verändert werden kann.«

Ich gehe davon aus, dass der Sofort-Kauf-Preis niedriger ist als jener, der in der Fahrschule im Preisaushang angegeben ist. Jeder Fahrschulinhaber kann von den durch Aushang bekanntgegebenen Preise zu Gunsten (!) der Fahrschüler abweichen, d.h. niedrigere Preise ansetzen.

Auch ein Rabatt, z.B. wenn sich mehrere Fahrschüler anmelden, ist heutzutage problemlos möglich. Ob eine solche Preisgestaltung und Ebay-Auktionen aus Sicht des Fahrschulinhabers sinnvoll sind, ist freilich eine andere Frage.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.11.2005, 22:31 Uhr

zu: eBay - Fahrschule

Und wo liegt jetzt der Verstoß bei dem erwähnten Ebay-Angebot? Gut, ich stimme zu, dass man in diesem Angebot alle Preise hätte nennen sollen, das schließt aber nicht aus, die Grundgebühr und die Sonderfahrten als "Paket" zu versteigern.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich an einem Bahnübergang, dessen Schranken geschlossen sind?

Verkehrsraum ausnutzen, dicht vor der Schranke warten

Bei Dunkelheit möglichst auf Standlicht umschalten

Vor dem Andreaskreuz warten, Straßeneinmündungen freilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?

Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht

Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Abbiegen verboten

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Einbahnstraße