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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hamer
07.11.2005, 17:12 Uhr

Führerschein abholen!

Habe heute meine praktische Prüfung bestanden :)
Da ich aber noch keine 18 bin, sagte der Prüfer, ich könnte mir den Führerschein, wenn ich das Mindestalter erreicht habe, im Straßenverkehrsamt abholen...
So weit, so gut.
Habe nun aber hier im Forum gelesen, dass man dazu einen "Wisch" braucht, den man vom Prüfer bekommt... Der Prüfer sagte bei mir aber nur, dass ich bir den Führerschein dann abholen kann, wenn ich 18 bin und dann kann/sollte ich gehen...
Hab' also nichts bekommen. Jetzt hab' ich ein ungutes Gefühl, dass wenn ich meinen Schein abholen will. ich ihn nicht bekomme, da ich keinen "Wisch" vom Prüfer hab?!
Oder muss ich mir keine Gedanken machen, weil es vielleicht reicht, wenn ich dort meinen Personalausweis vorzeige?

Gruß,

Hamer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hamer
07.11.2005, 17:23 Uhr

zu: Führerschein abholen!

Alles klar, dann bin ich ja jetzt beruhigt :)
Hab jetzt noch genau acht Tage, von daher müsste der Schein wohl nächsten Dienstag beim SVA vorliegen!

Danke für die Antwort!

Gruß,

Hamer

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-001 / 3 Fehlerpunkte

Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Wie verhalten Sie sich?

Wenn nötig, vorsichtig auf den Gehweg ausweichen

Immer scharf bremsen und sofort stehen bleiben

Dem Fahrzeug Platz machen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106

Ein Zonenhaltverbot

Eine Vorfahrtstraße

Vorausgegangene Streckenverbote

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

Zwischen 250 m und 350 m

Zwischen 50 m und 150 m

Zwischen 150 m und 250 m