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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung (- Beitrag wird nicht angezeigt -)
Norbert Veith
27.10.2005, 21:39 Uhr
zu: Wie lief das bei euch???
Kannst mit dem FL reden, ob er direkt vor der Prüfung Dich einige Minuten fahren läßt (ideal 15...30 Min). Dabei löst sich die Anspannung auf und man macht die Dummheitsfehler vor dem Zusteigen des Prüfers.
Geschwindigkeit beim Abbiegen ist innerorts schon okay mit 15...25km/h. Man fährt im ersten gang an und braucht auch kein Vollgas zu geben. Nur wenmn man in der Spur ist, sollte man die 50km/h doch in normaler Zeit erreichen, um nachfolgenden Verkehr nicht zu belästigen. Biegt man außerorts in eine Straße mit 70 oder gar 100km/h ein, ist der Beschleunigunbgsstreifen zu nutzen. Fehlt dieser, so ist Beeilung angebracht. Anfahrt im 1. gang und dann aber zügig weg und schnell hochschalten.
Der Schwierigkeitsgrad der Prüfung entspricht dem der letzten fahrstunden, ABER die Fallen sind nicht so gehäuft. In der Prüfung baut der Prüfer z.B. nur einige wenige kritische Stellen ein während die meiste Zeit der Prüfung normal verläuft. Der Fahrlehrer dagegen sorgt in den letzten stunden oft für gehäufte Problemfälle um die Fähigkeiten des Schülers zu verbessern.
Wie schnell fährt man an einen Zebrastreifen ran??
->Fuß vom Gas und leicht auf die Bremse legen. Anderen Fuß zum Auskuppeln bereithalten. Wenn Stelle unübersichtlich, rechtzeitig leicht auf ein Tempo bremsen, aus dem im Sichtbereich angehalten werden kann. Deutlich nach beiden Seiten des Gehwegas schauen.
Beim Überholen reicht das Antippen vor dem Ausscheren, so daß es z.B. 3x blinkt. Vor dem Ein scheren muß nicht unbedingt geblinkt werden.
Das geringfügige Überfahren einer Haltelinie um einige cm. wird nicht zum Durchfallen führen. Ansonsten sind diese Linien aber einzuhalten.
MLR1980
27.10.2005, 21:43 Uhr
zu: Wie lief das bei euch???
Hi Linus,
ich habe ein wenig geschmunzelt, als ich die Fragen gelesen habe, aber ich schau mal, was sich machen lässt.
"ich mir nicht sicher ob ich schnell genug "
fahre nur so schnell, das du immer anhalten kannst, wenn Radfahrer oder Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen. Die haben dann vorrang und dürfen nicht behindert oder gar gefährdet werden. Das Abbiegen ist nicht zeitlich begrenzt. Du darfst nur nicht einschlafen.
"Wie schnell fährt man an einen Zebrastreifen ran??"
Genauso wie beim Abbiegen. So schnell das du anhalten kannst. Das kommt auch auf den Überweg an. Wenn du früh was sehen kannst und keiner kommt, brauchst du nur dezent langsamer machen. Wenn du aber nicht nach rechts und links einsehen kannst mußt du etwas mehr Gas wegnehmen.
"Beim Überholen "
Du mußt so Blinken, das sich der Nachfolgende darauf einstellen kann. Die Anzahl ist also von Fahrgeschwindigkeit und Sichtverhältnisse abhängig. Regnet es oder ist Dämmerung oder fährst du zügiger, mußt du auch früher und länger blinken, als wenn keiner hinter dir fährt, da reichen drei mal. Ich halte es mit der Dewiese, lieber länger als kürzer.
"kann man durchfallen wenn man eine Sperrlinie überfährt??"
kann sein, ist Auslegungssache. Ich habe in die Prüfungsrichtlinie geschaut, welche besagt:"Nichtbeachten anderer Vorschriftszeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung", "Nichtbeachten von Verkehrszeichen"
Die Fahrstreifenbegrenzung, Fahrbahnbegrenzung und die Sperrfläche, sowie die Haltlinie (also alles was durchgezogen ist)sind unter anderem solche Verkehrzeichen.
Ich sage immer, "das sind die Jungfrauen des Straßenverkehr. Nicht dran, nicht drauf, nicht drüber!"
Habe keine Angst und vertrau auf dein Wissen. Ich hoffe es hat geholfen.
MLR1980
27.10.2005, 21:49 Uhr
zu: Wie lief das bei euch???
-Norbert Veith-"Vor dem Ein scheren muß nicht unbedingt geblinkt werden."
Hääää????
§5 Abs.4a StVO
Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
HarryAngel
27.10.2005, 21:54 Uhr
zu: Wie lief das bei euch???
Mir wurde das mit dem Wiedereinscheren beigebracht,dass man es _nicht_ unbedingt durch ein Blinkzeichen ankündigen muss....is ja eigentlich auch schwachsinn wegen rechtsfahrgebot,deswegen isses klar für die anderen Verkehrsteilnehmer...ich muss nur drauf achten,dass ich natürlich net den anderen schneide
MLR1980
27.10.2005, 21:58 Uhr
zu: Wie lief das bei euch???
Wie gesagt, §5 Abs4a StVO.
Ist kein wunsch, sondern eine Anordnung.
MLR1980
27.10.2005, 22:10 Uhr
zu: Wie lief das bei euch???
siehe hierzu auch
§7 Abs. 5 StVO
In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Beim Überholen macht man zwei Fahrstreifenwechsel, glaube ich, äh, wenn ich mich nicht vertu. Einen nach links (denke ich zumindest) und dann wieder einen nach rechts(oder so ähnlich).
Norbert Veith
27.10.2005, 23:19 Uhr
zu: Wie lief das bei euch???
Das Blinken vor dem Einscheren mag vorgeschrieben sein, wird so aber nicht praktiziert. Die meisten Fahrlehrer halten es für kontraproduktiv, da es zu Mißverständnissen führen kann. Hatte es mit meinem FL damals breit diskutiert. Seiner Aussage nach wurde dies auch noch nie von einem Prüfer kritisiert oder auch nur erwähnt.
MLR1980
28.10.2005, 13:09 Uhr
zu: Wie lief das bei euch???
eben und aus diesem Grund macht jeder was er will und das schlimmste ist, er fühlt sich auch noch im Recht. Und weil es ja so praktiziert wird, setze ich mich heute Abend mal hin und schreibe mir eine eigene StVO.
Also wenn es kontraproduktiv ist, beim Wiedereinodnen zu blinken dann ist es für mich auch kontraproduktiv am Stop - Schild zu halten, denn es kostet meine wertvolle Zeit. Da ich aber halten muß, weil es das Verkehrszeichen verlangt, muß auch beim Wiedereinordnen geblinkt werden (und auch so Ausgebildet werden!!!!!).
Regeln sind da um die Sicherheit und Flüssigkeit im Straßenverkehr zu fördern und nicht um sich Gedanken zu machen, ob sie kontraproduktiv sind.
Norbert Veith
28.10.2005, 13:31 Uhr
zu: Wie lief das bei euch???
Die 100%-ige Einhaltung sämtlicher Gesetze und Regeln ist weder notwendig noch produktiv. Ein gewisser Ermessensspielraum ist stets vorhanden.
Bezüglich des Verhaltens während der Prüfung / Fahrstunden sollte sich nach dem Fahrlehrer gerichtet werden. Er weiß in der Regel, was den Prüfern wichtig ist.
MLR1980
28.10.2005, 13:44 Uhr
zu: Wie lief das bei euch???
Richtig und ich weiß, was unseren Prüfern wichtig ist. §1 Abs.1 FahrschAusbO
Ein sicherer, verantwortungsvoller und umweltbewußter Verkehrsteilnehmer.
Das heißt, der FS soll die Regeln der VO, ZO, PfVersG, die für ihn wichtig sind kennen und BEACHTEN!
Georg_g
28.10.2005, 14:56 Uhr
zu: Wie lief das bei euch???
Oha, jetzt geben sich aber einige päpstlicher als der Papst. Das Blinken nach links vor dem Ausscheren hat vor allem den Sinn, den nachfolgenden Verkehr über sein Vorhaben zu informieren, damit dieser nicht auch in diesem Moment ausschert. Das Blinken nach rechts erfüllt diesen Zweck nicht, sondern sorgt vor allem innerorts eher für Verwirrung. Das gilt vor allem dann, wenn an dieser Stelle gerade eine Straße von rechts einmündet, weil ein Wartepflichtiger aus dieser Straße das Blinken dann falsch interpretieren könnte.
Das Gleiche gilt übrigens für das Aus- und Wiedereinscheren an Hindernissen (z.B. an geparkten Autos). Bekanntlich gilt die Blinkpflicht nicht nur beim Überholen, sondern auch beim Vorbeifahren. Dennoch ist Slalomfahren mit permanentem Links- und Rechtsblinken hier weder erforderlich noch sinnvoll.
MLR1980
28.10.2005, 16:34 Uhr
zu: Wie lief das bei euch???
nun ja, ich bin erst in der Ausbildung zum FL. Ich weiß also in erster Linie, was im Gesetz steht.
Ich will auch keinen pers. angreifen, aber in unserem Land nehmen es viele Verkehrsteilnehmer mit den Regeln nicht so genau und deshalb denke ich, gerade als zukünftiger FL ist es meine Pflicht, das zu verbessern.
Aber vieleicht denke ich nur so, weil ich noch keine schlechten Erfahrungen bei Ausbildungen gemacht habe.
Georg_g
28.10.2005, 19:04 Uhr
zu: Wie lief das bei euch???
Ich möchte noch ergänzen, dass du nach den zwei Korrekturzügen die ganze Übung erneut von vorne beginenn darfst. Also aus der Ausgangsposition wieder rückwärts einaprken und dann erneut zwei mal korrigieren. Das sind insgesamt 6 Versuche, das sollte doch reichen ;-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte
Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?
Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen
Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten
Vorsichtig links vorbeifahren
Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssen
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
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