tommytee
10.08.2005, 11:53 Uhr
FRIST??
wollte mich mal erkundigen, wie das mit dieser einjahresfrist ist...wenn ich jetzt morgen die theorieprüfung mach...sagen wir ich falle durch und am 21 is das jahr rum...darf am 25 ja erst wieder zur prüfung...muss ich dann komplett neu anfangen oder wie läuft das?
Driv0r
10.08.2005, 12:07 Uhr
zu: FRIST??
"Das Jahr" zählt ab dem Datum an dem du die theoretische Prüfung machst.
Das heißt wenn du morgen die Theorie machst musst du bis zum 11.08.2006 die Praxis bestanden haben, sonst musst du die Theorieprüfung nochmal machen.
tommytee
10.08.2005, 14:51 Uhr
zu: FRIST??
ah verstehe...aber wie is das denn...ich hab was erzählt bekommen, das man die theorie innerhalb eines jahres bestehen MUSS.....is das nicht so??
drottning
10.08.2005, 15:12 Uhr
zu: FRIST??
Dein Antrag ist normalerweise nur ein Jahr gültig, bis dahin musst du die Theorieprüfung gemacht haben. Frag mal deinen Fahrlehrer, welches Datum da genau gilt, das Datum, an dem der Antrag eingereicht wurde, oder das Datum, an dem die Papiere bearbeitet zurückkommen, das kann je nach Region 3 bis 6 Wochen später sein.
Außerdem haben die meisten Fahrschulen einen Passus in ihrem Vertrag, dass dieser für ein Jahr gilt und danach die Grundgebühr neu fällig wird. Ob das verlangt wird, liegt an der Kulanz der Fahrschule.
tommytee
11.08.2005, 23:16 Uhr
zu: FRIST??
yo.....hat sich erledigt mit der frist....hab heute bestanden......dankie für die auskünfte!!!