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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern martinaB
06.05.2005, 21:22 Uhr

verfall von fahrstunden

hallo!
ich bin dabei, führerschein zu machen und war zuerst ne zeit krank und jetzt mach ich grad abi und hatte deswegen keine zeit, weiterzumachen.
ich hatte bisher 14 doppelfahrstunden und hab auch die theoriestunden alle, nur beide prüfungen fehlen halt noch.
ich hab jetzt seit ungefähr 4 monaten nix mehr am führerschein gemacht und will den erst nach dem abi fertigmachen.
weiß jemand, ob meine theorie- oder fahrstunden verfallen können, wenn ich so lange nix gemacht hab? gibts da irgendwelche regeln zu?
danke im vorraus!
martina

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern henri
07.05.2005, 09:38 Uhr

zu: verfall von fahrstunden

Hallo Martina,

was man sich als Wissen und Können angeeignet hat geht in der Regel nicht verloren, man kommt nur aus der Übung. Insofern können Fahrstunden nicht "verfallen".

Ein von der Führerscheinbehörde erteilter Prüfauftrag hat zunächst ein Jahr Gültigkeit. Besteht man innerhalb dieses Jahres die theoretische Prüfung, so verlängert sich die Gültigkeit des Prüfauftrages um ein weiteres Jahr.

Schafft man die Ausbildung innerhalb dieser Zeit nicht, muss ein neuer Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden. Ob dann die nachweispflichtigen Sonderfahrten wiederholt werden müssen, erfragt man beim Fahrlehrer. Dies wird meines Wissens unterschiedlich gehandhabt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Die Ladung könnte beschädigt werden

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112

Auf einen Weg, den Reiter zu benutzen haben

Auf einen Reitweg, der für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist

Auf ein Verbot für Reiter

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren