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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Girl22
04.05.2005, 14:21 Uhr

Bin 3 mal von der Prüfung durchgefallen, brauche Tipps

Hallo an alle!

Bin bis jetzt leider dreimal durchgefallen. Das letztes mal lief ganz gut, bin trotzdem durchgefallen, weil ich keine Verkehrsbeobachtung hatte, z. B.: Schulterblick, Rückwärtsfahren. Nun muss ich 3 Monate warten. Aba gibts da irgendwelche Möglichkeiten, dass man einen Antrag um eine baldige Prüfungstermin bitten kann. Wenn ich jetzt 3 Monate warten soll, dann vergesse ich vieles wieder und ich kann auch nicht jede Woche eine Fahrt nehmen, weil ich nicht so schlecht bin.

Warte auf eure Antwort

Danke!

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04.05.2005, 20:02 Uhr

zu: Bin 3 mal von der Prüfung durchgefallen, brauche Tipps

Hi Malo,

Danke für deine Antwort. Ja das erstemal war wegen überholung und zweitemal wegen einsatzhorn, ich sollte vor dem Einsatzhorn warten, bin aber einfach gefahren, dachte es passiert nichts :-( Na ja die beide habe ich auch akzeptiert, deswegen habe ich mich für die dritte Prüfung gut vorbreitet, hat aber nichts gebracht. Ja was solls muss eben warten...

Gruß

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit