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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern paula2006
10.11.2015, 18:35 Uhr

Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre ???

Hallo zusammen,
ich verstehe nicht, was es bedeuten soll, wenn es heißt, nach einem A Verstoß in der Probezeit würde sich die Probezeit verdoppeln bzw. um 2 Jahre verlängern â EURO¦.
Ich habe die Probezeit schon fast 1 1/2 Jahre überstanden, nun eine Drogenfahrt mit Straßenverkehrsgefährdung begangen â EURO¦. Wenn ich die FE zurück bekomme, wie lange habe ich dann noch Probezeit?? 4 Jahre oder 2 1/2 Jahre ?? Un würde es helfen, die Rechtskraft eines Urteils hinauszuzögern ???

Vielen Dank für eure Hilfe !!!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
25.11.2015, 09:45 Uhr

zu: Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre ???

Dann hast du noch 2,5 Jahre. Rauszögern hilft nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HaHoHe
19.07.2016, 13:54 Uhr

zu: Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre ???

Wozu sollte das Hinausszögern gut sein?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Nur für Sie

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Abbiegen verboten

Einbahnstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs