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08.07.2014, 16:19 Uhr

Nachprüfung in 14 Tagen, Fristbeginn?

Hallo!

Ich hatte heute meine Fahrprüfung und habe sie leider nicht bestanden. Ich möchte gerne so schnell wie möglich einen neuen Prüfungstermin - allerdings muss ich bis zum neuen Prüfungstermin 2 Wochen warten. Ich habe auch direkt nach der Fahrprüfung mit meiner Fahrschule geredet und gefragt, ob man mir direkt einen neuen Termin geben kann. Hier wurde mir gesagt ab der 31. KW ist es erst möglich, wegen den 2 Wochen "Wartezeit". Ist der Fristbeginn dann erst ab kommendem Montag? Oder schon ab heute/morgen? Und steht das auch irgendwo, wo man das genau nachlesen kann.

Vielen Dank1

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
10.07.2014, 10:59 Uhr

zu: Nachprüfung in 14 Tagen, Fristbeginn?

Bei "meiner" Fahrschule ist es so,
dass die Fahrschüler 2 Wochen nach dem Nichtbestehen in die nächste Prüfung gehen können.
Bedeutet:
War das Nichtbestehen an einem Montag, dann kommt die nächste Chance am übernächsten Montag.
Vorausgesetzt, es findet sich da ein Termin, der mit Prüfling, Prüfer und Fahrlehrer möglich ist und vorweg eine Nachschulung stattfand..
Prüfplätze werden gebucht und idR schon bei der Buchung -in ihrer Zahl- bestimmten Prüflingen zugeordnet. Die Namensnennung kann später erfolgen.

Wie die Terminplanung "deiner" Fahrschule aussieht, kann keiner von uns sagen. Kümmere du dich vorrangig um die Fahrstunden und sage der Fahrschule Bescheid, wenn du auch kurzfristig in einen freigewordenen Prüfungstermin springen könntest.
Die 2-Wochen-Frist muss aber eingehalten sein.

Viel Erfolg!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann

Weil der Bremsweg länger wird

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?

Als Warnsignal

Als Überholsignal

Als Rufzeichen