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A.Gose
09.05.2014, 14:33 Uhr
Fahrlässige Körperverletzung als Autofahrer mit Fahrrad
Guten Tag,
ich habe gestern Nacht unter Regen eine kurze Autofahrt unternehmen müssen. Dabei habe ich beim Abbiegen von einer Seitenstraße auf eine Hauptstraße (Einbahnstraße) einen Schwarzgekleideten Fahrradfahrer ohne Licht übersehen. Dieser war in falscher Richtung auf einem Fahradweg unterwegs, hinter ihm ist ein anderer Fahrradfahrer mit Licht gefahren. Zwischen Fahrradweg und der einspurigen Hauptstraße, ist ein Parkstreifen
Ich bin aus der 30er Zone der Seitenstraße langsam an die Hauptstraße angefahren habe kurz nach rechts geschaut und nichts gesehen, als ich dann nach links schaute und kein Auto von der Hauptstraße kam, habe ich wieder leicht beschleunigt. Daraufhin habe ich den Fahrradfahrer frontal erwischt (ich bin am Ende des Fahrradstreifens zum stehen gekommen), dieser ist vom Fahrrad gestürzt und hat anscheinend (ich habe die Aussage nicht mitbekommen), den Lenker auf den Brustkorb bekommen. Er hatte Atemprobleme, sowie schmerzen in Händen und Füßen. Es war keine blutende Wunde bei dem Verletztem. Er wurde zur Kontrolle in ein Krankenhaus gebracht.
Der andere Fahrradfahrer (Bekannter vom Unfallopfer), hat die Polizei und Krankenwagen gerufen (ich hatte kein Handy dabei).
Die Polizei hat natürlich beide Versionen des Unfalls aufgenommen und mir direkt mitgeteilt, dass diese Übereinstimmen. Ich werde ausserdem einen Bescheid wegen Fahrlässiger Körperverletzung erhalten.
Nun würde ich gerne wissen, was nach dem neuen Bußgeldkatalog auf mich zukommt (Punkte ,Bußgeld), ausserdem ob es ein Verfahren geben wird und weitere Kosten auf mich zukommen. Muss ich etwas tun? Ich bin Haftpflichtversichert.
Vielen Dank an alle die mir antworten
Grüße A.Gose
A.Gose
09.05.2014, 14:36 Uhr
zu: Fahrlässige Körperverletzung als Autofahrer mit Fahrrad
Ergänzung:
ich bin nicht mehr in der Probezeit, habe keinen Eintrag im Strafregister und habe auch noch nie ein Vergehen aus dem Bußgeldkatalog begangen.
Danke nochmals im Vorraus
peddigraf
28.05.2014, 11:35 Uhr
zu: Fahrlässige Körperverletzung als Autofahrer mit Fahrrad
Ohne Licht in falscher Richtung: Stößt ein mit einem unbeleuchteten Rad verbotswidrig (also entgegen der Fahrtrichtung) auf dem Gehweg fahrender Fahrradfahrer mit einem aus einer Grundstücksausfahrt kommenden Auto zusammen, so haftet der Radfahrer für sein grobes Verschulden an dem Unfall allein, wenn er kein Verschulden oder Mitverschulden des Fahrzeugführers nachweisen kann (AG Augsburg).
Fahrmeister
20.06.2014, 21:06 Uhr
zu: Fahrlässige Körperverletzung als Autofahrer mit Fahrrad
Jedes Fahrzeug, dass am oeffentlichen Strassenverkehr teilnihmt stellt eine Betriebsgefahr dar.Ein Auto mehr als ein Radfahrer.Ob du jetzt einen Bussgeldbescheid erhaeltst entscheidet die Staatsanwaltschaft, in der geschehenen Koerperverletzung.Da der Radfahrer unbeleuchtet gefahren ist wird man in der Sache mit beruecksichtigen.
Hinniwilli
21.06.2014, 12:02 Uhr
zu: Fahrlässige Körperverletzung als Autofahrer mit Fahrrad
"ich dann nach links schaute und kein Auto von der Hauptstraße kam, habe ich wieder leicht beschleunigt. Daraufhin habe ich den Fahrradfahrer frontal erwischt"
Wenn man nach links schaut und nach rechts fährt, dann würde man auch einen beleuchteten Radfahrer (oder Fußgänger) direkt vor dem Fahrzeug nicht sehen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-007 / 3 Fehlerpunkte
Was soll man beim Tanken beachten?
Nicht nachtanken, wenn der Tank voll ist und die Zapfpistole abgeschaltet hat
Möglichst randvoll tanken
Keine Kraftstoffdämpfe einatmen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte
Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?
Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind
In Einbahnstraßen
Wo rechts das Parken verboten ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004 / 3 Fehlerpunkte
Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?
Auf spielende Kinder achten
Parken ist während des Einkaufens überall erlaubt
Höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren
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