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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wolfgangh
22.06.2014, 08:47 Uhr

Motorradführerschein Kleidung

Hallo,
ich möchte demnächst den A2-Führerschein machen. Die Ausrüstung mit Helm, Schutzjacke mit Rückenschild, Handschuhe und Stiefel habe ich bereits.
Nur mit der Hose komme ich nicht so klar. Die sind ja dermassen was von klobig und steif und unbequem!
Ist es erlaubt, abnehmbare Protektoren über die normale Jeans zu tragen? Auch bei der Prüfung?

Es grüßt

Wolfgang

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
22.06.2014, 23:54 Uhr

zu: Motorradführerschein Kleidung

Soweit ich weiß sind nur Helm und knöchelhohe Schuhe pflicht, lasse mich aber gerne korrigieren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
23.06.2014, 19:57 Uhr

zu: Motorradführerschein Kleidung

Guuut, dass ich noch einmal gegooglet habe. ;o)

Eigentlich wollte ich dir nur eine seriöse Quelle geben, die @Soleks Angaben bestätigen.

Doch schau an .... Es gab eine Änderung!!!

Wonach bei diesen Quellen im Januar
http://www.dvpi.de/aktuelles/196-neue-regeln-fuer-
schutzkleidung-bei-motorrad-fahrerlaubnispruefung.
html


und Februar
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2014-
Texte/fpx-14-02-76-RN-Motorradschutzkleidung.htm


die Änderung in Aussicht gestellt wurde, so wurde aus dem Plan wohl im Mai Realität:

http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fu
ehrerschein/Neue_Regeln_fuer_Motorradbekleidung/de
fault.aspx



In diesem Sinne bedanke ich mich für deine Frage (sie machte mich schlauer :o) )
und wünsche dir eine schöne Ausbildung und eine erfolgreiche Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
24.06.2014, 07:03 Uhr

zu: Motorradführerschein Kleidung

Ok, bin ich auch wieder etwas schlauer  

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen nicht halten

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren