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05.06.2013, 07:23 Uhr

zu: Baustelle

Eigentlich ist es egal, ob es sich nun um eine Baustellenampel handelt, oder eine "übliche": Ihrem Signal ist Folge zu leisten.
Sollte ihre Anzeige nicht von Belang sein, ist sie entweder ausgeschaltet, oder mit einem "Mützchen" versehen, so dass man ihr Licht eh nicht sieht.

Zur Frage der Anzeige:
Wie immer im Leben: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Kläger können zum Beispiel an der Ampel angebrachte Blitzer sein (da hättet ihr aber einen zweimaligen Blitz gesehen), ein beobachtender Polizist (der wäre euch sofort gefolgt), oder ein Passant, der euch beobachtet hätte.
Wobei sich Letzterer ganz schön angepullert gefühlt haben müsste, um den Aufwand zu betreiben, dafür ne Wache aufzusuchen (oder online anzuzeigen).
Grundsätzlich gilt: Der Fahrer muss zweifelsfrei identifiziert sein, damit ein Rotlichtverstoß geahndet wird. Deshalb also das Foto, das Hinterherfahren und Anhalten, oder eine sehr genaue Personenbeschreibung.

Deshalb sehe ich es in eurem Fall mit einer nahezu 100%igen Sicherheit an, dass da nichts hinterher kommt.
Nehmt euren Schreck als Schuss vor den Bug wahr und lasst ihn als Aufmerksamkeitsverstärker auf euch wirken.

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05.06.2013, 14:08 Uhr

zu: Baustelle

nochma glück gehabt, wa? ich glaub meiner cousine ist sowas auch mal passiert und da kam auch nix.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fehler machen das Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

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0130

110 oder 112

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

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