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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carpe_diem66
01.02.2012, 14:11 Uhr

Knifflige Vorfahrtsituation mit Feldweg auf Kreuzung

Hallo,
ich hatte heute ein interressante Verkehrssituation bei der mir nicht klar ist, wer Vorfahrt hatte. Folgende Situation:

- Vorfahrtstasse außerorts, dort Kreuzung mit folgenden Strassen:
a) Vorfahrtstasse gerade durchgehend (nicht abknickend)
b) eine Strasse mit Vorfahrt gewähren
c) gegenüber ein Feldweg

Ich selbst stand auf der Stasse mit Vorfahrt gewähren, und wollte nach links auf die Vorfahrtstrasse einbiegen. Auf dem Feldweg mir gegenüber stand ein Fahrzeug, welche die Vorfahrtstrasse gerade (also in meine Strasse) überqueren wollte. Auf der Vorfahrtstrasse war kein Verkehr.

Das normal ein Feldweg nie Vorfahrt hat, ist klar, Aber gilt dies auch in diesem Fall, da ich ja Linksabbieger war und auch von einer "Vorfahrt gewähren" - Strasse komme? Muss ich den geradeausfahrenden PKW aus dem Feldweg durchfahren lassen oder habe ich Vorfahrt ?

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02.02.2012, 09:20 Uhr

zu: Knifflige Vorfahrtsituation mit Feldweg auf Kreuzung

Hallo zusammen,

ja, User "Umleitung" hat Recht!

um das Thema sauber abzuschließen: Habe gestern die Antwort von einem befreundeten Fahrlehrer erhalten:

Fahrzeuge welche aus einem Feldweg (einer "nicht öffentlichen Strasse") in eine öffentliche Strasse einfahren haben IMMER Vorfahrt zu gewähren.

Also in diesem Fall: Auch den Linksabbieger müssen sie durchlassen. Hätte es also geknallt, hätte ich als Linksabbieger keine Schuld gehabt (schön zu wissen...)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B

An der Haltlinie

An der Sichtlinie

In Höhe der Ampel