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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dusterbusch
31.01.2012, 20:23 Uhr

unangemessenes Bußgeld

Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden (Radfahrer beim Anfahren nicht gesehen, angestoßen, umgefallen, Hämatom am Bein; Vorderrad am Fahrrad verbogen weil Vorfahrt nicht beachtet) schlägt der Staatsanwalt vor, dass Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Die Höhe von 750,-€ ist aus meiner Sicht nicht verhältnismäßig.

Begründung: Der Unfallverursacher handelte fahrlässig, ist nicht vorbestraft, hat ein geringes Einkommen, der Unfallschaden bei 02 wurde sofort beglichen und der Unfallbeteiligte 02 ist ein Familienmitglied. Wie soll ich mich verhalten und welche Aussichten bestehen?

MfG

Dusterbusch

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
01.02.2012, 11:39 Uhr

zu: unangemessenes Bußgeld

Wer anfährt hat keine Vorfahrt sondern muss eine Gefährdung anderer ausschließen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
05.02.2012, 18:03 Uhr

zu: unangemessenes Bußgeld

schon einen anwalt gefragt?
der könnte dir (falls überhaupt noch antworten kommen) eine bessere antwort auf diese frage geben, als fahrlehrer, hobby-fahrlehrer und wer auch immer sich hier rumtreibt ;)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-101 / 3 Fehlerpunkte

Warum sind ältere Fußgänger im Verkehr mehr gefährdet als jüngere?

Sie sehen und hören oft schlechter als andere

Sie reagieren langsamer und sind weniger beweglich

Sie schätzen die Geschwindigkeit von Fahrzeugen oft falsch ein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen