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27.10.2011, 12:27 Uhr

Dritt-Staaten Fuehrerschein in D. gueltig wenn vorher in EU-Staat gelebt?

Hallo,
unsere Situation ist folgende:
Mein Mann ist Mexikaner und hat einen mexikanischen Fueherschien. Wir haben die letzten Jahre in Irland gelebt, nun sind wir vor kurzem nach Deutschland umgezogen.
Aus verschiedenen Gruenden (hauptsaechlich Tueffeligkeit) hat mein Mann dort leider nie den irischen Fuehrerschien gemacht. Nun ist meine Frage, gilt sein mexikanischer Fuehrerschien jetzt in Deutschland fuer die naechsten 6 Monate oder zaehlt man da ab Eintritt in die EU Zone.
Bei welcher Behoerde koennte sonst ich mal anrufen und nachfragen? Ich kenn mich so garnicht aus.
Vielen Dank

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28.10.2011, 13:58 Uhr

zu: Dritt-Staaten Fuehrerschein in D. gueltig wenn vorher in EU-Staat gelebt?

Die 6 Monate gelten ab Einreise nach Deutschland.
Zuständig für solche Sachen ist die Fahrerlaubnisbehörde.
Diese sitzt in der Regel in der zuständigen Kreisstadt angesiedelt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112 / 3 Fehlerpunkte

Wovor warnt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112

Vor Schleudergefahr bei verschmutzter Fahrbahn

Vor alkoholisierten Autofahrern

Vor Schleudergefahr bei nasser Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird