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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern moeller
27.08.2011, 12:03 Uhr

Quad zulassung als zugmaschine ackerschlepper

hallo leute habe ne frage zur einer zulassungs geschichtet bzw. fhürerschein also ich habe ein quad mit 660 ccm offen 34 kw und will es als zugmaschine ackerschlepper zulassen darf ich mein quad noch mit einem klasse b fhürerschein fahren oder brauch ich dan einen andere fhürerschein
mfg moeller

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
27.08.2011, 20:45 Uhr

zu: Quad zulassung als zugmaschine ackerschlepper

Einen anderen Führerschein wohl nicht, wohl aber evtl. Umbauten.
Lies dir mal hier
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=2315

die Anlage 2 durch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern moeller
28.08.2011, 10:21 Uhr

zu: Quad zulassung als zugmaschine ackerschlepper

umbauten ok aber darf ich sie dann noch offen fahren oder muss ich sie drosseln den es stehen 2 möglichkeiten im der anlage 2 oder kann man sich die aussuchen a) Kfz mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (jeweils Position a in Tabelle) und b) Kfz mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit (auch) über 40 km/h (jeweils Position b in Tabelle)


mfg moeller

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
28.08.2011, 19:32 Uhr

zu: Quad zulassung als zugmaschine ackerschlepper

Du darfst sie noch offen fahren, dann gelten eben entsprechend die Positionen b), die wie dir wahrscheinlich strenger sind aufgrund der höheren Geschwindigkeit.

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