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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Motorradjunkie87
22.08.2011, 22:14 Uhr

Österreichischer Führerschein (Was darf ich in Deutschland?)

Guten Tag zusammen,

ich bin Deutscher Staatsbürger, Wohnhaft in Niedernhausen (Hessen).

Ich arbeite seit etwas mehr als einem Jahr in Österreich. Mein Hauptwohnsitz ist in Deutschland. Mein Nebenwohnsitz ist hier in Österreich.

Derzeit mache ich hier meinen Motorradführerschein. Ich bin 23 Jahre alt.
Nach bestandener Prüfung darf ich jede Maschine fahren.

Darf ich denn dann auch in Deutschland offen fahren?

Ich weiss, in Deutschland fährt man 2 Jahre beschränkt. Ab 25 darf man offen fahren.

Ich hab in vielen Gesetzen und Straßenverkehrsordnungen gelesen, aber aus denen werde ich nicht schlau..... Bin ich zu dumm??? Keine Ahnung.....

Vllt. könnt ihr mir helfen?

Wäre echt nett....

Gruß Motorradjunkie87

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.08.2011, 23:54 Uhr

zu: Österreichischer Führerschein (Was darf ich in Deutschland?)

Wohnst Du denn mindestens 185 Tage in Österreich? Ansonsten dürftest Du keine österreichische FE erwerben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
25.08.2011, 11:39 Uhr

zu: Österreichischer Führerschein (Was darf ich in Deutschland?)

"Ich arbeite seit etwas mehr als einem Jahr in Österreich."

Die 185 Tage sollten demnach kein Problem sein, die Frage ist ob das mit dem Nebenwohnsitz funktioniert.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.04-101 / 3 Fehlerpunkte

Wovon hängt der einzuhaltende Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ab?

Von der Geschwindigkeit

Von der Fahrbahnbeschaffenheit

Von den Sichtverhältnissen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt?

Wer länger als drei Minuten hält

Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet

Wer sein Fahrzeug verlässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte

Was gilt hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B

Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten

Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen

Rechtsabbieger dürfen fahren