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Lenaaa
05.08.2011, 13:11 Uhr
Kraftfahrstraße- bloeder Fehler in der Pruefung?!
Hallo, ich bin Lena und habe da mal eine Frage. Ich hoffe das mir vielleicht einige oder zumindest jemand helfen kann.
Und zwar hatte ich vor einer Woche meine praktische Fuehrerscheinpruefung und bin leider durchgefallen, mit einem "Fehler" den ich und meine Familie und Freunde nicht nachvollziehen koennen.
Meine Pruefung lief ungefaehr 30min und 25min davon war ich mir sehr sicher, dass ich bestanden wuerde, denn alles lief reibungslos. Der Pruefer war nett und ich habe mir keinen Fehler erlaubt. In den letzten 5min allerdings sind wir auf eine Kraftfahrtstraße gefahren. Ich habe alles so gemacht wie es mir beigebracht wurde. Meine Fahrlehrerin hat mir immer gesagt das 130km/h die Richtgeschwindkeit auf dieser Straße sei & das bin ich dann auch gefahren. Ich ueberholte noch ein Auto & dabei fragte mich der Fahrpruefer wie schnell ich hier fahren duerfte. Ich antwortete mit 130km/h, denn es waren auch zwei Fahrstreifen vorhanden & die bauliche Trennung durch die Leitplanken war auch da. Doch der Pruefer sagte das waere falsch, weil keine bauliche Trennung durch Buesche bzw Hecken vorhanden waere. Er sagte ich duerfte dort nur 100km/h fahren. Ich war der Sekunde fassungslos, denn 50m weiter haette ich sowieso auf 100km/h abbremsen muessen, da der Uebergang zu einem Fahrstreifen kam.
Meine Frage ist jetzt, ob es eine Regelung gibt, die besagt das wenn keine bauliche Trennung durch Gruenzeug da ist, ob man dann wirklich 100km/h fahren muss?!
Ich habe einige Leute gefragt & alle sagte sie haetten das auch nicht gewusst und waeren dann auch wohl durchgefallen.
Naja ich muss die Pruefung jetzt wohl oder ueber wiederholen :]
Waere super lieb wenn jemand die Antwort weiß, sich bitte bei mir meldet.
Liebe Grueße
diezge
05.08.2011, 18:30 Uhr
zu: Kraftfahrstraße- bloeder Fehler in der Pruefung?!
Hallo,
was hat denn Dein Fahrlehrer dazu gesagt? Der hätte das ja zumindest verhindern müssen.
StVO §3 (3) sagt:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
bei Absatz c) geht es dann weiter
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t
100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
---------- StVO - Ende ----------
Richtgeschwindigkeit gilt also, wenn mindestens zwei Fahrbahnen pro Richtung vorhanden sind, wenn in der Mitte der Straße mindestens EINE durchgezogene Linie vorhanden ist und wenn die zwei Fahrbahnen pro Richtung durch eine gestrichelte Linie markiert sind.
Dabei ist es völlig egal, ob es sich um eine Autobahn, eine Kraftfahrstraße oder eine normale Straße handelt. Es gibt nämlich Kraftfahrstraßen (durch Schild angekündigt) mit je einer Fahrbahn pro Richtung und gestrichelte Linie in der Mitte, auf denen gilt 100 km/h. Und es gibt auch komplett autobahnähnlich ausgebaute Straßen, die weder ein Autobahnschild, noch ein Kraftfahrstraßenschild haben, dort gilt Feuer frei.
Den einzigen Fehler, wenn man das überhaupt so nennen kann, war, dass Du auf der Straße schneller als 130 km/h fahren dürftest. Aber das wäre Haarspalterei.
Gruß,
diezge
Lenaaa
05.08.2011, 18:56 Uhr
zu: Kraftfahrstraße- bloeder Fehler in der Pruefung?!
Erstmal dankeschoen fuer deine Antwort :)
Ja meine Fahrlehrerin ist mir mehr oder weniger in den Ruecken gefallen! Ich hatte den abend vorher noch meine Nachtfahrten & bin auch da auf dieser Kraftfahrtstraße gefahren, allerdings nur 100km/h da es da diese Regelung zwischen 20-6Uhr gibt. Sie meinte dann waehrend der Pruefung, "Lena, das weißt du doch eigentlich, wir haben doch gestern abend noch darueber geredet". Das war aber nicht so & das hat mich sehr sauer gemacht. Natuerlich habe ich sie darauf angesprochen..aber gebracht hat es ja dann doch nichts mehr.
Ich bin ehrlich & kann dieses "Fehler" nicht verstehen & deshalb ist es auch schwer das zu akzeptieren. Denn so eine Pruefung die wiederholt werden muss ist ja auch nicht grade billig..
Motorradjunkie87
23.08.2011, 22:29 Uhr
zu: Kraftfahrstraße- bloeder Fehler in der Pruefung?!
Dann wollte diese Schlampe nur dein Geld!!!
Ein Arbeitskollege von mir, dem ist das gleiche passiert, aber hier in Österreich....
Solchen Fahrlehrern gehört die Lizenz entzogen.
durbanZA
24.08.2011, 23:53 Uhr
zu: Kraftfahrstraße- bloeder Fehler in der Pruefung?!
Anders als in Deutschland gilt m.E. auf Kraftfahrstraßen in Österreich, sofern nicht anders beschildert, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Was den vorliegenden Fall angeht: Sofern dort tatsächlich eine bauliche Trennung in Form vom Leitplanken gab (und/ oder mind. zwei Fahrstreifen pro Richtung- dann ist nichtmal eine bauliche Trennung erforderlich) und keine geschwindigkeitsregelnden VZ vorhanden waren, galt dort eine Richtgeschwindigkeit (nicht zulässige Höchstgeschwindigkeit!) von 130 km/h.
Sollte dem so sein, würde ich dem Ausgang der Prüfung widersprechen.
Der Fahrlehrerin- und der Widerspruchsbehörde würde ich dann folgenden Absatz aus § 3 Abs. 3 S. 3 StVO zeigen:
»Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.«
Hier sieht man darüber hinaus ganz deutlich, dass es nichtmal einer baulichen Trennung bedarf, wenn mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung markiert sind.
MfG
Durban :)
Hinniwilli
25.08.2011, 19:41 Uhr
zu: Kraftfahrstraße- bloeder Fehler in der Pruefung?!
" Und es gibt auch komplett autobahnähnlich ausgebaute Straßen, die weder ein Autobahnschild, noch ein Kraftfahrstraßenschild haben, dort gilt Feuer frei."
Nirgendwo gilt "Feuer frei". Es gilt überall lt. StVO:
"Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. "
Diabolo
06.09.2011, 12:18 Uhr
zu: Kraftfahrstraße- bloeder Fehler in der Pruefung?!
Hi, ich wollte nur mal anmerken, dass Motorradjunkie87 sich etwas zurückhalten sollte mit seinen Äusserungen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte
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