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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern marco_lemcke
06.06.2011, 15:17 Uhr

Auffahrunfall in der Probezeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am Samstag Abend bin ich ( 22 Jahre, 3 Wochen Führerschein, noch in der Probezeit) mit meinem Vater (als Beifahrer) Innernorts Richtung zu hause gefahren. Als wir im gespräch verwickelt waren, weiste er mich darauf hin das die Ampel vor uns rot ist und ich bremste direkt. da meine Bremsung etwas zu spät kam landete ich mit dem Auto (lange e-Klasse kombi) halb über dem stoppstreifen. um fussgänger trotzdem ohne Probleme dem Übergang zu erleichtern machte ich den rückwärtsgang rein um zurück zur haltelinie zu fahren. beim rückwärts fahren unterschätzte ich die Länge vom Auto und krachte dem schon hinterm mir gehaltenen Auto vorne drauf, ein blechschaden erstand.


Aus der Situation herraus stieg mein Vater raus und überredete den hinteren Fahrer die Polizei nicht zu rufen und das er das Auto gefahren ist, da ich noch in der probe zeit bin und es mir eventuell Probleme machen könnte.

damit wahr der nette Herr einverstanden und nimm seine Daten auf und die Daten des Autos und wir verabschiedeten uns...

Heute erhielt ich ein Anruf von meiner Mutter ( meiner Eltern leben getrennt) das die Versicherung sich bei uns gemeldet hat und um ein Rückruf bittet. und das meine Vater nicht auf das Auto versichert ist?

Erstens will ich einem versicherungs betrug aus dem weg gehen? ist es schon zu spät zu sagen das ich doch gefahren bin?

was kann mir als Fahrer in der Probezeit passieren, muss ich den schaden übernehmen oder ist das Auto auch nochmal versichert und übernimmt die Versicherung den schaden auch wenn mein Vater der nicht drauf versichert ist?

wird meine probezeit verlängert auch wenn keine Polizei gerufen wurde? kann es Oscar passieren das ich eine aufbauseminar machen muss oder den Führerschein verliere?

ich würde mich sehr freuen wenn sie mir bei diesen fragen behilflich seine könnten da ich ziemlich aufgeschmissen bin.

mit beste Grüßen
Marco

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06.06.2011, 18:38 Uhr

zu: Auffahrunfall in der Probezeit

Solange dies nicht von der Polizei aufgenommen wurde, passiert dir erstmal nichts bis auf dass du außergerichtlich für den Schaden aufkommen musst.
Es gibt die Möglichkeit dem Geschädigten den zu erstatteten Betrag so zu bezahlen (Nicht vergessen die Rechnung einzufordern)
Oder aber dass die Versicherung dies klärt.
Wenn das Auto nicht Versichert sein sollte wie du sagtest, hast du Glück gehabt dass der Geschädigte so Nett war und die Polizei nicht gerufen hat.

Wenn du nicht Versichert bist, Rate ich dazu es so zu begleichen und dich mit dem Geschädigten zu Verständigen was Zahlungsmöglichkeit/betrag/Zeit betrifft um Schwierigkeiten zu entgehen!

Denn sollte es zur Anzeige kommen, werden dir 40€ Strafgeld abgenommen, du erhälst einen Punkt in Flensburg und da du innerhalb der Probezeit bist musst du ebenso an einem Aufbauseminar teilnehmen (Kostet zwischen 350-450 tacken!)
Und bei diesen Summen ist das mit der Versicherung noch nicht enthalten!!
Leider kann ich dir darüber keine Auskünfte geben, da ich damit noch nicht zu tun hatte.

lg, für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-106-B

Weiterfahren, weil die Fahrbahn nur für den Gegenverkehr gesperrt ist

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einem Waldweg und nähern sich einem Bahnübergang ohne Andreaskreuz. Wie verhalten Sie sich?

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und beobachten, ob sich ein Schienenfahrzeug nähert

Horchen, ob sich durch Pfeifen oder Läuten ein Schienenfahrzeug ankündigt

Ohne weiteres durchfahren, da Schienenfahrzeuge hier wartepflichtig sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei dieser Linie in der Fahrbahnmitte beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B

Sie dürfen die Linie

- nur zum Überholen überqueren

- nicht überqueren oder über ihr fahren

- nur überqueren, wenn es der Gegenverkehr zulässt