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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FizZlE2XT
05.06.2011, 14:57 Uhr

Geblitzt nach Aufbauseminar

Hallo allerseits.
Kommen wir erstmal zu dem Aufbauseminar.. dieses habe ich letztes Jahr gemacht weil ich 2x geblitzt worden bin .. dadurch musste ich wie gewöhnlich das Bußgeld bezahlen, bekam einen Punkt und eine Probezeitverlängerung.
Vor 3 Tagen aber bin ich wieder Auffällig geworden..
Da es ein Heißer Tag war, Baustellen wo man hinsieht, alle Ampeln Rot.., sehr Heiß.. keine Klima... Kopfschmerzen... ach egal ... Wurde ich auf der Bundesstraße wo 100 erlaubt sind, mit ca. 20 zu schnell geblitzt worden. 10km später nochmals aber mittels einer Laserpistole.. dort Sagte mir der Polizist der mich hinauswunk .. das ich 139 auf einer 100kmh beschränkten straße fuhr und somit 39kmh zu schnell war (Auserorts) Ebenso meinte dieser dass ich deswegen eine Anzeige erhalten werde.

Nun meine Frage.. Was wird passieren denn es sind ja auf einmal 2 Vergehen innerhalb von wenigen Minuten.. und dann auch noch das gleiche..
Ich bitte um schnelle Antworten, schonmal Danke im voraus..

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05.06.2011, 16:43 Uhr

zu: Geblitzt nach Aufbauseminar

Kopfweh hattest du? Du armer Kerl.
Und weil du damit ja nicht unbedingt so aufmerksam und reaktionsschnell bist, als wenn du fit bist, haste zugesehen, der Situation "Baustellen, Hitze und Geschwindigkeitsbegrenzungen" so fix wie möglich zu entgehen?
Hast dich nicht einmal durch den Blitzer von diesem Vorhaben abbringen lassen?

Der Psychologe wird dir zu dem Thema im Gespräch sicherlich etwas erzählen können.
Die Einladung dazu wirst du bekommen. Und dir fristgerechte Teilnahme wird dir 2 Punkte vom Punktekonto nehmen.

Zum Thema "Tateinheit/Tatmehrheit" gibt es hier klügere Köpfe als meinen. ;o)
Vielleicht magst du dich vorweg aber hier mal informieren:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=91768

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05.06.2011, 17:33 Uhr

zu: Geblitzt nach Aufbauseminar

Das heißt also dass ich ws. 3 Punkte, eine Verwarnung und eine Einladung zu einem Verkehrspsychologischen .. was weiß ich was Treffen bekommen werde? Und hald noch das Bußgeld.. Aber weitere folgen wie Probezeitverlängerung und Führerscheinentzug habe ich noch nicht anzutreffen oder?!
--
Ich Denke/Hoffe mal dass es so Enden wird, dass ich die 20kmh Ohne folgen zahlen muss und da ich einmal über 25kmh bin eine Verwarnung, Geldstrafe und Punkte bekommen werde da dies der erste Verstoß nach dem Aufbauseminar ist aber halt noch innerhalb der verlängerten Probezeit..
Liege ich da richtig oder könnte ich wegen meinem Vergehen den Schein Verlieren?
---
ps: Ich weiß dass dieser Grund eig. keiner ist und mich nicht als armer Kerl hinstellen möchte. In diesem Moment war der Fahrwind angenehm.. im nachhinein ... eher nicht! =/ =D

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05.06.2011, 17:38 Uhr

zu: Geblitzt nach Aufbauseminar

"Hast dich nicht einmal durch den Blitzer von diesem Vorhaben abbringen lassen?"
Ja zuerst schon, aber dann Dachte ich mir, bei mir wird nahezu nie geblitzt..
Und dann auch noch ein 2tes mal innerhalb der nächsten 15km?! Scheinte mir nahezu unmöglich .. Straßen waren Frei.. einer der Wärmsten Tage bis dato.. mein Gott kann ja mal vorkommen, irgendwann lernt jeder aus seinen Fehlern!
Seither Halte ich mich allerdings an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ..

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05.06.2011, 22:26 Uhr

zu: Geblitzt nach Aufbauseminar

Umleitung hast du überhaupt was gelesen? Ich Fragte ja nicht ob man schneller Fahren darf als erlaubt... würde sich ja von selbst verstehen ...
--
Ja?! Und zwar was nun auf mich zukommen wird.. kann ich mit Führerscheinverlust rechnen?

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06.06.2011, 00:51 Uhr

zu: Geblitzt nach Aufbauseminar

». kann ich mit Führerscheinverlust rechnen?«

Wegen der Probezeit nicht.
Wegen der 39 über erlaubt auch nicht
(gelaufen wird bei Überschreitungen igO ab 31, agO ab 41 km/h über erlaubt).

Wegen deiner Sünde aus dem Vorjahr eventuell:
Wie fix warst du bei den Verstößen im letzten Jahr unterwegs und wann waren die genau?

Lies hier:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=2334&view=findpost&p=18073


Ein kleiner Auszug:
Richtig ist, dass bei 2 x 26 km/h innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung in der Regel ein Fahrverbot verhängt wird.

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06.06.2011, 07:20 Uhr

zu: Geblitzt nach Aufbauseminar

Doch auch schon bei mehreren "kleineren" Überschreitungen kann Laufen angesagt sein:
»Beharrlichkeit (oder mangelnde Rechtstreue) liegt hingegen vor, wenn zwischen mehreren Tatbeständen ein "innerer Zusammenhang" und "zeitliche Nähe" existiert. Neben den klassischen Regelfällen ("2 x 26")wäre auch im Einzelfall ein Fahrverbot z.B. bei 25 / 21 / 23 km/h begründbar...«

In den vorangegangenen Beispielen war aber immer nur von einem zeitlich begrenzten Fahrverbot die Rede und bezog sich auf das, was auch "alte Hasen" zu erwarten hätten.

In wie weit dein Führerschein durch die Probezeit in Gefahr ist
kannst du dieser Grafik entnehmen:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=3063

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FizZlE2XT
06.06.2011, 18:28 Uhr

zu: Geblitzt nach Aufbauseminar

Danke Peg für deine gute Antwort! Bin ca. vor einem Jahr mit 7 innerorts und 26 Außerorts geblitzt worden. die 26 waren vor über einem Jahr, da hab ich ja anscheinend nochmal Glück gehabt und muss mit einer Verwarnung, Bußgeld und Einladung Rechnen. Sehe ich das Richtig? ;D

Umleitung.. Wer Frägt erwartet eine Antwort, nicht irgendeine sondern die, die der Lösung seiner Frage dient. Findest du es schön wenn du dich etwas Fragst und dann nur dumme Kommentare von einer Person fallen?! Nein, du willst ja schließlich Erfahren was du bis dato nicht wusstest, und nicht gesagt bekommen, was alles du falsch machtest oder welche Irrglauben du hattest. Pubertierendes Verhalten...
btw:: "Der Nichtschwimmer schiebt sein Ertrinken immer auf die Badehose!"
Ich sagte Ausdrücklich dass dies keine Ausrede ist, schließlich bin ich für mein Verhalten selbst schuld - ich hätte ja auch anders fahren können.
Das zB. kommt wieder davon wenn man nur die hälfte ließt oder Lesen will. Daher finde ich dein anprangern unangemessen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B

Auf eine unebene und verschmutzte Fahrbahn

Auf Arbeiter und Baugeräte auf der Fahrbahn

Auf einen durch die Polizei geregelten Verkehrsablauf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-102 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen ist das Überholen immer verboten?

An Fußgängerüberwegen

An unübersichtlichen Straßenstellen

Wenn Busse auf einer Busspur fahren