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vespa-fan
07.04.2011, 07:44 Uhr
strafe wegen alkohol am steuer aber nicht mal gefahren?!
Hallo mal wieder
nicht mir sondern einem freund ist folgendes passiert:
Er war feiern und wollte zwischendurch seine zigaretten aus dem auto holen. Polizeistreife stand direkt in der nähe. Er macht den wagen auf nimmt die zigaretten und schon steht die polizei hinter ihm. Vorwurf: er wollte alkoholisiert auto fahren. Nehmen ihn mit auf die wache: 1,3 promille im blut. Seinen fs ist er erstmal los und eine satte geldstrafe soll auf ihn zukommen.
Meine frage: ist das alles rechtens? Schließlich ist er nicht mal gefahren der wagen war nicht mal an! Und wenn das alles wirklich rechtens ist, was fùr eine strafe erwartet ihn? Er ist ersttaeter.
Danke im voraus für antworten.
vespa-fan
07.04.2011, 23:52 Uhr
zu: strafe wegen alkohol am steuer aber nicht mal gefahren?!
Herzlichen dank für die antwort.
Wie siehts denn aus, welche strafe kommt denn auf ihn zu wenn er nicht recht bekommt? Habe gelesen bei fahren unter alkoholeinfluss ab 1,1 promille droht eine strafe von 1 monatsgehalt, mind 6 monate fs-entzug und mpu. Aber gilt das auch für ersttaeter? Und wie gesagt er ist nicht mal gefahren - sollte das strafmaß da nicht sowieso geringer ausfallen?
vespa-fan
07.04.2011, 23:58 Uhr
zu: strafe wegen alkohol am steuer aber nicht mal gefahren?!
Noch eine ergänzende frage. In diesem paragraphendschungel muss es doch auch irgendwelche gesetzestexte geben bezüglich des von mir angesprochenen falles. Aber wo??
Peg
08.04.2011, 06:39 Uhr
zu: strafe wegen alkohol am steuer aber nicht mal gefahren?!
Gehe vll. besser ins Verkehrsportal
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=i
dx
um dort die Frage noch einmal anzubringen.
Dort sind mehr Menschen vertreten die sich, auch beruflich, immer wieder mit der Problematik beschäftigen müssen.
Oder lies dich zuerst durch die Beiträge. In "Verwarnung und Bußgeld" ist derzeit ein ähnlicher Fall diskutiert, bei dem der alk. Fahrer "nur" neben dem Auto urinierte, bevor er zur Blutabnahme "gebeten" wurde.
vespa-fan
08.04.2011, 10:49 Uhr
zu: strafe wegen alkohol am steuer aber nicht mal gefahren?!
Danke, habe den Fall dort nun auch geschildert, gucken was bei rumkommt....
Peg
08.04.2011, 19:23 Uhr
zu: strafe wegen alkohol am steuer aber nicht mal gefahren?!
Na, @Umleitung, da schaut wohl noch jemand ins Nachbarforum ... ;o)
Aber ich gebe dir recht:
Wenn der sich der "Freund" tatsächlich ungerecht behandelt fühlen sollte, wäre der Weg zum Anwalt die erste Wahl.
Ich zweifle auf an dem Wahrheitsgehalt der Story, nicht aber an deinem guten Willen, dem "Freund" helfen zu wollen, @vespa-fan.
Nur fürchte ich, dass dir ein Bär aufgebunden wurde.
Wenn also deine Bemühungen nicht die erwünschte Antwort bekam, so hatte sie wohl zur Folge, dem Knaben (und seinen Erzählungen) gegenüber ein wenig kritischer zu sein.
Nichts desto trotz ist es ein feiner Zug von dir, dich für ihn zu engagieren.
Wäre toll, wenn du von der weiteren Entwicklung "des Falles" berichten würdest.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen
Ich muss den roten Lkw abbiegen lassen
Ich darf als Erster die Kreuzung überqueren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114 / 3 Fehlerpunkte
Wer darf auf dieser Straße mit einem Kraftfahrzeug fahren?
Wer jemanden besuchen will
Wer etwas einkaufen will
Wer Waren liefern muss
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?
Vor dem Andreaskreuz warten
Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist
Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist
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