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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Benjamin
06.04.2011, 23:38 Uhr

Nötigung von Zivilpolizei in 30/50er Zone Schule und verengung

Hallo Leute,

Ich bin neu hier im forum habe nen problem was mir kopfzerbrechen macht.

Ich bin führerscheinneuling 10/2010

ich habe heute einen bekannten von der fahrschule abgeholt und wollte mit ihm und meiner freundin zu mir mir.. da die fahrschule in einer 30er zone ist und direkt gegenüber zwei schulen sind, bin ich auch 30 gefahren.. auf einmal folgte mit ein golf 5 der schneller fuhr als es erlaubt war und wolte mich überholen, obwohl die strasse durch verengungen sehr eng waren. da ich die situration so eingeschätzt habe und für mich und meine insassen eine gefahr gesehen habe bin ich weiter links gefahren da rechts neben mir ein straßengraben war.der golf fuhr immer dichter auf und meine die insassen nebst mir dachten wenn der jetzt überholt laden wir im graben..also bin ich normal weiter gefahren und habe den drängler mehr oder weniger ignoriert.dann kam wieder eine verengung und er wollte wieder überholen.. wieder ohne erfolg.. der golf bremste sehr stark und scherte wieder ein.. es folgte die 50er zone und ich beschleunigte auf die geschwindigkeit und es folgte wieder ein überholversuch der scheiterte.. es folgte die licht hupe mit heftigen dichtem auffahren wobei ich es schon fast mit der angst zu tun bekam.. nach wiederholten drängeln zeigte ich meinen mittelfinger (zugeb nicht die beste art und weise) eine weitere verengung und der golf mit einer frau am steuer eine auf dem beifahrersitz und zwei herren hinten schafften es dann mich zu überholen.. scherten vor mir und haben mich zur vollbremsung gezwungen.. ( habs nachgemessen.. 11 meter bremsspur) drei der leute stiegen aus und ich sah das es die polizei war.. es folgten personalieren kontrolle und dann meinte die fahrerrin ich zeige sie an wegen verkehrsgefärdung und beamtenbeleidigung. ich entschuldigte mich bei der dame recht höflich und fragte sie warum sie sich nicht als polizei zu erkennen gebeben hatten??. keine antwort.. es kam nur wir haben einen gefangenentransport aber das geht sie nichts an..

nun stelle ich mir die frage was passiert nun? ich war später an der wache aber die wollten nicht mal eine dienstaufsichtsbeschwerde aufnehmen... alles was ich gemacht habe, ich bin so gefahren das keiner bei einem überholvorgang an einer engen und noch dazu unübersichtlichen stelle gefärdet wird.habe ich mich falsch verhalten?? hätten die polizisten sich zu erkennen geben müssen ??

für eure antworten danke ich euch recht herzlich.

Benjamin.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
07.04.2011, 06:00 Uhr

zu: Nötigung von Zivilpolizei in 30/50er Zone Schule und verengung

Moin,

irgendetwas an der Geschichte stimmt nicht.

Nicht nur, dass es keine "Beamten"beleidigung im strafrechtlichen Sinne gibt, lassen die Beamten bei einem Gefangenentransport auf keinen Fall den Strafgefangenen alleine im Auto (es stiegen drei Leute aus) um sich um andere Dinge zu kümmern.

Abner ob nun Polizei oder nicht. So wie Du gefahren bis, ist das schon extrem provokativ. Wenn es hinter Dir jemand eilig hat, lass ihn das nächste Mal einfach überholen. Wo ist das Problem? So ein Oberlehrerverhalten, und dann noch den Mittelfinger zeigen (kostet ca. 30 Tagessätze) finde ich persönlich zu kot%&§.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.04.2011, 09:11 Uhr

zu: Nötigung von Zivilpolizei in 30/50er Zone Schule und verengung

>> da ich die situration so eingeschätzt habe und für mich und meine insassen eine gefahr gesehen habe bin ich weiter links gefahren da rechts neben mir ein straßengraben war<<

alles klar ???

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
07.04.2011, 10:11 Uhr

zu: Nötigung von Zivilpolizei in 30/50er Zone Schule und verengung

Falls nicht:

»§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.«

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