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HeximetricCode
23.02.2011, 00:44 Uhr
Ausbildungsnachweis, wozu ist dieser ?
hallo an alle,
ich habe zwar seit bald einem halbem Jahr meinen Führerschein klasse A/B.
Jedoch habe ich heute erst erfahren das ich noch einen Ausbildungsnachweis zu unterschreiben habe da irgendwie in der Fahrschule geschlampt worden sei...
Ein Bekannter meinte zu mir das ich nur Glück hatte da mein Führerschein deswegen nun, bzw überhaupt ungültig sei und auch nicht gültig wäre solange ich diese Ausbildungsnachweis nicht unterschrieben habe...
Ich mein ich habe zwar kein Problem damit denen das Blatt zu unterschreiben aber was hat das auf sich ? ist mein Führerschein aus dem grund das dieser Nachweis nicht unterschrieben ist, nicht gültig ?
und wenn ja wie lange sollte ich am besten gar nicht mehr fahren nachdem ich das unterschrieben habe ? es dauert ja auch sicher eine halbe Ewigkeit bis dieser Nachweis beim TüV ? ankommt...
zudem kann ich doch nichts dafür wenn die ihre Arbeit nicht richtig machen oder ? o0
Ich hatte die Fahrstunden gemacht und später irgendwann halt die Prüfung hingelegt... nach etwas warten bekam ich dann auch mein Führerschein und mir wurde an der Führerscheinstelle nichts gesagt das ich noch irgendwas nach zu reichen habe 0o
ich stehe echt auf dem Schlauch und habe um ehrlich zu sein auch wenig lust bei der kälte mit bus und bahn hin und her zu fahren, hm ich hoffe mich kann hier wer aufklären.
Danke schon mal
HeximetricCode
23.02.2011, 09:26 Uhr
zu: Ausbildungsnachweis, wozu ist dieser ?
na, was heißt "nicht auf dem gültigem Wege". An sich habe ich doch die Fahrerlaubnis auf dem rechtlichem Wegen bekommen... hab ja meine Fahrstunden, Theoriestunden gemacht wie sie gemacht werden sollten. Auch meine TüV Prüfungen hab ich ja genau so gemacht.
Ich mein wenn ich einen ungültigen Führerschein bekommen habe, dann hätten die mir das doch im Bürgeramt erwähnt haben oder es hätte irgendwo deklariert worden sein. Die können doch nicht einfach einen Führerschein geben und erwarten das ich weiß was die Fahrschule gemacht hat, bzw ob diese alles vollständig erledigt hat.
Der bekannte den ich meine sagte mir nämlich das mein Führerschein ungültig sei und bis der TüV diesen Ausbildungsnachweis hat, auch nicht gültig wäre etc.
Selber hat er den Führerschein auch erst seit einem Jahr und er ist jemand der gern mal was an die die Große Glocke hängt, aber bei dem Thema wollte ich mich da genauer informieren bevor ich irgendwelche Strafen bekomme weil ich nach dem Motto "pay when you catch" gefahren bin...
Also ist es so das man schon schriftlich aufgefordert wird um den Führerschein abzugeben und dieser ERST DANN nicht gültig ist ?
Es kann also nicht sein das ich den Führerschein habe, er aber ungültig ist ?
HeximetricCode
23.02.2011, 12:28 Uhr
zu: Ausbildungsnachweis, wozu ist dieser ?
mh, und das heißt für mich im Klartext ?
darf ich nu momentan fahren oder nicht ? ._.
Georg_g
23.02.2011, 13:04 Uhr
zu: Ausbildungsnachweis, wozu ist dieser ?
Der Ausbildungsnachweis hat nichts mit der Ausbildungsbescheinigung zu tun, die der Prüfer bekommt. Und er hat auch absolut nichts mit der Gültigkeit deines Führerscheins zu tun. Du darfst selbstverständlich weiterhin fahren.
HeximetricCode
23.02.2011, 13:55 Uhr
zu: Ausbildungsnachweis, wozu ist dieser ?
aah ok. vielen dank. das wars was ich wissen wollte :)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Geschwindigkeit vermindern, bremsbereit bleiben und vorsichtig vorbeifahren
Hupen und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren
Nicht hupen, aber mir gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, da die Kinder am linken Fahrbahnrand sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte
Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?
Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird
Dass der Vorausfahrende rechts blinkt
Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte
An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?
Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten
Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden
Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren
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