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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern psporting
12.03.2011, 12:14 Uhr

Mit 125 ccm Roller mit Führerscheinklasse B erwischt!?!?

Hallo!

Ich bin 26 Jahre und habe nur den normalen Führerschein (Klasse B). Dachte eigentlich das ich mit dem so 125 ccm Roller in Deutschland fahren dürfte. Die Polizei hat mich angehalten und sagte mir das ich nicht fahren dürfte! War aber der Meinung das ich fahren darf, weil mein Bruder auch fahren darf (10 Jahre älter)...

Mit was hab ich jetzt schlimmstenfalls zu rechnen oder was ist realistisch was ich zu erwarten habe??? Das es fahren ohne Führerschein ist das konnten die Beamten auch sagen...

MfG und Danke schonmals für antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FSGA77
12.03.2011, 13:04 Uhr

zu: Mit 125 ccm Roller mit Führerscheinklasse B erwischt!?!?

Die Polizei hat leider recht - für ein 125ccm-Motorrad benötigst du die Führerscheinklasse A1. Die ist in der Klasse B aber nicht (mehr) enthalten. Wer aber früher die alte Klasse 3 gemacht hat, durfte damit noch Leichtkrafträder fahren - allerdings nur bis April 1980. Wenn dein Bruder, wie du sagtest 10 Jahre älter ist, also 36, kann das eigentlich nicht sein, es sei denn, er hat eine andere Führerscheinklasse gemacht, die A1 einschließt.
Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, die laut StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet wird. Wie hoch die sein wird, muss dann aber ein Richter entscheiden.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

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