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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MaryLu
21.02.2011, 12:27 Uhr

Hilfe!!

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine frage an alle, denn ich bin grad überfragt und auch etwas panisch!

Also, ich habe eine Probezeitverlängerung und 4 Punkte in Flensburg bekommen und ein Aufbauseminar absolviert. Das ist jetzt ca. ein Jahr her, also bin ich noch in der Probezeit. Jetzt bin ich geblitzt worden, außerorts, ich kann nur absolut nicht sagen mit wie viel! könnt ihr mir sagen, was im schlimmsten fall passieren kann??

Vielen Dank!!

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21.02.2011, 14:55 Uhr

zu: Hilfe!!

Hallo,
nur keine Panik :-)
Aalso: sollte dein neuer Versoß unter 21 km/h Überschreitung liegen, passiert probezeitrechtlich nichts. Liegt er darüber, wirst du von der Behöre eine schriftliche Verwarnung erhalten, in der dir empfohlen wird, innerhalb von zwei Monaten an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Wenn du diese absolvierst, werden zwei Punkte in Flensburg wieder gelöscht.
Dazu kommen natürlich noch die "normalen" Bußgelder, Punkte und evtl. auch Fahrverbot, je nach dem, wieviel du zu schnell warst. Ausrechnen kannst du das im Fahrtipps-Bußgeldrechner:

http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php

Nach Ablauf dieser zwei Monate oder nach deiner Teilname an der Beratung musst du dich allerdings zusammenreißen, denn wenn du danach nochmal mit mindestens 21 km/h zu schnell geblitzt wirst, dann ist der Lappen leider entgültig weg.

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22.02.2011, 12:07 Uhr

zu: Hilfe!!

Vielen Dank für die Antworten, bin jetzt etwas beruhigter! Muss jetzt auf den BUßgeldbescheid warten!

Habe mitbekommen, das an genau dieser Stelle fast jeder zweite an diesem Tag geblitzt wurde! Muss jetzt eben verdammt aufpassen! So ist das wenn ein Landei in der großen Stadt fährt! furchtbar  

Also nochmals vielen Dank,
Liebe Grüße MaryLu

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte

Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B

Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden

Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist

Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen