Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Polobär
10.02.2011, 19:44 Uhr

Fahren ohne Versicherungsschutz

Hallo zusammen,

bin mit meinem motorrad heute zum tüv gefahren ( hatte voher telefonisch alles abgeklärt, und es wurde mir gesagt das eine fahrt mit entsiegeltem kennzeichen zum ummelden erlaubt ist).

Ich bin direkt bei der dekra angehalten worden, und bekomme wohl post wegen fahren ohne versicherungsschutz.

Ich bin NICHT mehr in der Probezeit, zurzeit erst im zweiten lehrjahr und habe mir noch nie etwas zu schulden kommen lassen.

Mit was muss ich rechnen? auch mit einem Fahrverbot?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Intruderarno
21.02.2011, 07:35 Uhr

zu: Fahren ohne Versicherungsschutz

Hallo auch,
soweit mir bekannt, darfst Du auf direktem Weg zur Hauptuntersuchung fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
21.02.2011, 22:21 Uhr

zu: Fahren ohne Versicherungsschutz

Du hast dich aber nicht vor der Fahrt an deine Versicherung gewandt, um eine Nummer zur Registrierung (früher nannte man es Doppelkarte, der jetzige Begriff ist mir entfallen) zu erhalten?
Dann wäre der Vorwurf gegen dich mE gerechtfertigt. :o(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
21.02.2011, 22:44 Uhr

zu: Fahren ohne Versicherungsschutz

Und wenn das so wäre, ist nicht gerade prickelnd, was dann auf dich zukäme:
http://www.recht-find.de/fahren-vericherungschutz.
htm


Wollen wir einmal hoffen, dass Durban hier auftaucht und sagt, dass ich mit meiner Vermutung falsch liege. ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.02.2011, 13:16 Uhr

zu: Fahren ohne Versicherungsschutz

Für jede Fahrt, egal wohin und zu welchem Zweck, muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Das gilt auch in den Fällen, in denen man zulässigerweise mit ungesiegeltem Kennzeichen unterwegs ist.

Die Rechtsfolgen hat Peg schon verlinkt (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz = strafbare Handlung).

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106

Ein Zonenhaltverbot

Vorausgegangene Streckenverbote

Eine Vorfahrtstraße