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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jassy1989
18.02.2011, 00:25 Uhr

Theorieprüfung

Hey Leute
ich habe am 1.3.2010 meine Theorieprüfung bestanden und nun wollte ich mal frage verfällt sie nun am 1.3.2011 oder kann man sich irgendwie ein Attest vom Arzt besorgen, das man verlängern kann? Verfällt nur die Prüfung oder aber auch die ganzen Theoriestunden? Ich hatte nämlich ein paar Reibereien mit meinem Fahrlehrer und wollte nun bald wechseln, habe mich nun lange genug mit dem abgefunden.

Könnt ihr mir helfen ? Was verfällt nun alles kann man da noch irgendwas regeln usw. Danke für eure Antworten, denn ich habe schon überall nachgeschaut und überall steht was anderes.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dtmgirl
18.02.2011, 13:36 Uhr

zu: Theorieprüfung

hallöchen

soweit ich weiss musst du die prüfung nochmal machen,die darf wohl nicht älter als ein jahr sein. die stunden müssten glaub ich 2 jahre halten:-)

schönen gruss

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-101 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann auch mit Abblendlicht der Gegenverkehr geblendet werden?

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Durch falsch eingesetzte Glühlampen

Durch falsche Beladung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- vorausschauend fahren

- mit Fehlverhalten anderer rechnen

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen halten

Sie dürfen parken

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden