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Franze
16.02.2010, 17:40 Uhr
Abzockerei,wie kann ich mich wehren
Guten Tag
seit Juni letzten Jahres,erlebe ich eine odysee mit dem Führerschein meiner Frau.zur erläuterung.Meine Frau ist Thailänderinn und hat hier in unserem ort bei der Fahrschule angefangen ihren Führerschein zu machen.Da ich wollte,das sie auch versteht,was sie da lernt,hab ich mich zu einer Fremdsprachigen theorie Prüfung entschlossen.den lernstoff in der Fahrschule hat sie alles gelernt.Und zuhause Deutsch-Thailändische Bögen akriebisch durchgenommen.
Immer wieder habe ich nach vollendeter(bzw.vermeindlich vollendeter)Ausbildungszeit ach dem Stand der Dinge gefragt und den Antrag,den die Fahrschule mitgibt,eingereicht.
Das dillema war nur,die Fahrschule hat eben diesen nicht richtig ausgefüllt,obwohl diese mit sowas erfahrung haben sollte,da sie nicht die erste Thai bei ihm war.Immer wieder nachgefragt,"hat noch keinen Termin"war die Antwort.Nach ca 3 Wochen,hab ich mal selber beim Tüv angefragt,was denn da los sei?.Es währe gar kein antrag beim Landratsamt auf zulassung zur fremdsprachigen Prüfung gestellt.
Dannach,nahm ich das ganze selber in die Hand.Bei der Theoretischen Prüfung,war nun die Dolmetscherin da,aber der Ausbildungsvertrag nicht.es stellte sich heraus,das sie ihre Theorie std gar nicht voll hatte.Toll.war sicherlich auch ein Fehler von unserer Seite aus,allerdings sollte die Fahrschule dies doch bevor ein termin vereinbahrt wird mitteilen.Folge,Natürlich überflüssige kosten,da ja die Dolmetscherin da war.
Wir haben natürlich die Fahrschule gewechselt,weil das Vertrauensverhältniss gestört war.Nach anfänglicher Euphorie in der neuen Fahrschule(hab mich natürlich schlau gemacht und empfehlungen bekommen)hat sie auch gleich Fahruntericht bekommen.
Die este Fahrschule hat dies auf meine Anfrage,sie könne doch,da der Antrag so lange in Bearbeitung sei doch wenigstens Fahren,immer mit nicht eingehaltenen Terminen vertröset.
Nun hab ichaber mit der Fahrschule das Problem,das sie weit über 50 Std,davon mind 45 Übungsfahrten hat und der einfach nicht die Pflichtstd vollmacht und sie die Prüfung machen lässt.
Sie fährt nach einsch.der Fahrsch.gar nicht schlecht.Und ich komm da nicht umhin das gefühl der Abzockerei in den Raum zu stellen.
knapp 3000 Euonen,kostet mich das ganze bis jetzt.Bei der ersten Fahrschule,weiss ich,das so manche Thai an die 100 Std gebraucht hat????.
Wie kann ich mich gegen solche machenschaften wehren,wenn sie jetzt nicht ihre Prüfung machen kann.
Ich hab da schon eine Petition in Berlin abgegeben.Abgelehnt.Nach meinung des Parlaments,kann jeder Probant sich ausgiebig informieren.Ich sage,kann er nicht.Weil keine Fahrschule mit der anderen in Konkurenz steht,sondern hier untereinander Preisl.absprachen gelten.Schwer zu beweisen.Doch schiessen die Fahrschulen nur so aus dem Boden und jede hat eher zuviele Probanten.Die sie überhaupt nicht genügend Ausbilden kann.
Hoffnungslose Ãœberforderung der Fahrlehrer,lange,zu lange Ausbildungszeiten,sind die Folge.
Wer hat heute noch eine reiche Oma oder Opa,die ihrem Enkel mal eben so 2-3000 Euros geben können.
bs01
16.02.2010, 19:19 Uhr
zu: Abzockerei,wie kann ich mich wehren
Wenn du nach dem Fasching dann wieder nüchtern bist, korrigierst Du am Besten Deinen Bericht (ich meine nicht nur die fehlenden Buchstaben) und meldest Dich dann noch einmal...okay?
Gruß
bs01
Georg_g
16.02.2010, 19:24 Uhr
zu: Abzockerei,wie kann ich mich wehren
Ich kann aufgrund deiner Schilderung weder bei der ersten noch bei der zweiten Fahrschule "Abzocke" erkennen. Bei der ersten Fahrschule hattet ihr euch eigenmächtig zur Theorieprüfung angemeldet, die dann wegen der nicht vollständigen Theorie-Ausbildung nicht durchgeführt werden konnte. Hättet ihr das nicht hinter dem Rücken der Fahrschule gemacht, wären euch die Kosten für den Dolmetscher erspart geblieben. Warum sollte die Fahrschule hieran schuld sein?
Bei der zweiten Fahrschule hat deine Frau derzeit ca. 50 Fahrstunden, davon offenbar auch einige Sonderfahrten. Ich kenne die Fahrkünste deiner Frau nicht, halte aber die Stundenzahl derzeit für unbedenklich.
»... und jede hat eher zuviele Probanten.Die sie überhaupt nicht genügend Ausbilden kann.«
Wenn das so wäre, dann würde ja jede Fahrschule eher zu wenige Stunden machen. Das passt also nicht zur "Verschwörungstheorie", nach der deine Frau zu viele Stunden machen muss.
Du kannst ja den Fahrlehrer mal bitten, dass du eine Stunde mitfährst. Dann soll er unter Prüfungsbedingungen (nur die Richtung angeben, keine Hilfestellungen) mit deiner Frau fahren und du kannst sehen, ob das ausreichend ist.
Franze
16.02.2010, 19:34 Uhr
Abzockerei,wie kann ich mich wehren
bsO1 Was meinst du damit.oder was kritisierst du und georg wir haben uns nicht eigenmächtig angemeldet.Und eigentlich habe ich solch klugsch.... Antworten oft genug gehört.Aber wohin man sich wendn kann???.... keiner kan das sagen.
Also,zur abwechslung mal was richtiges antworten.Seht doch mal im internet nach,sucht Fahrschulen und vergleicht die Preise.Was findet ihr????
Franze
16.02.2010, 19:51 Uhr
Abzockerei,wie kann ich mich wehren
Noch eins will ich hier mal klar sagen.Ein anderer EU Mitbürger(tsch,Pole,oder ec.)mit EU Führerschein,durchlaüft nicht annähernd die standards wie ein deutscher Probant.Somit ist der sogar auf EU ebene ungleich gestellt.Mit Quallität,wie ich jetzt schon oft gehört hab,hat das reichlich wenig zu tun.Das nur mal so am Rande.Und soll doch keiner erzählen,das eine Fahrschule nix verdient.Wenn ich sehe und höre(ich war selber dabei)was die in den Theorie unterichtstunden für einen Quatsch erzählen.
Wenn du zuhause nicht lernst,fliegst du durch...
Was sollen dann die Teuren Grundgeb.
durbanZA
16.02.2010, 20:03 Uhr
zu: Abzockerei,wie kann ich mich wehren
Was für eine Petition hast Du abgegeben?
Übrigens, Preisvergleich: In Berlin sehe ich ungewöhnlich niedrige Fahrschulpreise, was eher für ein starkes Konkurrenzverhältnis spricht.
Franze
16.02.2010, 20:10 Uhr
Abzockerei,wie kann ich mich wehren
Gerade bezgl.der Preise und der ungleichstellung gegenüber anderen EU Bürgern
wenn ich in Berlin leben würde oder gut schmarozen könnte,müsste ich keinen Führerschein machen.
Aber denk mal an die,die eben nicht solche Fahrverbindungen haben wie in so einer Gross Stadt.
Und wo sind heute gerade für Junge Menschen die Arbeitsplätze und wie sind die über öffentliche zu erreichen?.
Georg_g
16.02.2010, 20:21 Uhr
zu: Abzockerei,wie kann ich mich wehren
»und georg wir haben uns nicht eigenmächtig angemeldet«
Im Ausgangsbeitrag liest sich das so:
"hab ich mal selber beim Tüv angefragt,was denn da los sei"
"Dannach,nahm ich das ganze selber in die Hand."
"es stellte sich heraus,das sie ihre Theorie std gar nicht voll hatte."
»Und eigentlich habe ich solch klugsch.... Antworten oft genug gehört.«
Dann führ am Besten nur noch Selbstgespräche. Vielleicht gefallen dir die Antworten dann besser.
durbanZA
16.02.2010, 20:26 Uhr
zu: Abzockerei,wie kann ich mich wehren
Sorry, ich habe Deinen ersten Beitrag falsch verstanden. Ich dachte, Du seist aus Berlin, und daher war ich erstaunt, dass Du über die Fahrschulpreise geklagt hast, die eben hier recht niedrig sind.
Zur Petition:
Wenn es eine Ungleichbehandlung bezüglich des Standards der Fahrschulausbildung gibt, dann sollte man diese tatsächlich glätten.
Das darf aber nicht dadurch geschehen, dass man den Standard hier absenkt, sondern man muss den Standard in anderen Ländern heben.
Genau dies passiert im Moment durch die EU- Führerscheinrichtlinien, die in den letzten Jahren weitgehend in den EU- Ländern umgesetzt wurden und noch werden.
Anschaulichstes Beispiel dafür ist die Einführung der standartisierten EU- Fahrerlaubnisklassen.
Alles geht jedoch nicht von heute auf morgen.
Die Preise macht in der EU der Markt. Preisniveaus sind in den verschiedenen Ländern unterschiedlich. Eine Ungleichbehandlung wäre, wenn man den Preis einer Fahrstunde in der ganzen EU auf 30 Euro festsetzen würde.
Dass Fahrschulen so teuer sind, finde ich zwar auch ärgerlich- aber der Markt gibt eben solche Preise her; auf der anderen Seite steigen ja auch die Kosten der Fahrschulen.
Franze
16.02.2010, 21:14 Uhr
Abzockerei,wie kann ich mich wehren
Georg.:Ich hab erst über den Tüv auf meine Anfrage erfahren,dass der Antrag"von der fahrschule aus"(Fremdsprachige Prüfung)nicht gestellt wurde.
Sie hätte somit die Prüfung jeserzeit auf Deutsch machen können.Aber sie hat ja alles auf Thailändischer Übersetzung gelernt.Und das ganze jetzt noch einmal nur auf Deutsch zu lernen währe eben zu langwierig gewesen.
Den Antrag auf diese Prüfung musste ich dan im Landratsamt selber stellen.Hätte ich von anfang auch gleich selber machen können,hätte die Fahrschule mich nicht die ganze Zeit im glauben gelassen,das alles richtig gestellt ist.Aber das,hab ich ja erst auf meine Anfrage erfahren.Dass wenigstens,sollte aber doch bei einer Grundgeb.von 320 Euro 27 Eur Führerscheingeb.funktionieren.
Ellysa
16.02.2010, 23:19 Uhr
zu: Abzockerei,wie kann ich mich wehren
Hm, vielleicht übersehe ich etwas, aber wenn die Theoriestunden noch nicht voll waren, meldet KEINE Fahrschule ihre Fahrschüler beim TÜV für die Theorieprüfung an.
Wackeldackel
17.02.2010, 10:45 Uhr
zu: Abzockerei,wie kann ich mich wehren
@Franze:
Worum geht es Dir denn jetzt konkret?
Was Fahrstunden und Grundgebühren kosten weißt Du bei Vertragsabschluss, oder?
Und ob Fahrschulen in D nun teuer sind oder nicht, bleibt dahingestellt. Fahrstunden und andere Dienstleistungen der Fahrschule kosten nunmal!
Die Verschwörung, die Du vermutest, solltest Du dann aber auf alle Lebensbereiche ausdehnen. Ob das nun eine Rolle Rauhfaser, ein Liter Benzin oder ein Kilo Schnitzel ist.
Oder geht es um Deine Frau, die ja eigentlich schon Fahren kann, aber den Fs immer noch nicht hat?
carhol
17.02.2010, 12:14 Uhr
zu: Abzockerei,wie kann ich mich wehren
es ist doch immer wieder das gleiche schei... theater wenn sich bei den kindern die eltern, oder bei ehefrauen die ehemänner, einmischen.
von nix eine ahnung, alles besser wissen und nachher von abzocke heulen wenn ihre eigenen massnahmen nicht geklappt haben.
auf 100 stunden muss du dich grundsätzlich einstellen. was das kostet konntest du dir vorher ausrechnen. wie das verwaltungstechnisch abläuft solltest du die fahrschule machen lassen, die wissen nämlich wie es läuft.
die zusätzlichen kosten kannst du dir wegen deiner unwissenheit/eigenmächtigkeit ans eigene knie binden.
oder wusstest du das ohne eine "ausbildungsescheinigung" der fahrschule kein tüv/derkra eine prüfung abnehmen darf.
woher weisst du das deine frau gut fährt? kennst du die prfrili?
mfg
Franze
17.02.2010, 21:41 Uhr
Abzockerei
carhol.wenn du sagst,mit 100 Std musst du rechnen,dann frag ich mich,warum gibt es dann die aushänge,an denne sich ja jeder orientiert und die ja auch vorgeschrieben sind.
Keine Fahrschule hält sich daran und ganz offensichtlich wird damit verfahren wie man will.Auch ist für einen Führerscheinprobant nirgends klar zu erkennen,wieviel das ganze kostet.
Was ist da bitteschön Marktwirtschaftlich geregelt?.Und doch mal ganz ehrlich.Schau dir doch mal die Autos an.Mit was die da fahren lernen.Müssen das so teure Golfs, Mercedes ec.sein.
Im übrigen hab ich hier mal endlich erfahren,wer für die Aufsicht der freien Fahrschueln also für die,die nicht dem Fahrschulenverband angehören zuständig ist.
Hier.:die zuständige Aufsichtsbehörde einer Fahrschule ist immer die für den Sitz der Fahrschule zuständige Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle).
In Baden-Württemberg ist dies das jeweilige Landratsamt beziehungsweise bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Wackeldackel
18.02.2010, 05:48 Uhr
zu: Abzockerei,wie kann ich mich wehren
@Franze;
Ich habe zwar überhaupt nichts (mehr) mit Fahrschulen am Hut, bilde mir aber ein, wirtschaftlich denken und rechnen zu können.
Die vermeintlichen "neuen" Fahrzeuge, die Du meinst, sind topgepflegte und regelmäßig gewartete Autos, die manchmal schon mehr auf der Uhr haben, wie ein Außenstehender so denkt....
Das Auto fährt ja nicht nur Reklame für die Fahrschule spazieren, sondern soll ja auch zuverlässig und leicht zu handeln sein.
Was würde passieren, wenn Deine Frau mit einem 15 Jahre alten Golf ohne Servo und ABS mit 350 TKM auf der Uhr für vielleicht 4 Euro weniger die Stunde lernen würde?
Erstens hätte sie es noch schwieriger und wenn der mal nicht anspringt oder liegen bleibt... dann möchte ich DICH mal sehen (und auch die folgenden Fahrschüler an diesem und den nächsten Tagen)!
Rein wirtschaftlich ist es nämlich für ein relativ neues Fahrzeug sehr viel billiger Reparatur- und Wartungskosten als Rücklage zu bilden, als sich mit einem Groschengrab finanziell unberechenbar zu verausgaben!
Aber vielleicht können das die Fahrlehrer besser erläutern!
Und was Du da mit der Fahrschulaufsicht herausgefunden hast, ist doch nichts besonders, oder? Nur; was machst Du jetzt mit der Info?
carhol
18.02.2010, 11:05 Uhr
zu: Abzockerei,wie kann ich mich wehren
zweiter grund für die teuren fahrzeuge sind die fahrschüler (also an die eigene nase fassen), die fahren lieber einen golf 6 als einen dacia sandero.
fahrschule sind alle "frei". der fl-verband ist nur eine berufsständische vereinigung von einigen fl.
der fl-verband, dem die meisten fahrschulen gar nicht angehören, hat rein gar nichts mit überwachung zu tun - auch nicht bei seinen mitgliedern.
einzig das sva ist für die überwachung zuständig. das zuständige sva steht auf jeder hp der fahrschule, muss man einfach nur lesen.
das sva ist aber nicht für die preise - die hat die fahrschule frei zu bilden - noch mit der anzahl der fahrstunden zu tun. einzig die vorgeschriebenen sonderfahrten fallen in ihren auftrag.
wenn du mit aushang den preisaushang meinst. das sind auch die zahlen die in eurem vertrag stehen (wird auch überwacht). man geht dabei davon aus das ein kunde 100 fahrstd. x preis rechnen kann. kein mensch weiss wieviele fahrstunden es bis zu prüfung werden, darum kann auch kein absoluter "endpreis" genannt werden.
habe selber einige asiaten ausgebildet, die lagen fast alle so um die zahl. warum ? vermute deren mentalität und sprachschwierigkeiten.
wegen was willst du dich beim sva beschweren? nachdem was du geschrieben hast, einschliesslich der "nichtanmeldung zur dolmetscher prüfung", hat eure fahrschule keinen verstoss begangen.
es gibt viele vorschriften für fl von denen der kunde keine ahnung hat (haben braucht).
mfg
Franze
18.02.2010, 19:37 Uhr
Abzockerei
nach den Bestimmungen der Fahrschülerausbildungsordnung (FahrschAusbO § 5) unterliegt die Fahrschule den folgenden gesetzlichen Verpflichtungen:
1. Für den praktischen Unterricht ist ein gegliederter Ausbildungsplan aufzustellen. Er ist durch Aushang oder Auslegen in den Geschäftsräumen der Fahrschule bekanntzugeben. Der Unterricht hat sich nach dem Ausbildungsplan zu richten.
2. Der praktische Unterricht ist systematisch aufzubauen
3. Zum praktischen Unterricht gehört auch am Ende der Fahrstunde die Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes
4. Der Fahrlehrer hat den jeweiligen Ausbildungsstand durch Aufzeichnungen zu dokumentieren. Diese sollen erkennen lassen, welche Inhalte behandelt wurden.
Wir empfehlen deshalb Ihnen bzw. Ihrer Frau sich diese Unterlagen einmal zeigen zu lassen, und sich vor allem anhand der Aufzeichnungen den vorhandenen Kenntnisstand und eventuell vorhandene Lerndefizite vom Fahrlehrer erläutern zu lassen. Dabei müssen Sie sich nicht mit der Auskunft "Sie fährt eigentlich nicht schlecht" zufrieden geben. Vielmehr soll Ihnen der Fahrlehrer ganz konkret sagen, bei welchen Fahrmanövern (z.B. Grundfahraufgaben, Befahren von Kreuzungen etc.)
Ihre Frau noch Fehler macht, und was er deshalb noch mit ihr üben will.
Das Nichtvorhandensein derartiger Unterlagen ist im Übrigen auch bußgeldbewehrt.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Klima
_____________________________________________
Jochen Klima
2. Vorsitzender
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.
carhol
18.02.2010, 20:53 Uhr
zu: Abzockerei,wie kann ich mich wehren
und was soll uns das sagen? grundwissen für alle fl und überall nachlesbar. die "lehrpläne" liegen auch in allen fahrschulen, jeder fl kann aber seinen eigenen aufstellen.
zu punkt 3 ist zu sagen, dass er zu der 45 minütigen fahrzeit zugerechnet wird. irgendein fs hatte sich mal deswegen beschwert, er sei nur 43 minuten gefahren und dann hätte der fl ihm was erzählt.
nachbesprechung kann auch sein, dass ich dem fs sage "abbiegen müssen wir noch üben", je weiter ich diese besprechung ausdehne, desto weniger kommt der fs zum fahren. man braucht nicht alle fehler des fs auflisten sondern immer nur die, die seinem ausbildungsstand entsprechen.
wie ich meine aufzeichnungen gestalte ist meine sache,
wenn sich dein fl stur stellt wirst du sie nie zu gesicht bekommen. die unterliegen nämlich dem datenschutz, dürfen also nur dem sva und dem fahrschüler zu kenntnis gebracht werden. aber von sowas hat der fl-verband ja keine ahnung.
ich kann dir nur den tip geben, ärger den fl nicht zu dolle sonst tritt ganz schnell nr. 5 c der agb in kraft. kannst ja mal lesen was da steht, müsstet ihr zuhause haben. dann dürft ihr den nächsten wechsel auch noch bezahlen.
mfg
to
19.02.2010, 01:27 Uhr
zu: Abzockerei,wie kann ich mich wehren
»Wer hat heute noch eine reiche Oma oder Opa,die ihrem Enkel mal eben so 2-3000 Euros geben können.
«
Was sind denn schon 2000 Euro, wenn man sie für das ganze Leben investiert?
7000 Euro für einen Dacia, den man nach drei Jahren definitiv beim Schrott abgeben kann, soll ok sein, aber 2000 Euro fürs ganze Leben ist zuviel?
Selbst für jemanden mit Hauptschulabschluss ist diese Rechnung nicht nachvollziehbar.
»Hoffnungslose Ãœberforderung der Fahrlehrer,lange,zu lange Ausbildungszeiten,sind die Folge.«
Die Überforderung, die zu zu langen Ausbildungszeiten führt, befindet sich eher auf der Seite der Fahrschüler.
Diese sind wohl häufig zu allem fähig, aber zu nichts zu gebrauchen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?
Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich
Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden
Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-007 / 3 Fehlerpunkte
Was kann die berauschende Wirkung von Alkohol verstärken?
Schlaf-, Schmerz- oder Beruhigungsmittel
"Sturztrunk"
Trinken auf "nüchternen" Magen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen bei "Grün" nach links abbiegen, links neben Ihnen will eine Straßenbahn geradeaus weiterfahren. Was ist richtig?
Die Straßenbahn muss warten
Gegenseitige Verständigung, weil keine Regel besteht
Sie müssen warten
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