Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Trinidat
14.01.2010, 19:12 Uhr

Umschreiben des Führerscheins

Habe gehört, dass es ab diesem Jahr nicht mehr möglich sein soll einen jetzte erworbenen Bundeswehrführerschein CE umschreiben lassen zu können.

Kann mir jemand dazu genaueres sagen oder , wenn es doch noch möglich sein sollte was ich dafür alles brauch?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.01.2010, 22:53 Uhr

zu: Umschreiben des Führerscheins

das gerücht gibt es schon seit schaffung der bundeswehr (1955), vorher gab es das gleiche gerücht bei der REICHSWEHR (ab 1921) und ab 1938 bei der WEHRMACHT.

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zum Abkommen von der Fahrbahn führen?

Unaufmerksamkeit, Ablenkung

Übermüdung

Zu hohe Geschwindigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B

Ich selbst

Keiner

Das Motorrad