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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Trinidat
14.01.2010, 19:12 Uhr

Umschreiben des Führerscheins

Habe gehört, dass es ab diesem Jahr nicht mehr möglich sein soll einen jetzte erworbenen Bundeswehrführerschein CE umschreiben lassen zu können.

Kann mir jemand dazu genaueres sagen oder , wenn es doch noch möglich sein sollte was ich dafür alles brauch?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.01.2010, 22:53 Uhr

zu: Umschreiben des Führerscheins

das gerücht gibt es schon seit schaffung der bundeswehr (1955), vorher gab es das gleiche gerücht bei der REICHSWEHR (ab 1921) und ab 1938 bei der WEHRMACHT.

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte

Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113

Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie in dieser Einbahnstraße einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B

Die linke

Die rechte