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into2000
27.10.2009, 15:19 Uhr
Ein Jahr zwischen Theoretischer und praktischer Prüfung
Hallo
Mein Sohn hat am 24.10.2008 seine theoretische Prüfung bestanden und ist am 22.10.2009 durch die praktisch Prüfung gefallen .
der nächste Prüfungtermin (in 14 Tagen) liegt dann über 12 Monate . Die Fahrschule sagt er muss nun die Theoretische Prüfung erneut ablegen.
§ 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung
(2) Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder â EURO” wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist â EURO” zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.
Für mich stellt sich nun die Fragen
1. er hat die praktische Prüfung ja abgelegt , nur nicht bestanden zumal der Führerschein körperlich bereits vorliegt.
muss er nun die theoretische Prüfung neu machen ????
Vielen Dank im Voraus
Thomas
carhol
27.10.2009, 18:40 Uhr
zu: Ein Jahr zwischen Theoretischer und praktischer Prüfung
Kahleberger, du laberst.....
7. Rückgabe von Prüfaufträgen
Die Technische Prüfstelle gibt den Prüfauftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurück, wenn
die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden ist,
die praktische Prüfung nicht innerhalb 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist oder ....
Sieh dir die Prf-RiLi genau an.
mfg
carhol
27.10.2009, 20:57 Uhr
zu: Ein Jahr zwischen Theoretischer und praktischer Prüfung
<<Die Frage ist doch aber, was zählt als nicht bestandene PP?>>
die frage meinst du doch nicht im ernst ?????
aber trotzdem eine antwort. nicht bestanden ist dann, wenn der aap dem prüfling das prüfungsprotokoll überreicht.
alle prüfungs"versuche" müssen in den 12 monaten erfolgen.
mfg
Drummer
27.10.2009, 22:39 Uhr
zu: Ein Jahr zwischen Theoretischer und praktischer Prüfung
Um´s mal auf den Punkt zu bringen:
Sohnemann muß die Theoretische und Praktische Prüfung erneut ablegen!
Soweit mir bekannt gibt es keine Ausnahmen davon.
Der Gesetzgeber ist m.E. der Ansicht, daß es eigentlich nicht länger als ein Jahr dauern sollte
das Führen eines Kfz zu erlernen.
Mal ganz davon abgesehen ist im Normalfall der abgeschlossene Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule auch beendet und zu allem Übel darf diese nun die volle Grundgebühr (ugs. Anmeldegebühr) verlangen.
Aber tröste Dich, into2000, wie Dir geht es inzwischen einigen hunderten Eltern.
Gerade letzten Monat hat einer unserer Fahrschüler seine Praktische Prüfung abgelegt, nachdem er gerade mal 3 Jahre gebraucht hatte die Theoretische Prüfung zu schaffen! In der gleichen Zeit war aber genug Zeit, Energie und Geld da um die Handynummer fünf mal zu wechseln und täglich vor der Fahrschule spazieren zu gehen!
So ist das heute eben...
Viele denken wohl, daß es sich bei der Führerscheinausbildung, um eine Berufsausbildung handelt! ;-)
to
28.10.2009, 00:00 Uhr
ohne Bezug zum Thema
»Viele denken wohl, daß es sich bei der Führerscheinausbildung, um eine Berufsausbildung handelt!«
...für die man doch eigentlich nur die Zeit absitzen muss und für die man ungerechterweise sogar noch bezahlen muss."
Wer hier die derzeitige Jugend um die Wahrheiten des Lebens betrügt, will ich gar nicht ergründen.
Die Fahrschulen sind es aber mit Sicherheit nicht.
carhol
28.10.2009, 07:45 Uhr
zu: Ein Jahr zwischen Theoretischer und praktischer Prüfung
dann sind wir schon zu dritt
<<Wer hier die derzeitige Jugend um die Wahrheiten des Lebens betrügt, will ich gar nicht ergründen.
Die Fahrschulen sind es aber mit Sicherheit nicht. <<
Im gegenteil, die fahrschulen sind die ersten die den blagen das "real life" (neben der fahrausbildung) nahe bringen müssen. in den schulen werden sie nur noch durchgeschleift, die eltern nehmen ihnen alle schwierigkeiten ab (fängt mit taxi mama an) und dann stehen sie da, einzelausbildung, selbstständiges bewältigen von problemen, lösungen finden und auch noch eine ernsthafte prüfung.
kein wunder das immer mehr 40 bis 50 fahrstunden brauchen und , weil man sich ja auch kontinuierlich anstrengen müsste, es eben sehr lange dauert bis das ziel erreicht ist.
vielleicht brauch das buch "generation doof" eine fortsetzung, titel "generation SUPER doof".
mfg
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?
Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge
Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung
Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Bremsbereit sein
Geschwindigkeit vermindern
Nur den von rechts kommenden Verkehr beobachten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?
Sie dürfen parken
Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen
Sie dürfen halten
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