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15.09.2009, 18:24 Uhr

Radfahrer Angefahren

Hallo, ich brauche euren Rat.
Bin heute links in eine Kreuzung eingefahren und mir ist seitlich ein fahrradfahrer reingefahren.
Bin natürlich vor der kreuzung stehen geblieben um die Geradeausfahrer und die rechtsabbieger durchzulassen. Hatte natürlich auch den Querverkehr beobachtet und als ich niemanden mehr gesehn hab bin ich in die Kreuzung eingebogen. Plötzlich is mir von links ein radfahrer reingefahren. Er hatte grün und ich hab ihn entweder nicht gesehen oder übersehen. Er hatte "nur" eine kleine Schürfwunde am Arm und die Leuchte an seinem Rad war leicht gebogen. Krankenwagen oder Polizei wollte er nicht. Ich hab ihm meine Adresse und die Telefonnummer dagelasen und ihm gesagt er soll das Rad richten lassen und mir dann die Rechnung schicken.
Muss ich noch mit Konsequenzen Rechnen?
Kann er mich immer noch Anzeigen obwohl er nicht wollte das ich die Polizei rufe?
Habe seit 2 Wochen meinen Führerschein und bin daher noch in der Probezeit. Hab jetz nen bisschen schiss. Hoffe ihr könnt mir helfen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
15.09.2009, 22:32 Uhr

zu: Radfahrer Angefahren

Ich habe Schwierigkeiten mit dem Verständnis:

Zuerst kam es mir vor, als hättest du dich an einer normalen re-v-li Kreuzung befunden. Dann verstehe ich ja auch das Schauen nach dem evtl. nahenden Querverkehr.
Dann fährt dir ein Radfahrer links in die Seite, als du noch an der Kreuzuung standest (demnach hätte er auf dich warten müssen).

Nun kommt aber dein "er hatte grün".
Heißt also, dass da sehr wohl eine Ampel war und du einen Rotlichtverstoß mit Unfallfolge hattest.

Das sähe dann so für dich aus:

Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung, wenn die Ampel bis zu 1 Sekunde "Rot" zeigte:
125 EUR, Fahrverbot 1 Monat, 4 Punkte

Bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens:

Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung:
200 EUR, Fahrverbot 1 Monat, 4 Punkte

Natürlich kann ein Verkehrsteilnehmer auch Anzeige zu einem Vorfall erstatten, wenn die Polizei nicht am Unfallort war.
In dem Falle käme für dich , zu der erwähnten Strafe, noch das Aufbauseminar und die verlängerte Probezeit.

Hast du auch die Daten des Geschädigten?
Dann rufe mal fix dort an und erkundige dich freundlich nach seinem Ergehen. Jeder Blumenstrauß (den du am besten gleich ankündigst ;o)) ist billiger als das, was bei einer Anzeige auf dich zukäme.
Der Geschädigte war hoffentlich doch schon erwachsen, oder?

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15.09.2009, 22:55 Uhr

zu: Radfahrer Angefahren

Ne ich hatte Grün und der Radfahrer auch. Sry hatte mich vertippt, der is mir rechts reingefahren, nicht links. War eine normale Kreuzung. Bin halt bei Grün nen stück vorgefahren um den Gegenverkehr durchzulassen. Als der gegenverkehr weg war und ich auch keine Fußgänger und Radfahrer sah bin ich halt links in die Kreuzung rein und aufeinmal is mir der Radfahrer rechts reingeknallt. Es gab auch 2 Zeugen die sofort zum Unfallort sind aber auch eben schnell wieder verschwunden sind da das Opfer weder Polizei noch Krankenwagen wollte und wohlauf war. An meinem Auto ist nichts passiert und er hatte wie gesagt nur ne schürfwunde am Arm und seine Leuchte war leicht verbogen. Seine Personalien hatte ich nicht notiert stand zu dem zeitpunkt nen bisschen unter schock.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?

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Alle Bewohner dürfen jeden dieser Parkplätze benutzen

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Solange noch andere Parkplätze frei sind, darf jeder diesen Parkplatz benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer Schule. Kinder verlassen das Schulgelände. Womit müssen Sie rechnen?

Dass Kinder

- sich immer verkehrsgerecht verhalten

- mit ihren Fahrrädern unvorsichtig auf die Fahrbahn fahren

- ausgelassen auf die Fahrbahn stürmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h