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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern der schlüter
10.09.2009, 19:46 Uhr

klasse t

ich hab ma ne frage ich hab gehört das man wenn man einen führerschein klasse t machen will das man ihn schon früher als 16 machen kann wenn man eine erlaubnis bekommt gibt es uberhaupt eine erlaubnis könnte mir da einer weiterhelfen danke schon ma im voraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern der schlüter
11.09.2009, 21:05 Uhr

klasse t

mein kumpel sagt zu mir er hat eine erlaubnis von einem bauern bekommen also stimmt das nicht

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
12.09.2009, 10:09 Uhr

zu: klasse t

@schlüter
So, wahrscheinlich nimmst mir den Kommentar nun übel, aber egal.

Mal ganz abgesehen von der rechtlichen Lage: Ich würde mich bei gesetzlichen Regelungen niemals auf meinen Kumpel verlassen, wenn der dir nicht einen Paragraphen nennen kann. Da sind schon sehr viele Leute auf die Schnauze geflogen. Gut, du hast ja jetzt nichts aufgrund dieser Angabe gemacht und hast dich jetzt nur erkundigt, also ist alles in Butter. Aber Leute reden grad was das rechtliche angeht extrem viel Blödsinn und Halbwissen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
13.09.2009, 09:16 Uhr

zu: klasse t

Wenn es wichtige Gründe gibt, bspw. die Erkrankung der Eltern können die Behörden die Erteilung an Personen die das Mindestalter noch nicht erreicht haben erlauben
(Befreiung vom Mindestalter für Erteilung der Fahrerlaubnis
(Paragraph 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Fahrerlaubnis-Verordnung -FeV-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern der schlüter
17.09.2009, 19:26 Uhr

klasse t

danke für eure antworten

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