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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
18.09.2009, 13:46 Uhr

Mit Roller über rot gefahren...

Hallo!

Bin heute morgen zur Schule, hatte es eilig, (ja, ich weiß, das ist keien Begründung) über rot gefahren. So weit ich weiß, ist dort kein stationärer Rotlichtblitzer, aber ich glaube so eine kleine kamera...

deshalb meine Frage:

1) Um ein Rotlichtverstoß nachweisen zu können, muss es doch hell blitzen, also dass müsst eich doch jetzt wissen, so eine Videokamera langt doch da nicht?!
Außerdem müsste es doch dann genau 2x blitzen?!

2) Kann mir überhaupt als Rollerfahrer ein Rotlichtverstoß nachgewiesen werden, wenn nicht einduetung 2 Bilder gemacht werden, also mit so ner Kamera (sind die dafür da, dass die Ampel weiß, da wartet jemand, aber da gibts doch diese schwarzen Striche auf der Fahrbahn?!) geht das doch nicht...

Wahrscheinlich hab ich Glück gehabt, ist auch schon lange nicht mehr so was passiert, eigentlich auch nicht eines Themas würdig, aber die Probezeit macht so einiges würdig zum nachdenken...

Liebe Grüße,
Yoshi08

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
19.09.2009, 11:36 Uhr

zu: Mit Roller über rot gefahren...

Vielen Dank!

Ok, ich versprech´s :)

Ist mir auch schon mindestens nen Jahr nicht mehr so was passiert.

Lg,
Yoshi08

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Die Regel "rechts vor links"