Jack405
18.06.2009, 19:02 Uhr
zu: wieviel pflichtstunden??
Hallo,
Pflichtstunden gibt es nicht mehr!!!
Was auf jeden Fall durchgeführt werden muss, sind die Sonderfahrten über Autobahn, Überlandfahrten und die Nachtfahrten.
Viel Glück
Jack
Georg_g
18.06.2009, 19:41 Uhr
zu: wieviel pflichtstunden??
Bei einer Neuerteilung sind die Ausbildungsvorschriften nicht zu beachten, also sind auch keine Sonderfahrten zu machen.
Außerdem stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Prüfung abgelegt werden muss oder ob die Neuerteilung prüfungsfrei erfolgen kann. Das geht aus dem Ausgangsbeitrag nicht hervor.
drogenixgut
19.06.2009, 06:33 Uhr
zu: wieviel pflichtstunden??
lieber Georg was solltest du denn wissen ,der richter schreib ins urteil die schein e sind außer gefahr aber ein polizist meldete mich nbeim KVR wegen drogenkonsum so wurde eine pychologisches gutachten verlangt(mit bravur bestanden) danach 1 MPU dann konnte ich das nicht bezahlen und so zwang man mich zur freiwilligen abgabe!
mfg
drogenixgut
19.06.2009, 06:38 Uhr
zu: wieviel pflichtstunden??
der ganze vorgang ist aber nun schon bestimmt 10jahre her vermutlich länger!!
Georg_g
19.06.2009, 11:29 Uhr
zu: wieviel pflichtstunden??
Man hat bestimmt nicht ein Gutachten von dir verlangt und unmittelbar danach noch eine MPU. Also nehme ich mal an, dass nach dem ersten Gutachten erneut etwas vorgefallen war.