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Herr_der_Dinge
03.06.2009, 11:12 Uhr
Marokkanischer Führerschein
Hallo zusammen,
ich lebe seit 10 Jahren in Deutschland und habe immer noch den marokkanischen Lappen, würde aber gerne endlich den EU-Lappen machen.
Ich habe von einem Bekannten gehört dass es ein neues Gesetz gibt (seit 3-4 Monaten) das besagt, dass ich jetzt keine Theoretische oder praktische Prüfung machen brauche, sondern einfach den alten gegen den neuen eintauschen kann, gegen Gebühren (ca. 500€) versteht sich.
Für mich hört sich das ziemlich unwahrscheinlich an, und da dachte ich mir, ich frage hier erstmal im Forum bevor ich mich im Rathaus blamiere ;-)
Danke im Voraus!
LG, Yassine
carhol
03.06.2009, 19:40 Uhr
zu: Marokkanischer Führerschein
ich hoffe du fährst seit 9,5 jahren nicht mehr mit dem führerschein in d-land.
und nein, du musst eine theo und prakt prüfung machen.
mfg
Herr_der_Dinge
04.06.2009, 12:32 Uhr
Gleichmacherei
Doch das tue ich, ich sehe es sowieso als reine Gleichmacherei, die ersten 6-12 Monate darf man mit dem marokkanischen Lappen fahren, dann muss man plötzlich eine theo. & prakt. Prüfung machen weil der M-FS nicht gut genug für die deutschen Straßen ist!
Was mich eigentlich wundert, dass in unsere Nachbarländer (Belgien, Frankreich) der FS einfach umgetauscht werden kann, in Belgien gegen eine Gebühr von 16€, in Frankreich ist es etwas mehr..
Wir reden hier von einem EU-FS, aber die Gesetzte sind Länderabhängig, ziemlich Paradox in meinen Augen alles.
Ein Freund von mir kann hier mit seinem belgischen (EU) FS. in D fahren und ich nicht.. wobei wir beide zur gleichen Fahrschule in Marokko gegangen sind
LG, Yassine
Herr_der_Dinge
04.06.2009, 22:55 Uhr
zu: Marokkanischer Führerschein
»Erfüllst du die gleichen Bedingungen wie dein Freund?
Nur das ihr gemeinsam in der gleichen Fahrschule wart, ist doch kein Kreterium für die Erteilung oder Berechtigung der Fahrerlaubnis.«
Was für welche Bedingungen??? das ergibt kein Sinn, wäre ich zuerst nach Belgien oder Frankreich gewandert und danach nach D hätte ich jetzt ein EU-FS ;-)
Es reicht eigentlich die 185 Tage Regelung einzuhalten (in einem Staat wo der M-FS anerkannt ist) um ein EU-FS zu bekommen...
Da es keine einheitliche EU Gesetze gibt würde ich am liebsten vor dem europäischen Gerichtshof gehen! xD
»Fahren ohne Fahrerlaubnis auf ca. 10 Jahre macht ein stattliches Sümmchen, wenn das zur Anzeige kommt. «
Ich bin mir der Rechtslage bewusst
durbanZA
05.06.2009, 11:23 Uhr
zu: Marokkanischer Führerschein
Hallo.
Es gibt hier sehr wohl ein einheitliches Europäisches Richtlinienwerk.
Nur haben es bisher nicht alle Staaten geschafft, diese Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.
Deutschland hat einen großen Schritt dazu mit seiner FeV- Änderung im Oktober 2008 und Januar 2009 getan.
Die Regelung, die also momentan in Deutschland gilt, ist die, die langfristing EU- Recht sein wird.
Das ganze ist also nicht paradox, Belgien und Frankreich sind einfach noch nicht so weit.
Die Umschreibegebühren betragen übrigens so ca. 120 Euro, immerhin also etwas günstiger, als Du gedacht hast.
Eine kleine Anmerkung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis: Ich will darauf jetzt nicht tiefgehend eingehen, zumal, selbst wenn die TE jetzt mal von der Polizei angehalten wird, die vergangenen Fahrten wohl kaum nachvollzogen werden können.
Dennoch: Bei mehrfachem, tatmehrheitlichen FoFE (und dazu reichen nicht 100, sondern bereits 5 Fahrten), wird es nicht nur ein "hübschen Sümmchen", sondern u.U. eine Freiheitsstrafe werden.
mfG
Durban
Herr_der_Dinge
05.06.2009, 13:22 Uhr
zu: Marokkanischer Führerschein
Hallo Durban,
vielen Dank für die ausführliche Erklärung!
D.h. für mich, ich müsste meinen M-FS umschreiben lassen und die theo. und prak. Prüfung machen? Plus Sehtest und Erste Hilfe Kurs nehme ich an?
Wie ist es eigentlich mit der Probezeit? fällt sie aus, oder müsste ich da 2 Jahre "den Ball flach halten"? ;-)
LG,
Yassine
durbanZA
05.06.2009, 13:44 Uhr
zu: Marokkanischer Führerschein
Wenn Du eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis haben willst, musst Du in den nicht ganz süßen Apfel beißen.
Immerhin musst Du theoretisch keine Fahrstunden in der Fahrschule nehmen.
Die meisten Fahrlehrer werden Dich jedoch erst zur Prüfung anmelden, wenn sie in ein- zwei Fahrstunden gesehen haben, dass Du die deutschen Verkehrsregeln beherrscht.
Theorieunterricht benötigst Du nicht.
Einen Sehtest bräuchtest Du; dazu reicht ein Sehtest beim Optiker, zum Augenarzt musst Du nicht.
Der Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" ist ein wenig günstiger und kürzer als ein Erste- Hilfe- Kurs, genügt aber zur Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis.
Im wesentlichen sparst Du Dir also die theoretische und praktische Fahrausbildung.
Zuletzt eine gute Nachricht:
Die Probezeit errechnet sich aus dem Datum des Erwerbs Deiner ausländischen Fahrerlaubnis, § 2a Abs. 1 StVG.
Von da an musst Du also 2 Jahre rechnen, wobei die Zeit nicht berücksichtigt wird, in der Du in Deutschland nicht fahren durftest, § 33 Abs. 2 FeV.
Wenn Du also vor Ablauf der 6- Monats- Frist (oder hattest Du diese auf 12 Monate verlängert?) Deine FE mehr als 2 Jahre hattest, bekommst Du keine Probezeit mehr.
Ãœbrigens, weil Du die 6 Monate angesprochen hast, die Du hier fahren darfst: Auch diese Regelung hat ihren Sinn.
Denn irgendwie muss man ja Urlaubern, Geschäftsleuten und Durchreisenden ermöglichen, in Deutschland Auto zu fahren.
Herr_der_Dinge
05.06.2009, 14:37 Uhr
zu: Marokkanischer Führerschein
Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen!!!
LG,
Yassine
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?
Sie dürfen parken
Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden
Sie dürfen halten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?
Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind
Ãœberweg frei lassen
Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte
Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?
Gegenüber Kindern
Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern
Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen
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