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 kaffeeundkuchen
04.06.2009, 00:11 Uhr
Rechnung der Punktetilgung
heute bin ich wohl beim knapp über rot fahren geblitzt worden. zwar habe ich keinen blitz bemerkt, dort stand aber ein gerät und die ampel war definitv rot, ca ne sekunde, gehe mal von etwas über einer sekunde aus.
nun habe ich schon ein paar punkte (die fahrerflucht war "nur" ein geschrammtes straßenschild)
also, bisher:
winter 2003/04: 7 punkte (fahrerflucht / normal tilgungsfrist 5 jahre)
märz 2004: 4 punkte (rote ampel/ tilgungsfrist ??? bekam damals den führerschein abgenommen für einen monat)
heute, also 3.6.2009: evtl 3-4 punkte (rote ampel)
jetzt bin ich etwas irritiert, durch verschiedene foren im internet.
wie viele punkte hatte ich heute vor meinem verstoß?
ist der von 2004, der rotlichtverstoß, erst nach 5 oder mehr jahren getilgt oder schon nach zweien? hatte ja einen führerscheinentzug von einem monat...
danke für eure antworten, ich bin echt verzweifelt.

 fulldepp
04.06.2009, 22:38 Uhr
wie mein Nickname schon sagt!!!
[Dieser Beitrag wurde vom Moderator wegen beleidigender Äußerungen entfernt]
 durbanZA
05.06.2009, 14:14 Uhr
zu: Rechnung der Punktetilgung
Hallo.
Um genauers sagen zu können, müsstest Du verraten, wann jeweils die Rechtskraft der betreffenden Entscheidung war, also die Rechtskraft des Urteils (Unfallflucht) bzw. des Bußgeldbescheides (Rotlichtverstoß); danach bemisst sich die Tilgungsfrist der VZR-Eintragungen.
Letztendliche Sicherheit erreichst Du nur, wenn Du kostenlos beim KBA Deinen Punktestand abfragst.
Die Behörde ist recht kundenfreundlich und hält das entsprächende Formular auf www.kba.de zum Ausfüllen und Ausdrucken bereit.
mfG
Durban
 kaffeeundkuchen
05.06.2009, 21:33 Uhr
zu: Rechnung der Punktetilgung
danke für den tipp! leider ist die nummer jetzt (abends/we) nicht mehr erreichbar.
mit den angegeben daten war schon die rechtskraft gemeint.
prinzipiell geht es wohl darum, ob es sich bei dem ersten rotlichtverstoß um eine straftat oder eine ordnungswidrigkeit handelt. sonst müsste es ja getilgt sein.
ich bekam wie gesagt 4 punkte und einen monat den führerschein weg.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte
Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?
Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit
Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden
Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren
Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie hier tun, wenn Sie geblendet werden?

Beschleunigen, um schneller aus dem Lichtkegel herauszukommen
Geschwindigkeit notfalls vermindern
Zum rechten Fahrbahnrand schauen
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