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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ritti555
18.04.2009, 14:43 Uhr

Führerschein überschreibung

hallo,
ich bin im moment in djibouti am horn von afrika. ich bin 23 jahre alt und habe noch keinen führerschein. hier wird französisch gesprochen und ich habe schon einige franzosen gesehen die hier ihre führerscheine machen, da das französische militär hier stark vertreten ist.
meine frage lautet ob ich hier den führerschein machen kann bzw. ob es mir was bringen würde bzw. ob der mir in deutschland dann überhaupt anerkannt werden würde.
ich bin für ca. 110 tage hier.
vielen dank für die antworten, ihr würdet mir sehr weiter helfen!

MfG ritti

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern madabaya
18.04.2009, 15:35 Uhr

zu: Führerschein überschreibung

Hallo, auch wenn Sie ihre Führerschein in Afrika machen, bringt eh nichts, ein Freund von mir hat Führerschein aus Angola(Afrika), und hier darf er nicht fahren.

Führerschein wurde entzogen, und der hat nur bekommen an dem tag das er nach Angola zurück war. oder so!

LG Bento

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.04.2009, 23:52 Uhr

zu: Führerschein überschreibung

Hallo.
Eine in Djibouti (und übrigens auch Angola) gemachte Fahrerlaubnis ist 6 Monate lang in Deutschland gültig, wenn sich der Fahrerlaubnisbewerber mind. 185 Tage im betreffenden Land aufgehalten hat.

Danach muss die ausländische FE in eine deutsche umgeschrieben. Die Anforderungen an der Umschreibung sind von Land zu Land unterschiedlich (s. Anlage 11 FeV).
Zur Umschreibung einer FE aus Djibouti ist Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung erforderlich.

Sollte aber, wie gesagt, der Aufenthalt weniger als 185 Tage betragen haben, so ist die FE von vorneherein in Deutschland ungülgtig und wird auch nicht umgeschrieben.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B

Ich lassen den gelben Pkw durchfahren

Ich darf vor dem gelben Pkw abbiegen

Ich lasse den blauen Pkw durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Vor dem Andreaskreuz warten