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 lucian
15.04.2009, 18:04 Uhr
Vorfahrt im "Verkehrsberuhigtem Bereich"
Ich wohne an einer sog.Spielstrasse, die durch ein Gelände mit Privatwegen (Feuerwehrzufahrten, Fuß- und Radwege) führt, welche den Grundeigentümern gehören.
Da hier die Autos zu schnell fahren und eine Rechts-vor-Links-Regelung nicht beachten, kommt es bes.bei Kindern häufig zu gefährlichen Situationen.
M.E. würden Schwellen oder eine Kennzeichnung für Zebrastreifen u./o. Radweg auf das Gefahrenmoment aufmerksam machen, aber mir wurde mitgeteilt, daß dies in VB-Bereichen de jure nicht möglich sei. Ein Nachforschen in der StVO half nicht weiter.
Stimmt es, daß Zebrastreifen und Spielstrassen nicht zusammengehen ???

 durbanZA
15.04.2009, 18:50 Uhr
zu: Vorfahrt im "Verkehrsberuhigtem Bereich"
Ja, das stimmt.
Rechtlich gesehen gibt es in einem VBB keine Fahrbahn, sondern Mischverkehrsflächen, die sich Fußgänger und Fahrzeugführer teilen.
Die Anbringung eines Zebrastreifens ist unzulässig.
Im Übrigen ist sie auch überflüssig, da im gesamten VBB die Fußgänger gegenüber den Fahrzeugführern vorrangig sind.
Ein Zebrastreifen könnte dagegen den Eindruck erwecken, als bestünde dieses Vorrecht außerhalb der Markierung nicht.
Vielmehr scheinen hier weitere bauliche Beruhigungsmaßnahmen erforderlich.
Schonmal Kontakt zur Gemeinde aufgenommen?
 Gracy
16.04.2009, 10:59 Uhr
zu: Vorfahrt im "Verkehrsberuhigtem Bereich"
Wenn ich das richtig verstanden habe und die Einfahrten in die Spielstrasse alle privater Natur sind, greift hier keine rechts-vor-links-Regelung, sondern wer auf der Spielstrasse unterwegs ist hat Vorfahrt.
Wie schnell fahren denn die Fahrzeuge? 30km/h oder doch eher 50km/h?
Wenn dies regelmäßig der Fall sein sollte einfach bei der Polizei anfragen ob sie dort Geschw.Kontrollen durchführen könnten; ich kenne einen Fall, wo das regelmäßige Kontrollieren mit den dazugehörigen Geldstrafen dann doch Besserung mit sich gebracht hat;
Ansonsten wie von durbanZa schon geschrieben einfach den Sachverhalt der Gemeinde mitteilen und auf bauliche Verlangsamungen des Verkehrs hoffen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssen
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Sie dürfen
- den Bus überholen, solange er noch fährt
- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt
- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte
Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?

Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden
Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist
Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben
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