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marpx
15.04.2009, 16:51 Uhr
Abstandsblitzer!!! Was geschieht bei Einspruch???
Hallo,
ich bin geblitzt worden. Mein Abstand war leider zu gering auf den Vordermann.
Was passiert, wenn ich innerhalb 2 Wochen Einspruch einlege?
Können dann noch später zusätzliche Kosten auf mich zukommen? Muss ich evtl. vor Gericht, wenn ich Einspruch einlege? Können dann noch Gerichtskosten auf mich zukommen?
Danke für die Antworten
Gruß Markus
durbanZA
15.04.2009, 18:44 Uhr
zu: Abstandsblitzer!!! Was geschieht bei Einspruch???
Hallo.
Bei einem Einspruch wird die Akte zur Anberaumung einer Hauptverhandlung an das Amtsgericht weitergeleitet.
Die Gerichtskosten betragen im Falle einer Verurteilung 47 Euro (wobei dann die 23,50 Euro für den BuGeBe dagegen wegfallen).
Desweiteren sind ggf. Zeugenauslagen zu erstatten.
mfG
Durban
Ellysa
15.04.2009, 19:28 Uhr
zu: Abstandsblitzer!!! Was geschieht bei Einspruch???
Ich glaube, der Verdienstausfall wegen der Wahrnehmung des Gerichtstermin ist wesentlich größer, als wenn du den Bescheid einfach annimmst.
Den Anwalt musst du schließlich auch noch bezahlen.
Die Gerichtskosten sind nur die Kosten, die du an das Gericht bezahlst, da ist Anwalt usw noch nicht drin.
marpx
15.04.2009, 19:56 Uhr
zu: Abstandsblitzer!!! Was geschieht bei Einspruch???
Ich wollte halt die Strafe evtl. um 3 Monate hinauszögern, weil ich dann Semesterferien habe und dann nicht aufs Auto angewiesen bin.
Gibts da irgend eine sinnvolle Möglichkeit???
Gruß Markus
durbanZA
15.04.2009, 20:50 Uhr
zu: Abstandsblitzer!!! Was geschieht bei Einspruch???
Ein Anwalt wird bei der Verhandlung vor dem AG nicht benötigt.
Der Einspruch kann jederzeit -bis zum Beginn der Verhandlung- zurückgezogen werden.
Wenn es sich um das erste FV innerhalb von 2 Jahren handelt, kann man den Antrittstermin sowieso innerhalb von 4 Monaten selbst wählen; ist Dir das bewusst?
Georg_g
15.04.2009, 21:10 Uhr
zu: Abstandsblitzer!!! Was geschieht bei Einspruch???
»Bei einem Einspruch wird die Akte zur Anberaumung einer Hauptverhandlung an das Amtsgericht weitergeleitet.«
Zunächst mal prüft die Bußgeldstelle den Einspruch und kann ihm auch stattgeben und das Verfahren einstellen. Da aber hier keine Gründe ersichtlich sind, warum die Bußgeldstelle das Verfahren einstellen sollte, wird es dann wohl auf den Gerichtstermin hinauslaufen.
@ marpx: Droht denn überhaupt ein Fahrverbot? Du schreibst nur von "Strafe hinauszögern".
marpx
16.04.2009, 09:38 Uhr
zu: Abstandsblitzer!!! Was geschieht bei Einspruch???
1. Ja, es droht definitiv 1 Monat Fahrverbot
2. Ich wurde vor ca. 1,5 Jahren wegen zu hoher Geschwindigkeit geblitzt --> hatte dann 1 Monat Fahrverbot
D.h. ich müsste die Strafe ja gleich antreten, wenn ich keinen Einspruch einlege
Wenn das Gericht den Einspruch ablehnt, dann werde ich die 3 Monate nicht hinauszögern können, oder kann man dann nochmal Einspruch einlegen? Wie oft kann ich denn überhaupt Einspruch einlegen?
Das wär halt für mich das wichtigste, dass ich mit wenig Geldaufwand (d.h. ohne Anwaltskosten etc.) diese 3 Monate noch fahren kann!?
Gruß Markus
marpx
16.04.2009, 09:50 Uhr
zu: Abstandsblitzer!!! Was geschieht bei Einspruch???
Das war ein Firmenfahrzeug (Testfahrzeug)
Die komplette Fahrt wurde auf Video aufgezeichnet. Es waren auch Radarsensoren an Bord, die mir die Geschwindigkeit und den genauen Abstand zum Vordermann anzeigen können. Ich kann mir auch anzeigen lassen, wann ich genau beschleunigt oder gebremst habe. An die Aufnahmen komme ich leider erst nächste Wochen ran.
Ich hoffe, dass mir diese Aufnahmen irgendwie weiterhelfen und ich dann irgend einen Fehler beim blitzen finde.
Könnte mir das weiterhelfen den Antritt der Strafe hinauszuzögern?
Gruß Markus
durbanZA
16.04.2009, 15:33 Uhr
zu: Abstandsblitzer!!! Was geschieht bei Einspruch???
Auf einen Fehler bei der Messung zu spekulieren, der diese ungültig macht, ist ein Griff nach einem ziemlich dünnen Strohhalm.
Im Allgemeinen versuchen die Messbeamten nämlich die Messung so durchzuführen, dass sie auch verwertbar ist ;)
Gegen ein Urteil des Amtsgerichts kann Berufung (vor dem Landgericht) oder Revision (vor dem Oberlandesgericht) eingelegt werden.
Diese Schritte sind dann aber nicht mehr ganz so billig wie der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid:
Berufung und Revision unterliegen gewissen Begründungs- und Zulässigkeitsvoraussetzungen.
Ohne einen Grund kannst Du demnach diese Rechtsmittel nicht einlegen.
Außerdem besteht vor Landgericht und OLG Anwaltspflicht.
Weiter, als es durch den Einspruch möglich ist, kann Du die Entscheidung wohl nicht herauszögern.
mfG
Durban
marpx
16.04.2009, 16:51 Uhr
zu: Abstandsblitzer!!! Was geschieht bei Einspruch???
Danke. Das ist ja schonmal ne Aussage.
Kann ich gegen das Bußgeld mehrmals Einspruch einlegen oder wirklich nur einmal ;-)?
Ich schätz nur einmal, oder?????
Gruß Markus
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