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Jessy1987
11.04.2009, 12:47 Uhr
Widerspruch???
Hallo!!!
Also kurz zur Geschichte:
Am 10.03.09 wurde ich von einem Polizisten beobachtet, wie ich bei einem Phasenwechsel nicht an der Haltelinie hielt.
Im Schreiben steht, ich hätte 4 m vor dieser linie befunden, als die Ampel von Gelb auf Rot wechselte! Nun meine frage, bringt es etwas einspruch zu erheben? Denn 4 m erscheinen mir doch etwas zu knapp zum Bremsen, zumal hinter mir noch Wagen fuhren und ich meine beiden kinder dabei hatte.
Ich habe allerdings nach Fragen des Polizisten gesagt "Wenn sie sagen es war rot, wirds wohl rot gewesen sein" gesagt war auch sehr sauer.
Aber wie soll ich bei 50 km/h bitte innerhalb von 4 m bremsen? ZUDEM bin ich auch noch in der probezeit(noch 5 monate -.-) und müsste zu der 112,63 hohen strafe noch ein teueres AFS machen :(
Wäre über antworten sehr dankbar, hab ja nur 14 tage widerrufsrecht!
Lg Jessy
Hinniwilli
11.04.2009, 13:45 Uhr
zu: Widerspruch???
Das Aufbauseminär ist sicher auch notwendig, danach wirst Du wissen, dass man nicht erst bei rot sondern bereits bei gelb anhalten muss.
Hinniwilli
11.04.2009, 14:02 Uhr
zu: Widerspruch???
"Denn 4 m erscheinen mir doch etwas zu knapp zum Bremsen, zumal hinter mir noch Wagen fuhren und ich meine beiden kinder dabei hatte. "
.. und statt sich über den Hintermann Gedanken zu machen, wäre es sinnvoller, sich Gedanken zu machen über anderer Leute Kinder, die event. auf der gegenüberliegenden Kreuzungsseite die Fahrbahn betreten, weil deren Fußgängerampel inzwischen grün hat.
Jessy1987
11.04.2009, 14:10 Uhr
zu: Widerspruch???
Ich will mich doch auch gar nicht drücken, wenn ich mir meiner schuld 100% bewusst wäre, wärs kein Problem, aber wie bitte soll ich bremsen wenn ich mit 50 km/h (wie erlaubt) an die ampel fahre und sie genau dann wechselt? Zeig mir mal wie du in 4 m bremst ohne ne vollbremsung hin zu legen! Es war schließlich erst nach überfahren der Ampel Rot.
Ich würde niemals meine oder andere Kinder bewusst in Gefahr bringen und ich behaupte zu sagen, dass ich eine sehr ordentliche Fahrerin bin.
Danke trotzdem für die "Hilfe".
Ellysa
11.04.2009, 16:13 Uhr
zu: Widerspruch???
Deine Argumentation ist für mich nicht schlüssig. Du hättest bremsen müssen, sobald die Ampel auf Gelb schaltet PUNKT In der Praxis ist es zwar so, dass man, wenn man sich unmittelbar vor der Ampel befindet, durchzieht, aber nach der StVO hättest du den Bremsvorgang einleiten müssen.
Und wenn du bei Rot drüber bist, dann hast du dich schlicht und einfach verschätzt, was die Entfernung angeht. Natürlich verschätzen sich einige Fahrer ab und zu, aber du wurdest dabei erwischt, so einfach ist das.
Weiß nicht, was es da zu diskutieren gibt, denn wenn du sagen willst, dass du wegen der Kinder und den Auto hinter dir den Bremsvorgang nicht einleiten konntest ernsthaft, dann bist du wirklich ein Fall für die Nachschulung.
to
11.04.2009, 18:51 Uhr
zu: Widerspruch???
»Im Schreiben steht, ich hätte 4 m vor dieser linie befunden, als die Ampel von Gelb auf Rot wechselte.«
Was hast denn Du gemacht, als die Ampel von Grün auf Gelb wechselte?
»Aber wie soll ich bei 50 km/h bitte innerhalb von 4 m bremsen?«
Man bremst eben nicht erst dann, wenn es Rot wird. Die davor liegende drei Sekunden lange Gelbphase ist ja gerade dazu erfunden worden, um allen Fahrern und auch Dir ein geordnetes Abbremsen zu ermöglichen.
Bei Deiner Geschwindigkeit von 50 km/h warst Du zum Zeitpunkt des Wechsels von Grün auf Gelb also noch 3 sec plus die 4 Meter von der Haltlinie weg.
3 Sekunden entsprechen bei 50 km/h einer Entfernung von 45 Metern.
Deine Entfernung betrug also zu dem Zeitpunkt an dem Deine Entscheidung (Bremsen oder Nicht-Bremsen) hätte fallen müssen, nicht nur vier sondern ganze 49 Meter. Bremsen an dieser Stelle hätten Deine Kinder vermutlich nicht einmal wirklich gespürt.
Die Chance moderat anzuhalten hast Du fahrlässig vertan, dafür wirst Du nun - völlig zu Recht - bestraft.
Jessy1987
11.04.2009, 22:34 Uhr
zu: Widerspruch???
Zu *to*
Ich muss dir recht geben, ich hab mich total vertan, da ich irgendwie die ganze zeit beim phasenwechsel von grün auf gelb ausging, dabei ist von gelb auf rot gemeint -.-
War heut morgen so durch den wind, das mir erst jetzt "das licht" aufgegangen ist.
Somit werd ich natürlich auch kein widerspruch einlegen und muss da wohl durch *seufz*
Danke trotzdem für die freundliche antwort.
Wünsche schöne Ostern.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-101 / 3 Fehlerpunkte
Was kann bei mehrspurigem Abbiegen zu besonders gefährlichen Situationen führen?
Genaues Einhalten des Fahrstreifens
Fahrstreifenwechsel während des Abbiegens
Zu schnelles Fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie dürfen nicht abbiegen
Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr
Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?
Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt
Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht
Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet
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