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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 123Flubber
05.03.2009, 10:22 Uhr

Fahrschule in anderem Bundesland

Hi Zusammen!

Kurze Frage - ich bin derzeit mit Wohnsitz in Berlin gemeldet, jedoch von MO-FR immer in Brandenburg unterwegs.

Nun würde ich gerne - trotz meiner Berliner Adresse - in Brandenburg meine Ausbildung (fortführen) und die Prüfungen absolvieren.

Ist dies überhaupt möglich? Genügt es dem Bürgeramt beim Antrag den gewünschten Prüfungsort/Fahrschule mitzuteilen?!


Über Infos hierzu würde ich mich sehr freuen.



Danke & viele Grüße!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.03.2009, 13:48 Uhr

zu: Fahrschule in anderem Bundesland

nein, wenn du nicht dort arbeitest oder zur schule gehst, musst du an deinem wohnsitz (berlin) den führerschein machen

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.03.2009, 14:30 Uhr

zu: Fahrschule in anderem Bundesland

Die theoretische und praktische Ausbildung sowie die Theorie-Prüfung kannst du machen, wo du willst. Lediglich für die praktische Prüfung ist vorgeschrieben, dass du diese an deinem Wohnsitz oder dem Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung machst.

Du kannst bezüglich des Prüfortes eine Ausnahme beantragen, wobei ich vermute, dass die bei deiner Konstellation (Wohnort = Großstadt, Prüfort = "flaches Land") nicht genehmigt wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
06.03.2009, 07:07 Uhr

Der Glaube stirbt zuletzt

oder glauben heißt nix wissen....

Entscheidend ist der §17(3) der FEV, hier nachzulesen:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=
17#17


Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.03.2009, 19:36 Uhr

zu: Fahrschule in anderem Bundesland

»Ich meine, er geht auf eine Berufsschule ...«

Wenn er in Brandenburg Berufsschüler ist, dann darf er natürlich auch die praktische Prüfung in Brandenburg ablegen, ohne dass es einer "guten Zusammenarbeit" zwischen Berlin und Brandenburg bedarf.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
07.03.2009, 00:12 Uhr

zu: Fahrschule in anderem Bundesland

Solange wir nicht wissen, ob 123Flubber sich aus beruflich oder freizeittechnischen Gründen veranlasst im Land Brandenburg herumtreibt, wird sich wohl einerseits Kahleberger an seinem Glauben und andererseits Georg an den Fakten festhalten müssen.

Damit sind wir zwar im Duell K. gegen G. um ein Unentschieden reicher, aber 123Flubber steht genauso da wie ehedem.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.03.2009, 10:17 Uhr

zu: Fahrschule in anderem Bundesland

Nachdem im Duell K. gegen G. noch der Schiedsrichter t. den aktuellen Spielstand mitgeteilt hat, steht 123Flubber leider immer noch so da wie ehedem.

Wo habe ich mich übrigens nicht an Fakten gehalten? Die Fakten stehen in meinem ersten Beitrag. Der zweite Beitrag hatte zum Inhalt, dass es widersprüchlich ist, wenn man einerseits einen abweichenden Prüfort wegen der guten Zusammenarbeit zweier Bundesländer bejaht, andererseits davon ausgeht, dass der TE Berufsschüler in Brandenburg ist. Fakt ist: Wenn er Berufsschüler in Brandenburg ist, dann darf er dort auch die prakt. Prüfung ablegen. Auch Konditionalsätze können Fakten enthalten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 123Flubber
08.03.2009, 12:48 Uhr

zu: Fahrschule in anderem Bundesland

Hallo Zusammen!

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.

FYI: Ich bin (leider) nicht der Situation, noch zur Berufsschule zu gehen, sondern bin beruflich in Brandenburg unterwegs.


Somit wird es auf Fahrstunden/Prüfung am Samstag hinauslaufen ...


Danke. :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.03.2009, 13:30 Uhr

zu: Fahrschule in anderem Bundesland

»... sondern bin beruflich in Brandenburg unterwegs.«

Auch dann sollte es möglich sein, dass du die prakt. Prüfung in Brandenburg ablegen kannst.

§ 17 Abs. 3 FeV: "Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen."

In dem Fall würde ich sagen, dass deine Arbeitsstelle in Brandenburg ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 123Flubber
08.03.2009, 13:51 Uhr

zu: Fahrschule in anderem Bundesland

Mhm, das klingt gut... aaaaaaber: Noch (!) - also um genau zu sein bis 1.4. - bin ich selbstständig/extern bei meinem Arbeitgeber aktiv.

D.h. rechtlich genau ist meine Arbeitsstelle Berlin (Firmensitz) und nur mein Einsatzort derzeit in Brandenburg.

Ich glaube, komplizierter geht es kaum noch. ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 123Flubber
08.03.2009, 14:28 Uhr

zu: Fahrschule in anderem Bundesland

Besten Dank für eure schnelle & tiefgreifende Hilfe!

Ich wünsche euch noch einen schönen (Rest-)sonntag und einen guten Start in die neue (Arbeits-)woche! :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.03.2009, 14:37 Uhr

zu: Fahrschule in anderem Bundesland

Ich verstehe ja nicht, wie Kahleberger manchmal zu seinen Schlussfolgerungen kommt ...

Entscheidend nach der FeV ist u.a. der "Ort der Arbeitsstelle". Ich kann aus dieser Formulierung nicht herauslesen, dass damit der Firmensitz des Arbeitgebers gemeint ist. Ich persönlich sehe als "Ort der Arbeitsstelle" jenen Ort, an dem du deine Tätigkeit überwiegend ausführst und an dem du dich während deiner Arbeitszeit überwiegend aufhältst. Und das wäre deiner Schilderung zufolge in Brandenburg.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.03.2009, 17:11 Uhr

zu: Fahrschule in anderem Bundesland

Das weiß ich nicht. Nach der Schilderung im Ausgangsbeitrag hat er die Ausbildung bereits begonnen - wie weit er schon ist, wissen wir nicht.

Entscheidend für die Prüfortregelung wäre aber, dass er den Führerscheinantrag stellt, solange er noch in Brandenburg tätig ist und dies möglichst auch nachweisen kann. Dann genehmigt die Behörde den Brandenburger Prüfort, und dies bleibt dann bis zum Ablegen der prakt. Prüfung so gültig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 123Flubber
10.03.2009, 14:51 Uhr

zu: Fahrschule in anderem Bundesland

Ab 1.4. werde ich in Brandenburg fest angestellt sein, sodass sich dann die Frage nach dem rechtlichen Ort meiner Tätigkeitsausübung nicht mehr stellen sollte.

Da aber meine Zeit begrenzt ist, habe ich am kommenden Samstag meine erste Fahrstunde (nach langer Zeit) wieder in Berlin ...


Danke nochmals für eure Hilfe!

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