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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gian luca18
04.03.2009, 23:12 Uhr

Ãœber 30 Fahrstunden

hallo leute,

ich habe folgendes Problem.
Seit Dezember 2008 mache ich schon wöchentlich ca 2 Fahrstunden...
Heute hatte ich meine 32. Stunde und ich habe meinen Fahrlehrer letzte Woche gefragt, ob es seiner Meinung nach schon so weit wäre dass ich endlich in die Prüfung rein dürfte... Er meinte dazu, dass er versuchen würde in den nächsten 14 tagen einen Termin zu bekommen...
Heute allerdings als ich ihn darauf ansprach, sagte er dass ich nicht selbstständig genug fahren würde und ich noch nicht prüfungsreif wäre...
Daraufhin sagte ich dass er letzte Woche anderer Meinung war und er meinte dann, diese Woche meine ich es aber anders!
Nun, ich finde das kann nicht so weiter gehen dass er jede Woche seine Meinung ändert...
Meine Frage an euch ist, ob ich es selbst entscheiden kann dass ich in die Prüfung möchte oder muss ich auf ihn hören? Kann ich mich irgendwie selber anmelden? Denn bereit bin ich aufjedenfall... Und findet ihr 32 Stunden überdurchschnittlich oder normal?
Möchte mich nämlich ungern abzocken lassen, hier bei uns in der Gegend sind über 30 Fahrstunden eher selten...
Danke schonmal im voraus...
Mfg
Gian Luca

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
04.03.2009, 23:31 Uhr

zu: Ãœber 30 Fahrstunden

Natürlich kannst du deinen Fahrlehrer zwingen dich anzumelden, wird er auch machen. Sind ja schließlich deine 100 Euro, die du verbrätst. Zwar sind 32 Stunden nicht wenig, aber auch nicht sehr viel und es spricht eher für deinen Fahrlehrer, wenn er dich von der Prüfung versucht abzuhalten, als sich zu sagen: Lass sie doch durchfallen. Musst du halt selber wissen, wie gut du fährst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
04.03.2009, 23:56 Uhr

Gesetze

@ Ellysa: Bevor man versucht seinen Fahrlehrer zu etwas zu zwingen, sollte man vorher in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen nachlesen:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fahrschausbo
.php?par=6


Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern *Marie182*
05.03.2009, 17:07 Uhr

zu: Ãœber 30 Fahrstunden

32 stunden gehen doch noch ich hatte 46 fahrstunden jeder braucht halt unterschiedlich viel zeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
05.03.2009, 20:17 Uhr

zu: Ãœber 30 Fahrstunden

Und wie sieht es in der Realität aus? Mein Fahrlehrer hat selbst gesagt, dass viele Fahrlehrer sich bei den Leuten dann denken: Sollen sie halt durchfallen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
08.03.2009, 16:35 Uhr

zu: Ãœber 30 Fahrstunden

Deine Fahrstundenzahl liegt absolut im Durchschnitt und es ist durchaus möglich, daß Du von der einen zur anderen Woche mit Deiner Leistung einknickst und sich Dein Fahrlehrer nicht mehr sicher ist, ob er Dich zur Prüfung zulassen darf!

Vielleicht wollte er Dich aber auch nur etwas anstacheln gerade jetzt noch etwas besser zu fahren - z.B. alleine und ohne Aufforderung in die Spiegel schauen und den Totenwinkel beobachten oder sowas ähnliches!

Jedenfalls solltest Du nicht jetzt schon auf die Prüfung bestehen!
1. Darf Dich Dein Fahrlehrer nicht zulassen, wenn Dir danach ist und
2. gehen diese Prüfungen, wenn sich Dein Fahrlehrer doch darauf einlässt zu 90% in die Hose!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Gefahrstelle

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Auf eine Erste-Hilfe-Station

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte

Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?

Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen den so gekennzeichneten Sonderfahrstreifen benutzen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115

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