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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Suzanne
27.11.2008, 02:14 Uhr

Führerschein seit 10 Jahren weg...

Hallo ich wollte mal fragen ob sich hier vielleicht jemand auskennt:

Ich habe vor 10 Jahren meinen Führerschein verloren. Hatte einen Autounfall unter Medikamenteneinfluss. Damals sollte ich diesen psychologischen Test machen, konnte ihn mir aber nicht leisten.
Jetzt ist meine Frage:
Muss ich den Führerschein komplett mit allem drum und dran neu machen oder reicht es aus nur ein paar Fahrstunden zu machen und so den Führerschein wiederzuerlangen?
Wäre wirklich nett wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.11.2008, 05:27 Uhr

zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...

warte noch 5 jahre dann bekommst du ihn auf antrag ohne prüfung wieder.
wenn es sofort sein soll, wirst du eine mpu machen müssen.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
27.11.2008, 10:21 Uhr

zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...

Welche Regelung gibt es denn da, dass man nach 15 Jahren eine neue Fahrerlaubnis ohne Prüfung erhält?

Grundsätzlich wird eine Fahrerlaubnis nur erteilt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, eine davon ist eine bestandene Prüfung.

§ 20 FeV: (1)Für die Neuerteilung einer FE nach vorangegangener Entziehung ... gelten die Vorschriften für die Ersterteilung.

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber ... Kenntnisse und Fähgkeiten nicht mehr besitzt.
Ein Verzicht auf die Prüfung ist nicht zulässig, wenn seit der Entziehung ... mehr als zwei Jahre verstrichen sind. Ende

In diesem Fall kann die FE-Behörde nicht einmal von ihrem Ermessen Gebrauch machen oder eine Ausnahme gem. § 74 FeV zulassen.

Falls jemand andere Regelungen kennt, so wäre ich sehr interessiert, aber bitte immer mit Nennung der Rechtsvorschriften, zum Nachlesen.

Im konkreten Fall ist es wohl das besten, wenn Suzanne sich an ihre zust. Führerscheinstelle wendet (persönlich hingehen oder evtl. auch telefonisch) und dort die Möglichkeiten abklärt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.11.2008, 18:28 Uhr

zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...

dann lies mal die neue fassung des §20 fev.

ansonsten §29 1,3 + 4,1 + 5 stvg

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
27.11.2008, 19:50 Uhr

zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...

Hallo carhol, genau die neueste Fassung des § 20 FeV habe ich oben zitiert, entspricht dem neuesten Stand vom 18. Juli 2008 (BGBl. I, S. 1338)

§ 29 StVG regelt die Tilgung der Eintragungen im VZR, hat aber mit der Erteilung einer FE nur indirekt zu tun, als die Eintragungen die Nichteignung impliziert.

Ich verstehe Deine Zitierweise nicht, die ist so nicht gebräuchlich. Zitiert wird: § Abs. Satz Buchstabe Vorschrift oder auch kürzer: § () S. x) Vorschrift

Aber Suzanne sollte ihr Problem am besten mit der Führerscheinbehörde abklären, die sagt, wie es läuft.

Suzanne, berichte mal über Deine Nachforschungen
und glaube zunächst nichts, was Laien in Internetforen schreiben.
Viele fühlen sich zur Rechtsberatung berufen und machen sie selbst strafbar dabei, denn Rechtsberatung ist nur bestimmten Berufsgruppen vorbehalten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.11.2008, 19:54 Uhr

zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...

@ asdf555:

Deine Fassung der FeV ist nicht auf dem aktuellen Stand. Inkrafttreten der letzten Änderung war der 30.10.2008, verbunden mit einigen Änderungen, die auch die Neuerteilung der FE und den Wegfall der 2-Jahres-Frist betreffen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
27.11.2008, 20:08 Uhr

zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...

Danke, ich muss dringend meinen Beck aktualisieren. Die 2-Jahres-Regelung wurde gestrichen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.11.2008, 21:01 Uhr

zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...

hast du eine vorschrift für das zitieren von §§ ?
bitte mit quelle zum nachlesen.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
27.11.2008, 21:17 Uhr

zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...

es gibt verschiedene Möglichkeiten.
die gängigste ist wohl §123 I, 1
römische ziffer für absatz, arabische Zahl für Satz.
Trotzdem lächerlich, sich darüber aufzuregen, zumal das hier ein Forum ist und man ohne Probleme mit der von Holger zurechtkommt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
27.11.2008, 21:44 Uhr

zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...

Wahrscheinlich gibt es keine gesetzliche Vorschrift. Ich kenne keine

Aber geh mal die ersten 5 Minuten in eine erste juristische Vorlesung, da wird das gelehrt und du bekommst bestimmt keinen Schein, wenn Du dich nicht an die Zitierregeln hälst.

Wenn 2 Leute nicht die gleiche Sprache sprechen, dann verstehen sie sich halt nicht.

Die meisten Gesezte/Verordnungen sind nach § Abs Satz und Buchstabe gegliedert, wenn es anders ist, dann wird halt entprechend zitiert, aber zumindest in Deutschland einheitlich.
Das Abs ist die Abkürzung für Absatz und wird ohne Punkt dahinter geschrieben, so genau sind die Regeln.

Schau mal bei de.wikipedia.org nach:
http://de.wikipedia.org/wiki/Leg_cit >für juristische Zitierweise oder
http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat >für wissenschaftliche Zitate

Auch für Literatur gibt es genaue Zitierregeln, sogar für Internetquellen bildet sich eine Regel heraus.

Eine nicht gegliederte Quellenangabe in beliebiger Reihenfolge kann ein anderer nicht verstehen.
Jetzt verlassen wir aber das Thema des Threads.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.11.2008, 01:00 Uhr

zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...

»Das Abs ist die Abkürzung für Absatz und wird ohne Punkt dahinter geschrieben, so genau sind die Regeln.«

Das halte ich für ein Gerücht. Die übliche, möglicherweise sogar die ausschließliche Abkürzung des Absatzes in Rechtsvorschriften lautet immer "Abs.", also mit nachfolgendem Punkt.

Wenn es tatsächlich auch die Möglichkeit ohne Punkt geben sollte, dann wäre das jedenfalls absolut ungebräuchlich.

Richtig ist, dass in obigem Wiki-Link zum Stichwort "leg cit" mehrfach die Schreibweise ohne Punkt vorkommt. Richtig ist aber auch, dass Wikipedia in der Jurisprudenz allgemein als nicht zitierfähig betrachtet wird - möglicherweise gerade wegen solcher Unzulänglichkeiten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Suzanne
28.11.2008, 06:22 Uhr

zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...

Erstmal vielen Dank das ihr so schnell geantwortet habt.
Ich habe bei meiner Führerscheinstelle angerufen und Folgendes wurde mir gesagt:

Offiziell wurde mein Führerschein bis 9.5.1999 eingezogen, danach hätte ich zur MPU gemusst. Nun könnte ich zwar jetzt schon einen Antrag stellen zwecks Führerscheins, aber dann müsste ich die MPU machen weil eben noch 2008 ist und nicht 2009.
Die haben gesagt ich soll im Februar anrufen und dann den Antrag stellen und vorbeikommen da die meine Unterschrift benötigen.
Da es dann in 2009 10 Jahre sind das ich den Führerschein nicht mehr hätte. Würde ich den dann einfach so wiederbekommen und müsste keine MPU machen da dann 10 Jahre verstrichen sind.
Der Antrag würde sowieso ein paar Wochen dauern, also könnte ich das ruhig schon im Februar machen.
So wurde es mir gestern Vormittag gesagt als ich da angerufen habe.

Gruß Suzanne

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
28.11.2008, 13:24 Uhr

zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...

Hi Suzanne, danke für die Klärung.
Musst Du denn eine Fahrausbildung und th. und prakt. Prüfung ablegen
oder
wird dir ein neuer Führerschein einfach so ausgestellt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.11.2008, 14:13 Uhr

zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...

Asdf ich kann in diesem Thread keine Rechtsberatung oder auch nur Andeutungen davon erkennen.

Desweiteren lehnst Du Dich ziemlich weit aus dem Fenster. Wenn Du dieses Forum hier verfolgst, wirst Du feststellen, dass man auf die straßenverkehrsrechtlichen Kenntnisse von Carhol und Georg ziemlich beruhigt vertrauen kann.

Und wenn in Deinem Lebenslauf irgendwo ein paar Semester Jura auftauchen, dann wirst auch Du wissen, dass Juristen keine Allroundkünstler sind.
Wer Jura studiert hat, ist nicht sofort ein Fachmann im Straßenverkehrsrecht, Medizinproduktrecht, Wettbewerbsrecht und Staatsorganisationsrecht zugleich; genauso wenig, wie ich meinen Augenarzt mit meiner Bandscheibe belästigen würde.
Wenn Dein juristisches Fachgebiet Orthographieregeln sind, dann wage ich nicht, Dir auf diesem Feld zu widersprechen.

Jedoch scheinst Du Dich zumindest nicht regelmäßig mit dem StVR zu beschäftigen, wenn Dein Beck die OptimierungsVO zur FeV noch nicht kennt, die schließlich umfangreiche Änderungen der FeV vorgenommen hat.
Mit dem Aktualisieren kannst Du im Übrigen warten, am 19.01.09 tritt die nächste Änderung inkraft.

Es gibt viele Berufe, die profunde Rechtskenntnisse auf bestimmten Gebieten erfordern, die keine Juristenberufe sind.

Zum Thema: Der Wegfall der 2-Jahres-Frist ist inzwischen weitgehend in der Praxis der Fahrerlaubnisbehörden angekommen, zumal die Behörden in einigen Bundesländern schon vor Inkrattreten der Änderungen seit Juni von der Möglichkeit von vorgreifenden Übergangsregelungen gebrauch gemacht haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
28.11.2008, 17:15 Uhr

zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...

Hi durbanZA,
warum siehst Du alles so negativ? Ich will doch niemand angreifen, aber der Rat von Holger an Suzanne betrifft eindeutig ein rechtliches Problem und er war in diesem konkreten Fall falsch.

Zitat:
"warte noch 5 jahre dann bekommst du ihn auf antrag ohne prüfung wieder"

Tatsache:
...Da es dann in 2009 10 Jahre sind das ich den Führerschein nicht mehr hätte. Würde ich den dann einfach so wiederbekommen und müsste keine MPU machen da dann 10 Jahre verstrichen sind. ...

Wenn Suzanne den Rat befolgt hätte, würde sie 5 Jahre warten,
da sie ihn nicht befolgt hat, hat sie gute Chancen ihren Führerschein in 3 Monaten zu erhalten.

Ich bin kein Jurist und fühle mich auch nicht berufen, rechtliche Ratschläge zu erteilen, zumal das in D ganz schnell strafbar wird.

Das war auch kein Vorwurf an die Forenschreiber, sondern eher als Hinweis gedacht, hier ein bisschen mehr aufzupassen. Ich will nicht, dass einer Schwierigkeiten bekommt, weil er hier was schreibt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
08.12.2008, 15:49 Uhr

zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...

das ist logik des deutschen rechts. warte lange genug und der letzte depp erhält seinen schein zurück. egal wie es um seine psyche bestellt ist.
das ist jetzt mehr allgemein zu verstehen und nicht speziell auf den konkreten fall bezogen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.12.2008, 20:56 Uhr

zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...

warten wir es einmal ab.

Die MPU- Auflage bleibt 10 Jahre bestehen, die 5 Jahre nach Rechtskraft der betr. Entscheidung zu laufen beginnen, also 15 jahre.


mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nüdel
27.07.2009, 07:34 Uhr

Führerschein Entzug

1999 Führerschein entzug fahren unter Alkoholeinfluss 16Monate Sperre habe dann rechtzeitig Antrag auf Neuerteilung gestellt musste mpu machen beim ersten mal gleich erfolgreich bekam dann ein Schreiben vom Strassenverkehrsamt ich sei in die zwei jahres grenze reingerutscht und muss jetzt noch eine theoretische und praktische Prüfung (CE) machen. Konnte dieses aber nicht aus finanziellen Gründen. Die Jahre ging da hin und jetzt hat man mich erwischt fahren ohne Führerschein (ungültiger Führerschein) Gerichtsurteil 1Jahr Fahrverbot und 500€ Geldstrafe. Frage: Was muss ich tun und wo mit muss ich rechnen um mein Führerschein (CE) wiederzuerlangen ? Würde mich freuen wenn ihr mir aus diese Misseure helfen könntet! MFG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.07.2009, 11:27 Uhr

zu: Führerschein seit 10 Jahren weg...

Da hast Du Dir selbst aber ins Knie geschossen.

Aufgrund des Wegfalls der 2- Jahres- Regelung hätte Dir die Fahrerlaubnis nun prüfungsfrei erteilt werden können.

Vermutlich wird Dir bei Neuantrag eine erneute MPU, diesmal mit verkehrsrechtlicher Fragestellung, auferlegt werden.

Auf diese MPU solltest Du Dich eingehend vorbereiten; Hilfe dazu kannst Du im Forum von www.verkehrsportal.de erhalten.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte

Was gilt hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B

Rechtsabbieger dürfen fahren

Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten

Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten