Peg
24.07.2009, 09:57 Uhr
zu: Bußgeld in Sozialstunden
Meinst du ein "Knöllchen" und wenn, in welcher Höhe?
Außerhalb des Straßenverkehrs geht es scheinbar:
»Vom neuen Schuljahr an sollen strafmündige Schüler ab 14 Jahren mit 50 Euro zur Kasse gebeten werden, wenn sie Schule schwänzen. Die Entscheidung über die Verhängung eines Bußgeldes sollen die Schulkonferenzen der Schulen treffen, heißt es im Schulministerium. Zahlen die betroffenen Schüler nicht, kann ein Jugendrichter auf Ableistung von Sozialstunden entscheiden. «
Quelle: http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/311103
phlip
25.07.2009, 10:16 Uhr
zu: Bußgeld in Sozialstunden
Also des war halt en Verkehrsbußgeld.... 250 Euro...
Peg
25.07.2009, 10:49 Uhr
zu: Bußgeld in Sozialstunden
Da du minderjährig und Rechtsschutz versichert bist, wie du hier erwähntest http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=19490&a
mp;forum=5 ,
würde ich sehr gute Chancen sehen.
Spätestens jetzt würde ich einen Anwalt einschalten.
Alles Gute.
phlip
25.07.2009, 12:16 Uhr
zu: Bußgeld in Sozialstunden
Ok alles klar, vielen dank !!!
durbanZA
27.07.2009, 19:36 Uhr
zu: Bußgeld in Sozialstunden
M.E. sieht das Owi- Gesetz keine Möglichkeit vor, Bußgelder in Sozialstunden umzuwandeln.
Dagegen treten im Strafrecht bei Jugendlichen Sozialstunden an die Stelle von Geldstrafen.
mfG
Durban