Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris282
02.11.2008, 14:20 Uhr

Rote Ampel überfahren, Anhörungsbogen erhalten - was tun

Hallo,

meine Freundin hat gestern einen Anhörungsbogen erhalten. Ihr wird vorgeworfen, vor drei Wochen eine rote Ampel überfahren zu haben. Die Ampel sei länger als 1 sec. rot gewesen, die Fussgängerampel habe bereits grün gezeigt. Unter Zeuge wird eine Initiale Y.B. angegeben.
Nun soll sie sich innerhalb von einer Woche zu dem Vorgang äussern.
Sie kann sich nicht erinnern, über eine rote Ampel gefahren zu sein.
Uns ist aus dem Anhörungsbogen auch nicht ersichtlich, ob ein Foto vorliegt (dann hätte sie zumindest das Blitzen bemerken sollen) oder ob eine kontrollierte Rotlichüberwachung vorlag.

Sie ist über meine Rechtsschutzversicherung mitversichert, allerdings haben wir 250 € Selbstbeteiligung.

Was soll sie jetzt am besten tun?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.11.2008, 16:15 Uhr

zu: Rote Ampel überfahren, Anhörungsbogen erhalten - was tun

Eine konkrete Rechtsberatung kann hier im Forum aus juristischen Gründen nicht gegeben werden.

Damit ein Rotlichtverstoß geahndet werden kann, muss der Fahrer des Fahrzeugs zweifelsfrei identifiziert werden.
Denkbar ist, dass die Aussage von einem Passanten stammt, der sich Auto + Kennzeichen gemerkt hat.

Wenn er aber nicht mit hinreichender Sicherheit den Fahrer des Fahrzeugs bestimmen kann, und der Fahrzeughalter keine Aussage macht, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt geführt hat, kann der Verstoß nicht verfolgt werden.

Daher würde ich in solch einer Situation möglichst gar keine Angaben machen, insbesondere nicht zum möglichen Fahrer.

Die mit dem AB belastete Freundin hat das Recht, den Anhörungsbogen geflissentlich zu ignorieren.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.11.2008, 19:55 Uhr

zu: Rote Ampel überfahren, Anhörungsbogen erhalten - was tun

Ich persönlich würde den Anhörungsbogen in den Müll schmeißen.

Wie man auch reagiert, auf keinen Fall sollte man zugeben, zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt gefahren zu sein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte

Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt

Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte

Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?

Sie müssen das Zeichen nicht beachten

Sie werden aufgefordert, abzubiegen

Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten