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Chris282
02.11.2008, 14:20 Uhr
Rote Ampel überfahren, Anhörungsbogen erhalten - was tun
Hallo,
meine Freundin hat gestern einen Anhörungsbogen erhalten. Ihr wird vorgeworfen, vor drei Wochen eine rote Ampel überfahren zu haben. Die Ampel sei länger als 1 sec. rot gewesen, die Fussgängerampel habe bereits grün gezeigt. Unter Zeuge wird eine Initiale Y.B. angegeben.
Nun soll sie sich innerhalb von einer Woche zu dem Vorgang äussern.
Sie kann sich nicht erinnern, über eine rote Ampel gefahren zu sein.
Uns ist aus dem Anhörungsbogen auch nicht ersichtlich, ob ein Foto vorliegt (dann hätte sie zumindest das Blitzen bemerken sollen) oder ob eine kontrollierte Rotlichüberwachung vorlag.
Sie ist über meine Rechtsschutzversicherung mitversichert, allerdings haben wir 250 € Selbstbeteiligung.
Was soll sie jetzt am besten tun?
durbanZA
02.11.2008, 16:15 Uhr
zu: Rote Ampel überfahren, Anhörungsbogen erhalten - was tun
Eine konkrete Rechtsberatung kann hier im Forum aus juristischen Gründen nicht gegeben werden.
Damit ein Rotlichtverstoß geahndet werden kann, muss der Fahrer des Fahrzeugs zweifelsfrei identifiziert werden.
Denkbar ist, dass die Aussage von einem Passanten stammt, der sich Auto + Kennzeichen gemerkt hat.
Wenn er aber nicht mit hinreichender Sicherheit den Fahrer des Fahrzeugs bestimmen kann, und der Fahrzeughalter keine Aussage macht, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt geführt hat, kann der Verstoß nicht verfolgt werden.
Daher würde ich in solch einer Situation möglichst gar keine Angaben machen, insbesondere nicht zum möglichen Fahrer.
Die mit dem AB belastete Freundin hat das Recht, den Anhörungsbogen geflissentlich zu ignorieren.
mfG
Durban
durbanZA
02.11.2008, 19:55 Uhr
zu: Rote Ampel überfahren, Anhörungsbogen erhalten - was tun
Ich persönlich würde den Anhörungsbogen in den Müll schmeißen.
Wie man auch reagiert, auf keinen Fall sollte man zugeben, zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt gefahren zu sein.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte
Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?
Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt
Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren
Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssen
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte
Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?
Sie müssen das Zeichen nicht beachten
Sie werden aufgefordert, abzubiegen
Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten
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