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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern michel79
07.10.2008, 11:35 Uhr

Führerschein weg!

Hallo,
Mal eine Frage,kurz zur vorgeschichte:
Ich habe meinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer entzogen bekommen.Nach der Sperrfrist wiedererteilung beantragt,muste zur MPU wegen hohem Promillewert.Zweimal war die MPU negativ,hoffe es klappt nun beim 3 mal!Aber was ich wissen möchte wenn ich meinen Führerschein mal wieder habe und ich trinke mal was(fahre aber nicht)laufe auf der Strasse und die Cops würden das sehen oder wie auch immer!Kann/könnte mir der Führerschein wieder entzogen werden????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.10.2008, 13:03 Uhr

zu: Führerschein weg!

Hey, glaubst Du denn, dass die MPU dieses mal besser läuft? Wie hast Du Dich denn vorbereitet?

Ansonsten bleibt die Trunkenheitsfahrt 10 Jahre im VZR gespeichert, die ab Neuerteiung beginnen. Innerhalb dieser Frist führt jede Trunkenheitsfahrt -unabhängig vom Promillewert- zur MPU.

Ansonsten ist es nicht verboten, betrunken zu sein, solange dabei nichts passiert.
Solltest Du als alkoholisierter Fußgänger einen Unfall verursachen, kann das jedoch u.U. wieder zur MPU führen.
Sollte die Fsst etwas von einer besonders hohen MPU (ab 1,6 0/00) mitbekommen, können auch fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen drohen.

Ãœbrigens scheitern nahezu 90% der negativen MPUs an mangelnder Vorbereitung.
Daher solltest Du diese nicht auf die leichte Schullter nehmen.
Es bringt nichts, unvorbereitet auf Glück eine MPU nach der anderen zu versuchen, das ist in den Sand gesetztes Geld.

- Hast Du Leberwerte gesammelt?
- Praktizierst Du Abstinenz oder KT?
- Wie siehst Deine Aufarbeitung der Trunkenheitsfahrt aus?

mfG
Durban

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Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen