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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Robert123
06.10.2008, 18:00 Uhr

Schnell noch Punkte abbauen?

Hallo,

habe 16 Punkte warscheinlich kommen 3 dazu.

Zu schnell gefahren.
Kann ich schnell ein Aufbeauseminar machen damit ich 2 Punkte gutgeschrieben bekommen?

Oder ist es zu spät?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
06.10.2008, 18:25 Uhr

zu: Schnell noch Punkte abbauen?

kenne mich in dem Bereich leider nicht allzu gut aus, meine aber, das es zu spät ist, da der Punkteabbau erst nach dem Seminar erfolgen würde, und bei 18 ist der Schein meines Wissens nach grundsätzlich weg!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
06.10.2008, 20:52 Uhr

zu: Schnell noch Punkte abbauen?

bist du schon einmal aufgefordert worden ein "punkteabbauseminar" zu machen ?

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Robert123
06.10.2008, 21:37 Uhr

zu: Schnell noch Punkte abbauen?

Ja mir wurde schon mal empfohlen einen "punkteabbauseminar" zu machen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
06.10.2008, 22:51 Uhr

zu: Schnell noch Punkte abbauen?

Als du die "Empfehlung" bekommen hast, hattest du maximal 13 Punkte. Ab 14 Punkten ist das Seminar nämlich PFLICHT und es können keine Punkte mehr abgebaut werden.

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern loona
07.10.2008, 13:57 Uhr

zu: Schnell noch Punkte abbauen?

Ja ja jetzt jammern und nach Hilfe schreien. Warum bist du der Empfehlung ein Punkteabbauseminar zu machen nicht nachgekommen? Ich finde wer so viele Punkte sammelt ist charakterlich nicht geeignet im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen. Wie kann mann überhaupt so viele Punkte sammeln? Es so weit kommen zu lassen grenzt doch wohl schon an Dummheit.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen nicht halten

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden