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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
22.09.2008, 00:39 Uhr

Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

Hallo Forengemeinde,

ich möchte Euch folgenden Artikel der Schwäbischen Zeitung vom 10.09.2008 nicht vorenthalten und Eure Meinungen dazu zu hören:


---------- Anfang Artikel ----------

Rücksicht auf Radler ist wichtig

RAVENSBURG (sig) - Ein Urteil, das gerade in einer von Radlern hochfrequentierten Landschaft allen Verkehrsteilnehmern präsent sein sollte, hat gestern eine Strafkammer des Landgerichts Ravensburg getroffen: Sie verurteilte eine Autofahrerin, die auf einer übergeordneten Straße einen Radler zu Tode gefahren hat, der aus einem Feldweg kam.

Vor mehr als zwei Jahren hatte ein Amtsrichter die Frau wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von knapp 5000 Euro verurteilt, weil sie mit etwa 100 km/h in eine Kreuzung eingefahren war, in die weder sie noch das rechts aus einem Feldweg kommende Unfallopfer auf dem Fahrrad wegen eines hochgewachsenen Maisfeldes Einblick hatten. Gegen das Urteil war die damals 48-jährige Management-Assistentin in Berufung gegangen. Vergeblich hat gestern ihr Verteidiger darauf verwiesen, dass die Beschilderung des Feldweges eindeutig zu erkennen gegeben habe, dass sich auf ihm lediglich landwirtschaftliche Fahrzeuge und Radfahrer bewegen durften und beim Ausfahren aus diesem Weg die Vorfahrt zu beachten sei. Eine solche Eingruppierung von Straßen und Wegen müsse jeder Verkehrsteilnehmer kennen. Erst recht das ortsvertraute Opfer hätte wissen sollen, an dieser Kreuzung halten zu müssen. Und weiter: Da sich das Auto seiner Mandantin eindeutig auf der bevorrechtigten Straße befand, habe die Angeklagte auf ihr Vorfahrtsrecht vertrauen können, zumal sie nicht schneller als die zulässigen 100 km/h gefahren sei. Sie sei nicht verpflichtet gewesen, ihre Geschwindigkeit so weit zu verringern, dass sie hätte halten und den Unfall verhindern können. Das sei nicht zumutbar, plädierte er auf Freispruch.

â EUROžKann man bedenkenlos drauf zu fahren?â EUROœ, fragte der Staatsanwalt und erinnerte an Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung, der sich mit der Rücksichtnahme im Straßenverkehr befasst und Konsequenzen für den fordert, der an unübersichtlichen Stellen zu schnell fährt. Obwohl die Kreuzung durch das hohe Maisfeld völlig uneinsehbar sei, habe die Angeklagte die Geschwindigkeit nicht verringert, sei â EUROždrauflos gefahrenâ EUROœ, habe keinerlei Sorgfaltspflicht walten lassen, warf er ihr vor. Dabei wäre angebracht gewesen, die Geschwindigkeit anzupassen und mit einfahrendem Verkehr zu rechnen, denn die Unterordnung des Feldweges sieht der Staatsanwalt â EUROžnirgendwo erkennbarâ EUROœ. â EUROžDie Angeklagte fuhr mit überhöhter Geschwindigkeitâ EUROœ, stellte er fest, 100 km/h waren in diesem Bereich â EUROžunangepasstâ EUROœ, 68 km/h wären dort in Ordnung gewesen, weshalb er am Urteil des Amtsgerichts festhielt.

Zwar erkannte die Strafkammer in ihrem Urteil an, dass sich die Frau tatsächlich auf der Vorfahrtsstraße befunden hat. Was aber nicht rechtfertigt, ungebremst in einen solch' unübersichtlichen Bereich hineinzufahren. Die Angeklagte hätte langsamer in die Kreuzung fahren müssen, beklagte der Vorsitzende, dass sie offensichtlich der Ansicht war, auf das Vorfahrtsrecht vertrauen zu können. Dabei sei die Frage an solchen Stellen immer, ob auch der andere wisse, dass man Vorfahrt habe.

Das Gericht verwarf die Berufung. Die Strafe von 80 mal 60 Tagessätzen plus der Prozesskosten sei tat- und schuldangemessen, sagte der Vorsitzende. Gegen das Urteil besteht jetzt die Möglichkeit der Revision.

---------- Ende Artikel ----------


Jetzt frage ich mich natürlich:
- Kennt der Staatsanwalt den Paragrafen 8 StVO etwa nicht?
- Muss ich jetzt an jedem unübersichtlichen Feldweg auf 68 km/h abbremsen?

Ich kenne einige Radfahrer, die beim Rechtsabbiegen in eine Vorfahrtsstraße sagen, dass es doch egal ist, ob ein Auto kommt oder nicht, denn zwischen Straßenrand und Auto passt ein Radfahrer immer noch rein. Durch ein solches Urteil wird ein solches Rowdie-Verhalten meiner Meinung nach nur noch weiter unterstützt.

Die Diskussion ist hiermit eröffnet. Viel Spaß.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.09.2008, 08:07 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

@ Peg:
http://www.szon.de/lokales/friedrichshafen/region/
200809100426.html?SZONSID=f60742accf13bad9d3af6857
ab4e4f11


Ansonsten ist es bei Urteilen, die man in Zeitungsartikeln liest, naturgemäß so, dass ein komplexer Sachverhalt, langwierige Ermittlungen und richterliche Feststellungen auf wenige Zeilen eingedampft werden und man hinterher nicht so recht weiß, wie der Sachverhalt nun exakt war.

Für vorwerfbar halte ich in diesem Fall, soweit er eben aus dem Artikel für mich nachvollziehbar ist, nur einen Verstoß gegen das Sichtfahrgebot. Der lag wohl wegen der Geschwindigkeit von 100 km/h in Verbindung mit dem hohen Maisfeld und der dadurch nicht weit einsehbaren Straße vor.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
22.09.2008, 09:03 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

Als Erstes dachte ich bei der Anführung des Staatsamwaltes, bezüglich des §1 StVO, an den Vertrauensgrundsatz:
"Wenn ich mich verkehrsgerecht verhalte, darf ich darauf vertrauen, daß dies die anderen das auch tun!".
Wäre dem nicht so, müßte ich an schlecht einsehbaren Kreuzungen (ob durch VZ oder Ampel geregelt), immer so langsam fahren, daß ich meine Vorfahrt verschenken kann...

Des Weiteren, muß man, um auf Sicht fahren zu können, ja auch erst mal wissen, wo sich denn das Ziel, der mir gegebenen Aufgabe überhaupt befindet!
Ich sage da ganz ehrlich: " Ich kenne nicht jeden Feld-, Wald-, und Wiesenweg!".
Wenn also der Mais so hoch ist, daß ich nicht einmal eine Lücke in der Kulisse habe - ich also nicht mal erkennen kann, wo ein Feldweg ist, dann kann ich auch nicht auf Sicht fahren!

Selbst der Sichtbarkeitsgrundsatz, im Bezug auf Verkehrszeichen, spricht so.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
22.09.2008, 10:01 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

seit einigen jahren ist es bei den gerichten mode, den "vertrauensgrundsatz" immer mehr zu verdrängen (besonders in bezug auf radfahrer).

m.m. eine sehr bedenkliche entwicklung, da der "schuldige" dann doch nicht "schuld" ist und egoisten (siehe "radfahrer-threats" im vp)meinen, sich nicht an die bestehenden regeln halten zu müssen, die auf diesem umweg ausgehöhlt werden.

ansonsten kann ich mich nur georg anschliessen.
es ist 1.)ein zeitungsartikel und 2.) das urteil in einem einzelfall.

die genauen umstände wie die örtlichkeiten/sichtweiten usw. waren, sind dem leser unbekannt.

für eine bestimmt klientel ist dieses urteil natürlich wasser auf ihre mühlen das noch manche gefährliche situation heraufbeschwören wird.

mfg

wie hätten die richter wohl geurteilt wenn der radfahrer kein radfahrer sondern ein landwirt mit einem mähdrescher gewesen wäre ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (39)
22.09.2008, 19:34 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

Mh, dazu fällt mir ein Urteil des LG Frankfurt aus dem März 2007 ein: Wer sich in Gefahr begibt, darf hinterher nicht jammern, weil andere schuldhaft dafür sorgen, wenn man darin umkommt - oder so ähnlich.

Auch ein Einzelfall? Und selbst wenn: Ich möchte nicht das Justizopfer dieses Einzelfalls sein.

steffi (40)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
22.09.2008, 22:25 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

herzlichen glückwunsch zum geburtstag - nachträglich.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
22.09.2008, 22:46 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

Bei manchen Urteilen muss man sich echt an den Kopf fassen, was da für Müll produziert wird.
(War erst letztens beim hiesigen Landgericht einem Prozess zusehen. Die Richterin dort hat auch so den Eindruck gemacht, dass sie komplett fehl am Platz ist - gibt eben überall schwarze Schafe).

ABER: Ich muss georg ganz klar zustimmen. Alleine aus Zeitungsartikeln kann man sich keine abschließende Meinung über ein Urteil bilden. Ein bisschen komplexer geht das auch bei Fehlurteilen vor sich ;)

Generell kann man aber wohl schon sagen, dass Fahradfahrer viel zu gut behandelt werden...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
23.09.2008, 14:00 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

"Generell kann man aber wohl schon sagen, dass Fahradfahrer viel zu gut behandelt werden... "


Der Radfahrer wurde von einer Autofahrerin mit überhöhter Geschwindigkeit getötet.

Wärest Du auch zu gut behandelt, wenn jemand Dich töten würde und der dafür mit 60 Tagessätzen Geldstrafe davonkommt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.09.2008, 17:59 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

.... der radfahrer hatte aber zuvor die vorfahrt nicht beachtet. sollte man nicht vergessen.
der grundsätzliche fehler war die vorfahrtmissachtung (wie radler das ja häufig machen).
bestraft werden sie so gut wie nie, und wenn, ist die strafe nur minimal (sieh bussgeldkatalog).

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.09.2008, 18:28 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

es wird sich erst was ändern wenn fahrräder ein kennzeichen bekommen.
bisher können sie so anonym im verkehr fahren wie kahleberger im internet surfen kann.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kenobi
25.09.2008, 15:56 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

»Es stimmt auch, dass dadurch ihr Verhalten so dermaßen entgegen allen Regeln ist«

Das liegt an den Regeln, nicht am benutzten Fahrzeug.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
25.09.2008, 16:16 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

Was ist an den Regeln auszusetzen?

Wahrscheinlich meinst du eher die laschen Strafen?

Ãœbrigens @Hinniwilli:
Wenn mich jemand totfährt, weil ich voll die Vorfahrt missachte, ist es mir egal ob er zu schnell war oder nicht. Außer natürlich wenn glasklar erwiesen ist, dass er mich ansonnsten 100%ig nicht totgefahren hätte...
Man muss sich als Fahradfahrer nicht immer an die Regeln halten - nur wenn man dabei draufgeht kann man sich auch nicht beschwehren. Klingt hart - ist aber so. Man kann nciht von Autofahrern verlangen, dass sie hellsehen können.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kenobi
25.09.2008, 18:13 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

»Was ist an den Regeln auszusetzen?«

1. Daß die Sonderregeln für Fahrer muskelbetriebener Fahrzeuge inkonsistent, widersprüchlich und überkompliziert sind. Alle 10 m ändert sich, was verboten und was vorschrieben ist, teilweise ins Gegenteil.

2. Daß es diese Sonderregeln überhaupt gibt.

3. Je nach Örtlichkeit wird, wer sich als Radfahrer an die Straßenverkehrsordnung hält, angehupt, abgedrängt, geschnitten, ausgebremst oder vorsätzlich gefährdet.

Daß dann jemand, der öfter als einmal im Jahr mit dem Rad fährt, irgendwann auf die StVO pfeift, ist völlig verständlich.

Aber Kahleberger meint vermutlich gar nicht die allgemeinen Straßenverkehrsregeln, sondern seine Regeln, die sich vermutlich auf die Formel »Aus dem Weg, jetzt komm ich!« eindampfen lassen.

Und zum Thema Regelkenntnis werf ich mal ein Faktum aus der letzten Uniroyal-Verkehrsuntersuchung ein: Demnach wissen ein Drittel (!) der Führerscheininhaber nicht, daß geradeausfahrende Radfahrer beim Abbiegen Vorrang haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dermatze
25.09.2008, 21:40 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

>>>daß geradeausfahrende Radfahrer beim Abbiegen Vorrang haben<<<

sorry aber die Aussage hab ich net verstanden nochma für dumme bitteXD ist des net kla das die beim abbiegen Vorrang haben? hat net jeder der vor mir abbiegt Vorrang?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
25.09.2008, 22:02 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

I glaub er meint, dass ein dir entgegenkommender (geradeausfahrender) Radler vorfahrt hast, wenn du links abbiegen willst...richtig?

@Kenobi
Zu 1+2: Von welchen Regelns sprichst du da - ich bin verwirrt
Zu 3: Das ist zum Glück keine Regel sondern nur DIE Regel...ansonnsten gäb es sicher ein alljährliches Radler-Jagen mit Trophäen sammeln :P

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kenobi
25.09.2008, 22:49 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

»sorry aber die Aussage hab ich net verstanden nochma für dumme bitteXD«

Wenn Du links oder rechts abbiegen willst, mußt Du Radfahrer, die in gleicher Richtung auf oder neben der Fahrbahn geradeaus fahren, durchlassen. (Dazu gibt es auch mehrere Prüfungsfragen BTW). Eigentlich glasklar, aber leider einem Drittel derer, die es eigentlich wissen müßten, nicht bekannt.

Und was glaubst Du, halten Radfahrer von Vorfahrt und Vorrang, wenn sie diese ständig genommen bekommen?

Das Resultat sieht man auf unseren Straßen: Freestyle.

»Zu 1+2: Von welchen Regelns sprichst du da - ich bin verwirrt«

Von Spezialregeln, die ausschließlich für Fahrräder gelten, aber für kein anderes (und sei es noch so langsames) Fahrzeug. Sind über die ganze StVO verstreut und enthalten das Wort »Radfahrer.«

»Zu 3: Das ist zum Glück keine Regel sondern nur DIE Regel«

Radfahrer die regelkonform am Straßenverkehr teilnehmen, werden genötigt, gefährdet und angepöbelt. Von Kraftfahrern, anderern Radfahrern und Fußgängern. Also paßt sich die Masse der Radfahrer an und läßt den Verkehrsminister mit seiner StVO einen guten Mann sein. Das ist auch so gewollt, von ganz oben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (39)
26.09.2008, 10:28 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

Also, kenobi, wenn ich dich richtig verstehe, verhalten sich Radfahrer regelwidrig, weil sie ein Opfer der Umstände sind (weil sie alle schon schrecklich schlechte Erfahrungen im Straßenverkehr gemacht haben).
Das glaube ich nicht.

Alle Radfahrer hier in Frankfurt/Main, die ich persönlich kenne, geben offen zu, dass sie regelwidrig fahren, weil sie sich sicher sind, dass die eh nicht erwischt werden und weil ihnen das regelwidrige Fahren erhebliche Vorteile verschafft.

Mir ist das ziemlich egal, es sei denn, sie bringen mich damit in Gefahr.

steffi (40)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
26.09.2008, 10:35 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

Und Radfahrer die sich nicht an die Verkehrsregeln halten werden nicht angepöbelt und genötigt?

Denen muss jeder andere größtmöglichen Respekt erweisen?

Ich hatte noch nie ein Problem mit Radfahrern, die sich an die Regeln hielten, mit den aber sicherlich allen bekannten Rennradfahrern viel öfter als mir lieb ist.
Da kann man manchmal nicht anders als zu hupen und sauer zu werden, wenn die eben genannten in einer Kolonne vor einem fahren und einem vorsätzlich keine Überholmöglichkeit bieten wollen.
Oder wenn ein Spezialist sogar mitten auf einer Bundesstraße fährt (Radweg ist selbstverständlich vorhanden) und der gesamte Verkehr hinter ihm 30kmh fahren muss, wo eigentlich 100 erlaubt wären.

Ich nenne das rücksichtsloses Verhalten und wenn man sich schon aus liebe zu seiner Gesundheit nicht verkehrsgerecht verhalten will, dann hat man nichts im Straßenverkehr verloren. Egal ob mit Rad oder anderem Fahrzeug.

Im übrigen würde es mich auch interessieren, was es für Sonderregelungen für Radfahrer gibt?
§1: Radfahrer besitzen Narrenfreiheit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
26.09.2008, 11:20 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

"Man kann nciht von Autofahrern verlangen, dass sie hellsehen können."

Man muss nicht hellsehen können, um mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Und die wurde hier lt. Gericht um 50% überschritten.

In der StVO heißt es dazu:
"§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."

Aber je selbstverständlicher es Autofahrern ist, solche Regeln zu missachten, um so lautstärker fordern sie die Beachtung der Regeln durch Radfahrer und Fußgänger.


Übrigens verliert jemand, der mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit fährt, sein Vorfahrtrecht. Daher kann ich nicht nachvollziehen, dass das Gericht hier überhaupt eine Vorfahrtverletzung angenommen hat, wo es doch selbst eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung feststellte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
26.09.2008, 12:41 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

>>Übrigens verliert jemand, der mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit fährt, sein Vorfahrtrecht<<

siehste hinniwilli, genau das ist es was ihr damen und herren von radfahrerfraktion so liebend gerne macht.

ihr nehmt ein EINZELURTEIL aus der zeitung ohne weitere fakten, lest es falsch, pauschalisiert es und meint dann ihr hättet recht.
das urteil auf das du anspielst, bezog sich auf eine erlaubte höchstgeschwindigkeit i.go. von 50 km/h wobei der autofahrer 83 km/h fuhr.
es ging darum das der vorfahrtgewährende darauf vertrauen kann das der vorfahrtsberechtigte mit einer annähernd erlaubter geschwindigkeit fährt.
es stand nirgends, dass man dann keine vorfahrt mehr hat, es ging um den vertrauensgrundsatz.

>>Daher kann ich nicht nachvollziehen, dass das Gericht hier überhaupt eine Vorfahrtverletzung angenommen hat, wo es doch selbst eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung feststellte. <<

das gericht hat keine überschreitung der erlaubten höchstgeschwindigkeit festgestellt, sondern ein verstoss gegen das sichtfahrgebot , das ist eine ganz andere baustelle.
ob dieses urteil vor einem olg bestand haben wird, wird man sehen.

genauso werden von eurer fraktion einzelurteil - aber nur die, die in euer konzept passen-, die gerademal ein amtsrichter gefällt hat, pauschalisiert und als allgemeine rechtsprechung verkauft und , besonders schimm, ihr glaubt daran und verhaltet euch auch so.

gerade der §3 ist ein beispiel für die selbstüberschätzung der radler und ihrer fahrzeuge.

warum wehren sich radfahrer so energisch gegen eine kennzeichpflicht für fahrräder ?


mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
26.09.2008, 14:41 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

Auch wenn Du es mit anderen Worten ausdrückt, so besagt das von Dir genannte Urteil, dass bei stark überhöhter Geschwindigkeit faktisch kein Vorfahrtsrecht mehr besteht.
Vorfahrt gewähren bedeutet, dass man den Vorfahrtberechtigten nicht "wesentlich behindern" darf. Wer im Rahmen der StVO vollkommen umbehindert fahren kann, dem kann daher auch die Vorfahrt nicht genommen worden sein.

Zur Kennzeichenpflicht ist zu sagen, dass sie bei Parkverstößen wirksam ist, weil hier der Halter zahlen muss. Bei anderen Verstößen muss der Fahrer eindeutig identifziert werden. Sie hat daher auch bei Autofahrern nur eine sehr begrenzte Wirkung.

Zum Thema höhere Strafen: Ich bin entschieden für deutlich höhere Strafen, wenn es um die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geht. Aber die Statistik der Getöteten und schwer Verletzten zeigt doch wohl eindeutig wovon diese Gefährdung ausgeht - höhere Strafen für Radfahrer würden da nichts ändern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.09.2008, 14:55 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

»... so besagt das von Dir genannte Urteil, dass bei stark überhöhter Geschwindigkeit faktisch kein Vorfahrtsrecht mehr besteht.«

Die Rechtsprechung sagt sogar, dass man mit einer geringfügigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch andere Verkehrsteilnehmer rechnen muss. Je höher die Überschreitung ist, umso eher muss derjenige sich ein Mitverschulden anrechnen lassen. Dass man aber die Vorfahrt komplett verliert, kann ich da nicht herauslesen.

Dass ein Kennzeichen nur eine "sehr begrenzte Wirkung" haben soll, kann ich auch nicht nachvollziehen. Richtig ist, dass man den Fahrer identifizieren muss, aber in aller Regel ist es vom Halter zum Fahrer doch ein kleinerer Schritt als wenn ich über Fahrzeug und Besitzer gar nicht weiß, wie es beim Fahrrad der Fall ist.

»... zeigt doch wohl eindeutig wovon diese Gefährdung ausgeht - höhere Strafen für Radfahrer würden da nichts ändern.«

Im Ausgangsfall hat ja der Radfahrer für sein gefährliches Verhalten die höchstmögliche Strafe bekommen. Wenn man noch berücksichtigt, dass der wartepflichtige Radfahrer den Autofahrer auch hätte hören können - ein Vorteil, den man als Autofahrer nicht hat - dann ist der Radfahrer eigentlich ein Kandidat für den Darwin Award:
http://www.darwinawards.com/deutsch/

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kenobi
26.09.2008, 15:47 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

»Und Radfahrer die sich nicht an die Verkehrsregeln halten werden nicht angepöbelt und genötigt?«

Der größte Teil der Radfahrer fährt Freestyle nach dem Motto »bloß nicht auffallen« und landet dann irgendwann tot unter einem Kraftfahrzeug: »Habichnichtgesehen.« (was die Folge von »nicht auffallen« ist).

»Ich hatte noch nie ein Problem mit Radfahrern, die sich an die Regeln hielten, mit den aber sicherlich allen bekannten Rennradfahrern viel öfter als mir lieb ist.
Da kann man manchmal nicht anders als zu hupen und sauer zu werden, wenn die eben genannten in einer Kolonne vor einem fahren und einem vorsätzlich keine Überholmöglichkeit bieten wollen.
Oder wenn ein Spezialist sogar mitten auf einer Bundesstraße fährt (Radweg ist selbstverständlich vorhanden) und der gesamte Verkehr hinter ihm 30kmh fahren muss, wo eigentlich 100 erlaubt wären.«


Danke für die Bestätigung, daß auch Du regelkonformes Verhalten zum Anlaß nimmst, zu drängeln, zu nötigen und zu belästigen.

»Ich nenne das rücksichtsloses Verhalten und wenn man sich schon aus liebe zu seiner Gesundheit nicht verkehrsgerecht verhalten will, dann hat man nichts im Straßenverkehr verloren. Egal ob mit Rad oder anderem Fahrzeug.«

Genau das ist der Punkt, Autofahrer erwarten von Radfahrern, daß diese »aus Rücksicht« die Verkehrsregeln brechen, um sich anschließend über die mangelhafte Regeleinhaltung zu beschweren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
26.09.2008, 15:55 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

Wenn du die 2 von mir genannten Beispiele für regelkonformes Verhalten hältst, tut es mir leid für dich und du hast in diesem Forum sicherlich nichts verloren.

Ein Beispiel für die von dir genannten Sonderregelungen für Radfahrer hast du mir im übrigen immer noch nicht genannt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kenobi
26.09.2008, 16:33 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

Vespa-fan, in den von Dir erfundenen Situationen war nichts irgendwie regelwidriges erkennbar, und Du brauchst jetzt auch nichts hinzuzuerfinden.

Radfahrer, die hingegen wegen Leuten wie Dir jeden Tag regelwidrig auf Gehwegen herumkullern, gibt es zuhauf.

Es geht Dir doch gar nicht um Regeln, Du forderst doch bloß »weg mit den Rennradfahrern!«, da sie Deinen persönlichen Vorwärtsdrang stören.

Dann schreib doch das auch einfach so hin und schwurbel nicht von irgendwelchen Regeln rum, von denen Du im übrigen keine Ahnung hast.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
26.09.2008, 16:56 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

So einen Unsinn habe ich ja wirklich selten hier gelesen...

Hier bitteschön, reicht dir das?:


Für Radfahrer gilt ebenso wie für jeden anderen Fahrzeugverkehr das Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 1, 2 StVO. Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird (§ 2 Abs. 4, Satz 1 StVO).

Benutzungspflichtige Radwege müssen benutzt werden (Z. 237, 240, 241 StVO).

Wer hat hier also keine Ahnung? Ich oder Du?

Und bitte lass es sein, mir irgendwas unterstellen zu wollen. Ich trete dir auch nicht zu nahe. Darüber hinaus zwinge ich keinen Radfahrer dazu, gegen irgendwelche Regeln zu verstoßen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kenobi
26.09.2008, 17:55 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

»Hier bitteschön, reicht dir das?«

Du brauchst jetzt nichts hinzuzuerfinden, was Du in Deinen »Beispielen« nicht genannt hattest.

»Benutzungspflichtige Radwege müssen benutzt werden (Z. 237, 240, 241 StVO).«

»Es gibt keine Radwegebenutzungspflicht.« - Ulrich Kasparick, Staatssekretär des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Straßenwesen.

Und wie gesagt, ich spiel Dein Spiel »Ich drehe es jetzt solange, bis ich rechthabe!« nicht mitspielen. Und wenn Du jetzt als nächstes ein Zeichen 254 hinzuerfindest, oder behauptest, der Radfahrer wäre auf einer Kraftfahrstraße unterwegs gewesen, ist mir das auch egal, ich werde nicht darauf eingehen.

»Und bitte lass es sein, mir irgendwas unterstellen zu wollen. Ich trete dir auch nicht zu nahe. Darüber hinaus zwinge ich keinen Radfahrer dazu, gegen irgendwelche Regeln zu verstoßen.«

Problematische Verkehrsteilnehmer beschränken sich ja da nicht auf Radfahrer, sie nötigen, gefährden und bedrängeln auch andere Kraftfahrer, die sich einfach nur an die StVO halten. Gern verwechseln erstere z. B. die zulässige Höchstgeschwindigkeit (weiß mit rotem Rand) mit der Mindestgeschwindigkeit (blau mit weißer Schrift).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
26.09.2008, 18:00 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

die postings von extrem-radlern wie kenobi werden in anderen verkehrsforen einfach ignoriert - jedenfalls von den ernsthaften usern - weil einfach nur gequirlter müll dabei herauskommt.

wir sollten es hier auch so halten.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kenobi
26.09.2008, 18:11 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

»die postings von extrem-radlern wie kenobi werden in anderen verkehrsforen einfach ignoriert«

Ich besitze nicht einmal ein Fahrrad.

»jedenfalls von den ernsthaften usern - weil einfach nur gequirlter müll dabei herauskommt.«

Du hältst also das Einhalten der Straßenverkehrsordnung für gequirlten Müll. Danke für die Bestätigung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
26.09.2008, 18:34 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

nein, nur deine postings.

siehe mein posting von 12:41

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.09.2008, 19:04 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

»Es gibt keine Radwegebenutzungspflicht.« - Ulrich Kasparick, Staatssekretär des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Straßenwesen.
---------------------

Ein missverständlich formuliertes Zitat, das dann auch noch aus dem Zusammenhang gerissen wurde. Den Text im Kontext (nur, falls es jemanden wirklich interessiert) gibt es hier:
http://de-rec-fahrrad.de/alltag/radwege_petition20
08_transkript


»Ich besitze nicht einmal ein Fahrrad.«

Vermutlich auch keinen Führerschein, oder? Deine letzte Schilderung aus Autofahrer-Perspektive klang ja nicht so enthusiastisch:
http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=18219&a
mp;forum=1

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kenobi
26.09.2008, 19:51 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

»Ein missverständlich formuliertes Zitat«

Der Regelfall laut unserem Verkehrsministerium und der StVO-Novelle von 1998 sind Radwege, die nicht benutzungspflichtig sind. Also gehe ich bei einer Fallschilderung von diesem Regelfall aus.

Die Ausnahmen von diesem Regelfall sind eh so selten, daß sie nicht diskussionswürdig sind.

»Vermutlich auch keinen Führerschein, oder?«

Als ich das letztemal geguckt hab, war er noch da.

»Deine letzte Schilderung aus Autofahrer-Perspektive klang ja nicht so enthusiastisch«

Was letztlich nur Differenzen mit dem Fahrlehrer waren, der Prüfer fand es genau richtig. Und so brauchte ich auch keinen der zahlreichen Threads wie »Hilfe! 2./3. PP« vervielfältigen und »Verstoß X, was erwartet mich?« wirst Du von mir auch nicht lesen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.09.2008, 20:03 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

»Die Ausnahmen von diesem Regelfall sind eh so selten, daß sie nicht diskussionswürdig sind.«

Dann musst du gegen die Anordnung der "Blauschilder" vorgehen und nicht propagieren, dass man die (in der Praxis meist vorhandene) Benutzungspflicht missachtet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kenobi
26.09.2008, 20:20 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

»die (in der Praxis meist vorhandene) Benutzungspflicht«

Die ist eben meist nicht vorhanden, zumindest ist das in Berlin so. Und anderenorts gibt es nicht einmal Radwege. Aber das Phänomen Drängeln und Hupen gibt es überall.

Andersrum wird ein Schuh draus: Wenn es seltsame Gegenden gibt, wo Verkehrsbehörden selbst die StVO mißachten (worauf der verlinkte Text hindeutet), dann gibt es durchaus die Möglichkeit, daß eben diese Beamten es dann auf dem Rennrad sitzend genauso halten.

Außerdem ist die Verwaltung Vorbild für den Bürger. Wenn die vorführt, daß man Gesetze und Verordnungen ignorieren kann, dann wird es der Bürger ihr nachtun.

Ist doch völlig verständliches Verhalten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
27.09.2008, 16:51 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

Um das Ganze von dem Thema Radfahrer/Autofahrer wegzubringen mal ein kleiner Rollentausch: Statt des Radfahrers ein Autofahrer, der in ein Vorfahrstraße einbiegt. Im selben Moment kommt ein Baustellen-LKW unter Missachtung des Sichtfahrgebots mir 50 % überhöhter Geschwindigkeit um eine uneinsehbare Kurve gebrettert und fährt den Autofahrer platt. Würdet Ihr da auch sagen: Darvin-Award - schließlich hätte der Autofahrer die Scheibe runterkurbeln und das Radio ausschalten können, dann hätte er gehört, dass gleich ein LKW um die Ecke kommt.

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27.09.2008, 19:28 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

>>die postings von extrem-radlern wie kenobi werden in anderen verkehrsforen einfach ignoriert - jedenfalls von den ernsthaften usern - weil einfach nur gequirlter müll dabei herauskommt.

wir sollten es hier auch so halten.
<<


Wenn ich nunmal solchen Unsinn lese, kann ich in solchen Momenten nicht anders, als darauf auch zu reagieren. Ich weiß wohl, dass ignorieren das einfachste ist.

Ich denke der Großteil hier weiß sowieso, dass Kenobis Beiträge in diesem Fred weit hergeholter Quatsch sind... :)

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29.09.2008, 11:22 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

@ Hinniwilli:

Ok, lass uns Rollen tauschen. Dann aber bitte so, wie der Fall eingangs geschildert wurde.
Also: PKW kommt aus einem Feldweg (warum auch immer), links und rechts Maisfelder, an der Einmündung eindeutig der Hinweis "Vorfahrt achten". Auf der Vorfahrtstraße nähert sich ein LKW mit Tempo 100, die dort erlaubt sind. Beide können aufgrund der Vegetation den anderen nicht sehen.

Also, ganz ehrlich: Als Autofahrer würde ich nicht einfach so in die Kreuzung einfahren, im Vertrauen darauf, dass andere mich sicherlich sehen und rechtzeitig (nach Sichtfahrgebot) bremsen können.
Und sollte ich trotzdem einfahren und mir würde einer in die Seite rauschen, würde ich wohl kaum dem LKW-Fahrer auf der Vorfahrtstraße die Schuld geben.

Weißt du, ich habe ein ausgeprägtes Bewusstsein für Recht und Unrecht. Und wenn ich was falsch mache, dann stehe ich dazu und versuche nicht anderen, Teilschuld zuzuschieben.

steffi (40)

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29.09.2008, 11:41 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

Ach, und zum dem Thema noch 2 Stories, die mir beide in der letzten Woche passiert sind:

  1. Letzten Mittwoch, ich fahre mit meinem Auto aus der Tiefgarage. Die Straße, auf die ich einfahren will, ist eine Einbahnstraße. Also, kurzer Blick nach rechts (kommt ein Fußgänger? Nein!), dann kurzer Blick links Richtung fließenden Verkehr (dabei im Augenwinkel Bürgersteig wegen Fußgängern) beoachtet und Gas gegeben. Da knallts: Pizza-Auslieferer auf dem Fahrrad mit mächtig Tempo von rechts auf dem Bürgersteig. Er hat mich nicht gesehen und ich habe in der Situation nicht mit ihm gerechnet (hätte mit ihm auch nicht rechnen müssen). Beiden ist nichts passiert. Wir haben uns bestimmt 20 mal rückversichert, dass dem anderem nichts passiert ist und uns bestimmt 100 mal beim anderen entschuldigt (weil wir ja beide wussten, dass wir vielleicht nicht 100% korrekt gehandelt haben). Dann wars ok und wir sind beide weitergefahren. Normales Verhalten zweier erwachsener Menschen, finde ich.

  2. Samstag, ich will eine kleine Radtour machen. Am Ende unserer Straße verjüngt sich diese (aus 2 Spuren wird eine, mit Pollern gesichert), mündet in eine kleine T-Kreuzung. Hier schießen häufiger Autos rum, ohne zu schauen und die Kurve schneidend. Also bin ich sehr vorsichtig rangefahren und war bremsbereit. Und richtig: Da ballert eine mittelalte Frau mit ihrem Auto (BMW, Audi, whatever) um die Ecke, schneidet mich voll. Fast wäre ich ihr in die Tür geknallt. Ich hab dann nur eine Geste gemacht, das man hier übrigens im Bogen hätte einfahren können. Daraufhin entspann sich eine heftige Diskussion mit ihr ("wie soll ich denn hier mit so einem großen Auto noch einen Bogen fahren?"), während ihr Sohn mich übel beschimpfte und mir permanent mit Schlägen drohte.
    Hallo? Sie hat mich gefährdet und nur meiner Vorausschau war es zu verdanken, dass sie nicht meine Gesundheit/mein Leben auf dem Gewissen hat, und dann muss ich mich auch noch beschimpfen lassen?! Interessantes Gerechtigkeitsempfinden.


Was ich damit sagen will: Egal in welcher Rolle, ich versuche, § 1 der STVO zu leben. Leider scheint das nicht der Normalfall zu sein.

Und: Nein, ich bin nicht fehlerfrei, wie Beispiel 1 ja zeigt.

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29.09.2008, 12:21 Uhr

zu: Müssen Radfahrer Vorfahrt nicht beachten?

Ein Verstoß gegen das Sichtfahrgebot liegt dann vor, wenn man innerhalb des einsehbaren Bereichs der Straße, die man selbst befährt, nicht anhalten kann. Da hier von zwei Gerichtsinstanzen ein Verstoß gegen das Sichtfahrgebot festestellt wurde, ist es doch abwegig dennoch zu unterstellen, das der Kreuzungsbereich für die Fahrerin einsehbar war. Wenn sie lediglich die Nebenstraße nicht Einsehbar war, dann läge kein Verstoß gegen das Sichtfahrgebot vor.
Und wenn für die Autofahrerin der Kreuzungsbereich nicht einsehbar war, dann kann auch umgekehrt die Autofahrerin für den Radfahrer nicht sichtbar gewesen sein.
Bei meinem Beispiel sind also nur die Rollen nicht der Hergang verändert. Und in so einem Fall würde wohl kaum jemand mit der Überschrift kommen: "Müssen Autofahrer Vorfahrt nicht beachten?" und das ganze hämisch mit "selbst Schuld" bewerten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Motorräder

Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kommt nach diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106

Ein Gefälle in 800 m Entfernung

Ein Gefälle von 800 m Länge

Eine Steigung in 800 m Entfernung