|
Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
starderchef
01.09.2008, 02:12 Uhr
Was würde mir passieren
hallo,
erstmal kurze infos, Ich hab mein Mofa "führerschein" seit etwa 2 monaten, und fahr damit nur zu schule (2.3km hin bzw zurück)
zudem habe ich den Alten roller von meinem Bruder übernommen und eine elektronische drossel eingebaut. er Läuft jetzt maximal 38-40kmH. Zulässig für mofa sind aber nur 25 : (
Ich werd, bevor die schule wieder anfängt ihn noch auf 35 drosseln. meine frage wäre, auf was ich mich einstellen müsste wenn sie mich mit 35kmh anhalten würden?? wäre da schon die 3 jahre sperre für den richtigen führerschein oder noch nicht ???
mfg
durbanZA
01.09.2008, 11:37 Uhr
zu: Was würde mir passieren
Ein Mofa fährt definitionsgemäß nur bis zu 25 km/h.
Wenn das Ding schneller fährt, ist es also kein Mofa mehr, sondern ein Roller.
Ein Roller ist jedoch fahrerlaubnispflichtig.
Wenn Dein Mofa schneller fährt, machst Du Dich also wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG, strafbar.
Das ist keine bloße Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Etwas wie eine "3-Jahres-Sperre" gibt es zwar nicht, doch kann eine Verurteilung sehr unangenehme Folgen haben.
mfG
Durban
starderchef
01.09.2008, 11:44 Uhr
zu: Was würde mir passieren
also mein Fahrlehrer meinte, dass ich einen roller benutzen darf, der eine drossel eingebaut hat. Hab mit meinem Roller auch die Prüfung gemacht.
to
01.09.2008, 15:14 Uhr
zu: Was würde mir passieren
»Hab mit meinem Roller auch die Prüfung gemacht.«
Soso, eine praktische Prüfung für Mofa??? Aha.
Also troll Dich und verlier erstmal die Milchzähne...
starderchef
01.09.2008, 18:23 Uhr
zu: Was würde mir passieren
man merkt, dass hier kein alzu soziales niveau herrscht...
durbanZA
02.09.2008, 00:48 Uhr
zu: Was würde mir passieren
» also mein Fahrlehrer meinte, dass ich einen roller benutzen darf, der eine drossel eingebaut hat. Hab mit meinem Roller auch die Prüfung gemacht. «
Wenn der Roller trotz Drossel zu schnell fährt, fährst Du illegal.
Jaqueline1974
02.09.2008, 01:30 Uhr
zu: Was würde mir passieren
Was hat denn das mit "...kein alzu soziales Niveau" zu tun ?
Nur weil man Dir zur Antwort gibt,was Du eh nicht hören möchtest.
Fahr doch einfach und lass Dich irgendwie erwischen,dann bekommst Du Deine Antwort garantiert,aber ob die Dir dann so lieb + recht ist wie Du es möchtest ...???
Echt,so einem wie Dir sollte man gar keinen Führerschein geben !!!
starderchef
02.09.2008, 11:38 Uhr
zu: Was würde mir passieren
du, es gibt definitiv leute die es eher verdient haben den führerschein entzogen bzw garnicht ausgehändigt zu bekommen. Damit meine ich die, die alkoholisiert fahren, weder auf Fahrradfahrer noch Fußgänger achten, durch die Stadt rasen nur um zu zeigen wie toll sie sind.
Wenn ich 35km/h, also 10 kmh zuschnell fahre das meiner meinung keine geschwindigkeit ist, sollte man trotzdem nicht gleich so urteilen.
Turboprinzessin
02.10.2008, 16:49 Uhr
zu: Was würde mir passieren
@starderchef
damit zieht man sich aber genau solche Fahrer heran...erst geht es nur um die begrenzung von 10km/h mehr oder weniger...
später wird er fragen was mit 1,3 promille auf ihn zukommt oder nicht, oder was, wenn er mit 70 durch g.o. fährt usw...
Es geht einfach darum Grenzen zu setzen und diese auch in diesem zarten Alter zu akzeptieren!
Das prägt schließlich für später und hat nicht nur was mit dem Strassenverkehr zu tun, sondern mit der allgemeinen Einstellung im Leben gegenüber augezeigten Grenzen...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Überholen verboten?
Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte
Wo die Verkehrslage unklar ist
In allen Einbahnstraßen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte
Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?
Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt
Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann
Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?
Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge
Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung
Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|