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radlstani
14.08.2008, 13:59 Uhr
Pkw Vorfahrt vor Radfahrer auf Radweg ?
Die Situation läßt sich nicht vollständig in Worte fassen, deshalb hier ein Bild:
http://freenet-homepage.de/radlstani/kreuzung.jpg
Wer hat da Vorfahrt (Vorrang)?
Der Pkw befährt die Vorfahrtstraße und will nach links (in seine Fahrtrichtung gesehen) abbigen und hat den Blinker gesetzt.
Der Radler befährt zu Recht den linken (und einzigen) Radweg. Er fährt dort auch noch und steht nicht etwa wartend an der Radwegsfurt, zeigt aber schon schön vorschriftsmäßig mit dem rechten Arm seine Fahrtrichtung an.
carhol
14.08.2008, 14:18 Uhr
zu: Pkw Vorfahrt vor Radfahrer auf Radweg ?
grundsätzlich der radfahrer.
der pkw bräuchte aber erst anhalten, wenn er den radfahrer am überquren der strasse behindern würde.
du willst betimmt darauf hinaus, dass der pkw anhalten muss sobald der radfahrer handzeichen gibt, das ist aber nicht der fall.
mfg
radlstani
14.08.2008, 15:28 Uhr
zu: Pkw Vorfahrt vor Radfahrer auf Radweg ?
Danke für Deine Antwort carhol, ich hatte allerdings etwas anderes im Sinn: Der Radler befährt eine Straße, die am Ende in einen Vorfahrtstraße mündet. Dort steht auch das Zeichen "Vorfahrt gewähren". Der Pkw befährt eindeutig die Vorfahrtstraße. Dieses Zeichen sollte doch auch für den Radler gelten, oder?
mfG Radlstani
durbanZA
14.08.2008, 16:03 Uhr
zu: Pkw Vorfahrt vor Radfahrer auf Radweg ?
Ich sehe das anders als meine Vorredner.
Die Vorfahrt (positiv oder negativ) gilt für die gesamte Straßenbreite, also auch für dem Radfahrer, der auf der linken Straßenseite fährt.
Daher ist er wartepflichtig gegenüber dem Verkehr auf der Vorfahrtstraße.
Die Kreuzung ist als Ganzes zu sehen. Daher kann er nicht geltend machen, vor Überquerung der Straße die Vorfahrtstraße befahren zu haben.
In ähnlicher Situation hat der rote Radfahrer in folgender Lage Vorrang vor dem grünen Verkehrsteilnehmer:
http://img228.imageshack.us/img228/4843/bild1xu7.t
h.jpg]
durbanZA
14.08.2008, 16:14 Uhr
zu: Pkw Vorfahrt vor Radfahrer auf Radweg ?
äh... was ich gerade im letzten Satz geschrieben habe, ist natürlich Müll, der rote Radfahrer hat den Vorrang des grünen VT zu gewähren!
Georg_g
14.08.2008, 16:28 Uhr
zu: Pkw Vorfahrt vor Radfahrer auf Radweg ?
Der BGH hat mal entschieden, dass ein Wartepflichtiger nach dem Herausfahren auf die Vorfahrtstraße erst dann wieder vorfahrtberechtigt ist, wenn er sich geschwindigkeits- und richtungsmäßig an den übrigen Verkehr auf der Vorfahrtstraße angeglichen hat. Die Frage ist also, ob der zunächst wartepflichtige Radfahrer durch seinen Rechtsschwenk um 90 Grad von einer Sekunde auf die andere den Vorrang erhält.
Kommt man zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist, dass der Radfahrer also noch wartepflichtig ist, dann kollidiert das aber mit § 9 Abs. 3 StVO, wonach der Linksabbieger entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen muss. Und der Radfahrer ist ja im Einmündungsbereich aus Sicht des Linksabbiegers ein "entgegenkommendes Fahrzeug", auch wenn er kurz zuvor noch zum Querverkehr zählte.
Insofern könnte man annehmen, dass die Frage nicht eindeutig zu beantworten ist und man sich gegenseitig verständigen muss.
Der Radfahrer könnte aber an dieser Stelle absteigen. Als Fußgänger hat er dann die vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen nicht zu beachten, während gleichzeitig der Linksabbieger (Zitat StVO) "wenn nötig" warten muss. Überquert der Fußgänger die Fahrbahn, dann wird ein Warten i.d.R. "nötig" sein, um den Fußgänger nicht zu gefährden oder vermeidbar zu behindern.
Kenobi
18.08.2008, 01:40 Uhr
zu: Pkw Vorfahrt vor Radfahrer auf Radweg ?
Solche unklaren Verkehrslagen entstehen doch erst durch gefährliche linksseitige Radwege (daß die gefährlich sind, steht sogar in der VwV-StVO). Der Grund liegt einfach darin, daß linksseitige Radwege in einem Land mit Rechtsverkehr völlig systemwidrig sind.
Was sagt die VwV-STVO dazu? Ein linksseitig benutzungspflichtiger Radweg ist rechtswidrig, sofern die Benutzungspflicht nicht in Gegenrichtung angeordnet ist. Das ist bei dem Radweg auf dem Bild der Fall.
Was sagt die StVO dazu?
»§ 9 (1) ... Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts ... einzuordnen«
»§ 9 (2) Radfahrer, die auf der Fahrbahn abbiegen wollen, müssen an der rechten Seite der in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeuge bleiben, wenn dort ausreichender Raum vorhanden ist.«
Eigentlich eindeutig.
»Radfahrer, die nach links abbiegen wollen, brauchen sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren.«
Indirektes Abbiegen also erstmal nur für Linksabbiegen zulässig.
Hier wird also eine Wahlfreiheit suggeriert, die allerdings durch:
»Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen.«
außer Kraft gesetzt wird.
CHiP
18.08.2008, 02:27 Uhr
zu: Pkw Vorfahrt vor Radfahrer auf Radweg ?
Hallo zusammen,
ihr habt bisher offenbar das Einfache nicht berücksichtigt: Der PKW verlässt durch sein Linksabbiegen die Vorfahrtstrasse. Er hat also gar keine Vorfahrt mehr, vor nichts und niemandem, und somit dem entgegen kommenden Verkehr und Fussgängern Vorfahrt zu gewähren.
Klar, der Radfahrer muss erst den Querverkehr beachten -- nämlich SEINEN. Da er rechts abbiegen will, müsste er also von links kommenden Fahrzeugen Vorrang geben und anschließend Fussgängern, wenn rechts von ihm ein Gehsteig wäre. Mit Gegenverkehr muss er jedoch nicht rechnen, den gibt es nur beim LINKS Abbiegen. Im Moment des Überschreitens der Bordsteinkante befindet sich der Radler auf der Vorfahrtstrasse, und frühestens jetzt kreuzen sich die Wege des PKW und des Fahrrads.
Ab diesem Zeitpunkt hat er sogar Vorrang vor Fahrzeugen, die nun aus der Strasse kommen, aus der er selbst vorher kam.
durbanZA schrieb am 2008-08-14 T 16:14 Uhr:
»In ähnlicher Situation hat der rote Radfahrer in folgender Lage den Vorrang des grünen VT zu gewähren«
Nö, das ist keine ähnliche Situation, das rote Fahrrad hat von vornherein keine Vorfahrt. Aber trotzdem danke ich Dir für das Beispiel. Warum?
Lasst uns radslstanis Bild drehen und uns die Situation ausgehend vom jeweils links Abbiegenden betrachten:
- in radlstanis Beispiel VERLÄSST der Linksabbieger VOR dem Zusammenreffen die Vorfahrtstrasse,
- in durbanZAs Beispiel befährt der Linksabbieger NACH dem Zusammentreffen die Vorfahrtstrasse.
Das sind zwei unterschiedliche Fälle, aber die Ergebnisse sind gleich.
> Linksabbieger müssen warten, sofern sie nicht einer abknickenden Vorfahrtstrasse folgen. <
radlstanis Radler sollte seine Absicht rechtzeitig und deutlich ankündigen -- dann gibt es hier imho KEINERLEI "unklare Verkehrslage".
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